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Beständeübersicht

Bestand

20608 Stadt Hartha (Stadtgericht)

Datierung1620 - 1852
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)6,60
Hartha, die "Siedlung in der Hart", in einer bergigen Waldlandschaft also, gehörte zu den kleineren amtssässigen Städten des Leipziger Kreises im Amt Rochlitz. Urkundlich erscheint der Ortsname erstmals 1233 in der Gründungsurkunde des nahegelegenen Klosters Geringswalde, wo von einem Henricus de Hart(h) die Rede ist. Nachdem der Ort als Teil der Herrschaft Kriebstein im 16. Jahrhundert mehrmals Pfandobjekt für die Deckung von Carlowitzischer Schulden war, kam er 1588 durch Kauf an den sächsischen Kurfürsten und damit unter dieVerwaltung des Amtes Rochlitz. Das Amt besaß auch die Obergerichtsbarkeit, während der Rat 1663 die Erbgerichtsbarkeit für die Stadt durch Pacht erwerben konnte. [01] In einer Stadt, die sich vorwiegend von Herstellung und Verkauf landwirtschaftlicher Produkte, von Zeug- und Leineweberei und anderen handwerklichen Erzeugnissen ernährte, und in von Kriegen, Rekrutierungen und militärischen Einquartierungen belasteten Zeiten entschieden Grund und Boden nicht nur über den Lebensstandard, sondern oft über das einfache Überleben. Das spiegelt sich auch im Inhalt der überlieferten Akten nieder, in denen Grundstücksangelegenheiten eine wesentliche Rolle spielen.

Die städtischen und gerichtlichen Belange lagen Ende des 17. Jahrhunderts in der Hand von neun Ratspersonen: drei Bürgermeistern, einem Kämmerer, zwei Stadtrichtern, zwei Gerichtsschöffen und einem Stadt- und Gerichtsschreiber. Von den Bürgermeistern war nur jeweils einer der regierende, und der Bestand "Stadt Hartha" lässt anhand der Unterschriften auch Doppelfunktionen erkennen. Während bis zum 7. Juni 1834 [02] Rat und Stadtgericht gemeinsam die Angelegenheiten der niederen Gerichtsbarkeit bewältigten, ihre Protokolle als "Rats- und Gerichtsprotokolle" betitelten, die Leute "an gewöhnlicher Rats- und Gerichtsstelle" erschienen und auch Rats- und Gerichtsarchiv eins waren, [03] wurde 1834 durch die Einführung der allgemeinen Städteordnung ein gesondertes Stadtgericht gebildet. Mit der Eröffnung eines Königlichen Gerichts in Hartha am 6. September 1853 wurde es aufgelöst und die städtische Gerichtsbarkeit vom Staat übernommen. [04]

So klein die Stadt war - um 1800 zählte sie etwa 1200 Einwohner, fünfzig Jahre später etwas über 2000 [05] - so umfangreich ist mit 230 Einheiten die Überlieferung ihrer Rats- und Gerichtsakten. Die früheste ist eine Rechnungslegung von Rat, Kirche und Hospital vor Bürgerschaft und Viertelsmeistern aus dem Jahre 1620. Das Repertorium über das Archiv, das 1845 beim Stadtgericht Hartha angelegt wurde, enthält Notizen, die den Weg der Akten über das Gerichtsamt Hartha 1856, das Gerichtsamt Waldheim 1874, das Amtsgericht Waldheim 1879 zum Hauptstaatsarchiv Dresden 1925.markieren. [06] Ab 1962 wurden sie an das Staatsarchiv Leipzig abgegeben, wo der Mischbestand nach Provenienzen getrennt und der Bestand "Stadtgericht Hartha" gebildet wurde. Bei der Bearbeitung der gesamten Bestandsgruppe ab 1997 wurde er mit einem Findbuch zugänglich gemacht. Die Bestandsbezeichnung ist aufgrund der noch nicht vollzogenen Trennung von Gerichtsbarkeit und Verwaltung und der vorgefundenen Provenienzstellen Rat und Stadtgericht (StG) in "Stadt Hartha" geändert worden. Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind das Königliche Gericht Hartha, die Gerichtsämter Hartha und Waldheim sowie das Amtsgericht Waldheim zu nutzen.

Der Bestand wurde mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows verzeichnet, mit dem auch das Register erstellt wurde. Alte Signaturen wurden übernommen, hinzu kam eine ordnungsabhängige Signatur für den Bestand "Stadt Hartha". Bei Bestellung und Zitierung ist anzugeben: Sächs. StAL, Stadt Hartha Nr. (fettgedruckte Ziffer).

Dietlind Gentsch
April 1998


[01] Vgl. Eichler, E. und H. Walther, Die Ortsnamen im Gau Daleminze. In: Deutsch-slawische Forschungen zur Namenkunde und Siedlungsgeschichte. Hrsg. Theodor Frings und Rudolf Fischer. Nr. 20. Berlin 1966, S. 110. - Vgl. Deutsches Städtebuch. Hrsg. Erich Keyser. Bd 2. Stuttgart, Berlin 1841, S. 102. - Vgl. Leonhardi, Friedrich Gottlob, Erdbeschreibung der Churfürstlich- und Herzoglich-Sächischen Lande. Bd 2. Leipzig 1803, S. 835.
[02] Vgl. StAL, Stadt Hartha Nr. 135, Notiz auf Aktendeckblatt.
[03] Vgl. auch StAL, Stadt Hartha Nr. 183, S. 1b: Anfang 1750 geben Bürgermeister und Rat die "Rats- und Gerichtstage" für das laufende Jahr durch öffentlichen Aushang bekannt: Jeweils 1 Tag im Monat wird denjenigen eingeräumt, die beim Rat und Stadtgericht "etwas zu handeln und anzubringen haben".
[04] Vgl. Leipziger Zeitung vom 11.9.1853, S. 4499. - Vgl. auch Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte. 1815 bis 1845. Hrsg. Thomas Klein. Bd. 14: Sachsen. Marburg 1982, S. 159.
[05] Vgl. Deutsches Städtebuch, a.a.O., S. 102.
[06] Vgl. StAL, Stadt Hartha Nr. 2. - Vgl. auch StAL, Amtsgericht Waldheim 317.
Gerichtsverwaltung.- Gerichtsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.
Hartha gehörte zu den kleineren amtsässigen Städten des Leipziger Kreises im Amt Rochlitz. Das Amt besaß die Obergerichtsbarkeit in der Stadt, der Rat zu Hartha seit 1663 die Erbgerichtsbarkeit. Bis 1834 wurden die Angelegenheiten der niederen Gerichtsbarkeit in Hartha durch den dortigen Rat und ein Stadtgericht gemeinsam erledigt. Am 7. Juni 1834 erfolgte die Bildung eines gesonderten Stadtgerichts. Die von diesem Gericht ausgeübte Gerichtsbarkeit, einschließlich der städtischen Straf- und Sicherheitspolizei sowie der Administrativjustiz, ging am 6. September 1853 vollständig an das mit gleichem Datum eröffnete Königliche Gericht Hartha.
  • 1998 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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