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Beständeübersicht

Bestand

13827 Stadt Dresden, Brückenamt

Datierung1725 - 1849
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)0,55
Bestandsgeschichte und -verzeichnung
Das Brückenamt existierte im Hauptstaatsarchiv Dresden als eigener Bestand bisher nur in Form einer Findkartei. Die dazugehörigen Akten befanden sich in der so genannten Lagerungsgemeinschaft "Lokale Verwaltungs- und Justizbehörden bis 1856", die vor allem Ämterakten, aber auch Überlieferung der Grundherrschaften, Stadtgerichte, Landgerichte bis 1856, Königlichen Gerichte und verschiedene andere Bestandssplitter enthielt.
Diese Lagerungsgemeinschaft entstand durch die Aktenabgaben der Amtsgerichte an das Hauptstaatsarchiv seit etwa 1900, in denen sich auch die Akten ihrer Vorgängerinstitutionen befanden, also vor allem die der Ämter, Grundherrschaften und Stadtgerichte. Diese Ablieferungen wurden nach dem jeweils abgebenden Amtsgericht gelagert und verzeichnet. Die Herauslösung und provenienzgerechte Lagerung der Akten der eigentlichen Amtsgerichte ist seit 1986 abgeschlossen. Die Akten der Ämter, Grundherrschaften, Stadtgerichte, Königlichen Gerichte usw. verblieben hingegen in der Lagerungsgemeinschaft. Die Trennung der unterschiedlichen Provenienzen erfolgte nur in den Findkarteien.
Ziel war es, nun auch diesen Komplex aufzulösen und die Akten nach ihrer Provenienz zu lagern und neu zu verzeichnen. Dazu wurden die Akten des Bestandes Stadt Dresden, Brückenamt zunächst nach der vorhandenen Findkartei aus der Lagerungsgemeinschaft herausgelöst. Bei dem vorliegenden Findbuch handelt es sich allerdings nicht um eine Neuerschließung, sondern um eine Erschließungsverbesserung durch Konversion der vorhandenen Findkartei einschließlich Revision und ggf. Ergänzung/Korrektur der Aktentitel.

Literatur
Hollstein, Carl, Grundgerichtsbarkeit für Dresden und Umgebung. In: Dresdner Geschichtsblätter 42 (1934), Nr. 3-4, S. 154-157.

Lindau, Martin Bernhard: Geschichte der Königlichen Haupt- und Residenzstadt Dresden. Dresden, 1885, S. 54 ff., 164 ff., 294, 300, 525.

Schumann, August: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, Bd. 2, Zwickau 1815, S. 23.

Tauscher, Katrin (Gesamtltg.): Das Stadtarchiv Dresden und seine Bestände. Dresden, 1994, S. 81.
Hollstein, Carl: Grundgerichtsbarkeit für Dresden und Umgebung. In: Dresdner Geschichtsblätter 42 (1934), Nr. 3-4, S. 154-157.

Lindau, Martin Bernhard: Geschichte der Königlichen Haupt- und Residenzstadt Dresden. Dresden, 1885, S. 54 ff., 164 ff., 294, 300, 525.

Schumann, August: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, Bd. 2, Zwickau 1815, S. 23.

Tauscher, Katrin (Gesamtltg.): Das Stadtarchiv Dresden und seine Bestände. Dresden, 1994, S. 81.
Zivilprozesse.- Grundstücksangelegenheiten.- Einquartierungen.- Steinkohlenabbau.
Seit dem 15. Jahrhundert hatte die Stadt Dresden die obere und niedere Gerichtsbarkeit kraft markgräflicher Urkunden und Zahlung von Abgaben inne. Für das Weichbild der Stadt waren die Stadtgerichte Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt zuständig. Die städtischen Ratsämter übten die Gerichtsbarkeit über die zur Grundherrschaft des Rates gehörenden Dörfer und Stiftungsgrundstücke aus. Unter der Gerichtsbarkeit des Brückenamtes lagen Bannewitz, Blasewitz und Gittersee. Daneben bestanden Anteile an der Gerichtsbarkeit über 6 weitere Dörfer. Die Einkünfte aus den Stiftungsgrundstücken, die das Brückenamt verwaltete, dienten zur Unterhaltung der Kreuzkirche und der Elbbrücke. Mit Rezess vom 30.09.1851 trat der Stadtrat die Gerichtsbarkeit an den Staat ab. Damit ging auch die Gerichtsbarkeit der Ratsämter auf ein Königliches Stadtgericht für den Stadtbezirk und ein Königliches Landgericht für den Landbezirk über. Durch Verordnung vom 02.09.1856 trat an dessen Stelle das Gerichtsamt Dresden.

Weitere Angaben siehe 7. Kommunen
  • 2011 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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