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Beständeübersicht

Bestand

13756 Stadt Meißen, Stadtgericht und Stadtrat

Datierung1534 - 1876
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)27,55
Bestandsgeschichte und Verzeichnung
Der Stadtrat Meißen existierte im Hauptstaatsarchiv Dresden als eigener Bestand bisher nur in Form einer Findkartei. Die dazugehörigen Akten befanden sich in der so genannten Lagerungsgemeinschaft "Lokale Verwaltungs- und Justizbehörden bis 1856", die vor allem Ämterakten, aber auch Überlieferung der Grundherrschaften, Stadtgerichte, Landgerichte bis 1856, Königlichen Gerichte und verschiedene andere Bestandssplitter enthielt.
Diese Lagerungsgemeinschaft entstand durch die Aktenabgaben der Amtsgerichte an das Hauptstaatsarchiv seit etwa 1900, in denen sich auch die Akten ihrer Vorgängerinstitutionen befanden, also vor allem die der Ämter und Grundherrschaften. Diese Ablieferungen wurden nach dem jeweils abgebenden Amtsgericht gelagert und verzeichnet. Die Herauslösung und provenienzgerechte Lagerung der Akten der eigentlichen Amtsgerichte ist seit 1986 abgeschlossen. Die Akten der Ämter, Grundherrschaften, Stadtgerichte, Königlichen Gerichte usw. verblieben hingegen in der Lagerungsgemeinschaft. Die Trennung der unterschiedlichen Provenienzen erfolgte nur in den Findkarteien.

Ziel war es, nun auch diesen Komplex aufzulösen und die Akten nach ihrer Provenienz zu lagern und neu zu verzeichnen. Dazu wurden die Akten des Bestandes Stadt Meißen, Stadtgericht und Stadtrat zunächst nach der vorhandenen Findkartei aus der Lagerungsgemeinschaft herausgelöst. Bei dem vorliegenden Findbuch handelt es sich allerdings noch nicht um eine Neuerschließung, sondern um eine Konversion der vorhandenen Findkartei einschließlich Revision der Aktentitel.


Literatur
Blaschke, Karlheinz, John, Uwe (Mitarb.), Johanek, Peter (Hrsg.): Stadtgrundriß und Stadtentwicklung: Forschungen zur Endstehung mitteleuropäischer Städte. Köln, 1997 (Städteforschung; Reihe A: Bd. 44.). [Kc 966] [01]

Eichler, Ernst (Hrsg.) ; Hellfritzsch, Volkmar (Hrsg.) ; Walther, Hans (Hrsg.) ; Weber, Erika (Hrsg.): Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen. Berlin, 2001, Bd. 2, S. 25-26. [R 215]

Fritzsch, Erich ; Reibig, Helmut: Meißen : Geschichte und Gesicht einer Stadt. Leipzig, 1964 [AA 1029y]

Groß, Rainer: Zur Ausarbeitung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 1. August 1923. Eine kleine Dokumentation. In: Die Stadt als Kommunikationsraum. Beiträge zur Stadtgeschichte vom Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert. Festschrift für Carl Czok zum 75. Geburtstag. Im Auftr. ... hrsg. von Helmut Bräuer u. Elke Schlenkrich. Leipzig, 2001. S. 347-372. [N 567 cz]

Keller, Katrin: Kleinstädte in Kursachsen. Wandlungen einer Städtelandschaft zwischen Dreißigjährigem Krieg und Industrialisierung. Köln, Weimar, 2001. (Städteforschung. Reihe A. Bd. 55.). [Kc 966]

Keyser, Erich (Hrsg.): Deutsches Städtebuch. Handbuch städtischer Geschichte. Stuttgart, 1941, Bd. 2, S. 150-151. [E 90a]

Schlesinger, Walter (Hrsg.): Handbuch der historischen Stätten Deutschlands : Sachsen. Stuttgart, 1965, S. 223-232. [H 95m]


[01] Bei den in eckigen Klammern stehenden Angaben handelt es sich um die Bibliothekssignaturen im Hauptstaatsarchiv Dresden.
Fritzsch, Erich ; Reibig, Helmut: Meißen : Geschichte und Gesicht einer Stadt. Leipzig, 1964

Keyser, Erich (Hrsg.): Deutsches Städtebuch : Handbuch städtischer Geschichte. Stuttgart, 1941, Bd. 2, S. 150 - 151

Schlesinger, Walter (Hrsg.): Handbuch der historischen Stätten Deutschlands : Sachsen. Stuttgart, 1965, S. 223 - 232
Zivilprozesse.- Grundstücksangelegenheiten.- Konkursangelegenheiten und Schuldenangelegenheiten.- Nachlassangelegenheiten und Vormundschaftsangelegenheiten.- Kaufprotokolle.- Konsensprotokolle.- Kriminaluntersuchungen.
Die Stadt Meißen liegt nordwestlich von Dresden. Die 929 errichtete deutsche Wehranlage auf dem Burgberg bildete den Ausgangspunkt der deutschen Herrschaft und der Christianisierung des mittleren Elbegebietes. Um die Burg bildete sich eine Siedlung. Bürgermeister und Stadtrat werden erstmals 1316 erwähnt. Der Erwerb der Obergerichtsbarkeit durch den Stadtrat war nach einem ersten Teilerwerb 1423 im Jahr 1446 abgeschlossen.

Weitere Angaben siehe 7. Kommunen
  • 2008 | Findbuch / elektronisches Findmittel
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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