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Beständeübersicht

Bestand

10684 Stadt Dresden, Stadtgericht

Datierung1554 - 1896
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)80,65
Bestandsgeschichte und Verzeichnung
Das Stadtgericht Dresden existierte im Hauptstaatsarchiv Dresden als eigener Bestand bisher nur in Form einer Findkartei. Die dazugehörigen Akten befanden sich in der so genannten Lagerungsgemeinschaft "Lokale Verwaltungs- und Justizbehörden bis 1856", die vor allem Ämterakten, aber auch Überlieferung der Grundherrschaften, Stadtgerichte, Landgerichte bis 1856, Königlichen Gerichte und verschiedene andere Bestandssplitter enthielt.
Diese Lagerungsgemeinschaft entstand durch die Aktenabgaben der Amtsgerichte an das Hauptstaatsarchiv seit etwa 1900, in denen sich auch die Akten ihrer Vorgängerinstitutionen befanden, also vor allem die der Ämter und Grundherrschaften. Diese Ablieferungen wurden nach dem jeweils abgebenden Amtsgericht gelagert und verzeichnet. Die Herauslösung und provenienzgerechte Lagerung der Akten der eigentlichen Amtsgerichte ist seit 1986 abgeschlossen. Die Akten der Ämter, Grundherrschaften, Stadtgerichte, Königlichen Gerichte usw. verblieben hingegen in der Lagerungsgemeinschaft. Die Trennung der unterschiedlichen Provenienzen erfolgte nur in den Findkarteien.

Ziel war es, nun auch diesen Komplex aufzulösen und die Akten nach ihrer Provenienz zu lagern und neu zu verzeichnen. Dazu wurden die Akten des Bestandes Stadt Dresden, Stadtgericht zunächst nach der vorhandenen Findkartei aus der Lagerungsgemeinschaft herausgelöst. Bei dem vorliegenden Findbuch handelt es sich allerdings noch nicht um eine Neuerschließung, sondern um eine Konversion der vorhandenen Findkartei einschließlich Revision der Aktentitel.


Literatur
Blaschke, Karlheinz; John, Uwe (Mitarb.); Johanek, Peter (Hrsg.): Stadtgrundriß und Stadtentwicklung: Forschungen zur Endstehung mitteleuropäischer Städte. Köln, 1997 (Städteforschung; Reihe A: Bd. 44). [Kc 966] [01]

Blaschke, Karlheinz (Hrsg.); John, Uwe (Mitarb.); Landeshauptstadt Dresden (Hrsg.): Geschichte der Stadt Dresden. Stuttgart, Bd. 1 2005, Bd. 2 2006, Bd. 3 2006. [AA 265 z]

Eichler, Ernst (Hrsg.); Hellfritzsch, Volkmar (Hrsg.); Walther, Hans (Hrsg.); Weber, Erika (Hrsg.): Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen. Berlin, 2001, Bd. 1, S. 216-217. [R 215]

Groß, Rainer: Zur Ausarbeitung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 1. August 1923. Eine kleine Dokumentation. In: Die Stadt als Kommunikationsraum. Beiträge zur Stadtgeschichte vom Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert. Festschrift für Carl Czok zum 75. Geburtstag. Im Auftr. ... hrsg. von Helmut Bräuer u. Elke Schlenkrich. Leipzig, 2001. S. 347-372. [N 567 cz]

Keller, Katrin: Kleinstädte in Kursachsen. Wandlungen einer Städtelandschaft zwischen Dreißigjährigem Krieg und Industrialisierung. Köln, Weimar, 2001. (Städteforschung. Reihe A. Bd. 55). [Kc 966]

Lindau, Martin Bernhard: Geschichte der Königlichen Haupt- und Residenzstadt Dresden. Dresden, 1885, S. 137 ff., 488, 989 ff. [AA 281]

Tauscher, Katrin (Gesamtltg.): Das Stadtarchiv Dresden und seine Bestände. Dresden, 1994, S. 81. [La 2110]


[01] Bei den in eckigen Klammern stehenden Angaben handelt es sich um die Bibliothekssignaturen im Hauptstaatsarchiv Dresden.
Lindau, Martin Bernhard: Geschichte der Königlichen Haupt- und Residenzstadt Dresden. Dresden, 1885, S. 137 ff., 488, 989 ff.

Tauscher, Katrin (Gesamtltg.): Das Stadtarchiv Dresden und seine Bestände. Dresden, 1994, S. 81
Zivilprozesse.- Grundstücksangelegenheiten.- Konkursangelegenheiten und Schuldenangelegenheiten.- Nachlassangelegenheiten und Vormundschaftsangelegenheiten.- Kriminaluntersuchungen.- Maiaufstand 1849.
Ein Stadtgericht ist für Dresden seit dem 13. Jahrhundert nachweisbar. Anfangs stand ihm noch der markgräfliche Schösser vor, 1401 ist bereits ein vom Rat bestellter Stadtrichter bekannt. Offiziell wurde die niedere Gerichtsbarkeit durch Urkunde vom 28.01.1412 vom Landesherrn an den Rat abgetreten. Am 24.05.1484 erhielt der Rat auch die Strafgerichtsbarkeit. Die Stadtgerichte Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt waren für die innere Neustadt, die zur Pirnaischen, Wilsdruffer und Seevorstadt zusammengefassten Vorstadtgemeinden, die Neustadt innerhalb der Festung und die Stadtfelder im Osten und Westen der Stadt zuständig. Mit Rezess vom 30.09.1851 trat der Stadtrat die Gerichtsbarkeit an den Staat ab. Dieser setzte zunächst ein Königliches Stadtgericht für den Stadtbezirk und ein Königliches Landgericht für den Landbezirk ein, bis deren Gerichtsbarkeit auf das mit Verordnung vom 02.09.1856 eingerichtete Gerichtsamt Dresden überging.

Weitere Angaben siehe 7. Kommunen
  • 2008 | Findbuch / elektronisches Findmittel
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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