Hauptinhalt

Beständeübersicht

Bestand

20623 Stadt Roßwein (Stadtgericht)

Datierung1591 - 1853
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)6,40
Roßwein an der Freiberger Mulde war eine vorwiegend vom bürgerlichen Handwerk und Handel lebende kleine Stadt. Erstmals wird der Ort in einer Urkunde vom 25.8.1220 erwähnt, in der ein Bertold Schößer "villicus de Roswin" als Zeuge auftritt. 1286 wird Roßwein erstmals als "civitas seu oppidum" bezeichnet und 1293 dem Kloster Altzelle mit Kirchenlehn, der peinlichen sowie Erbgerichtsbarkeit, dem Marktzoll, den Mühlen und der Fischerei geschenkt. Mit der Säkularisation 1544 wurde Roßwein dem Justizamt Nossen angegliedert. [01]
Obwohl seit 1360 für Roßwein ein Rat und Bürgermeister verbürgt sind, erhielten diese die Gerichtsbarkeit sowohl vom Kloster als auch vom Amt Nossen nur zeitweise verpfändet. Wurde der Richter anfänglich noch vom Gerichtsherrn berufen, so wählte später der Rat den Stadtrichter aus seiner Mitte selbst.

Mit Einführung der allgemeinen deutschen Städteordnung wurde auch in Roßwein 1833 das Stadtgericht eine eigenständige Behörde, bis 1853 die städtische Gerichtsbarkeit an das Königliche Gericht Roßwein unter Angliederung von Teilen des Bezirks des Justizamtes Nossen überging. [02] Die vorliegenden Archivalien wurden bei der Verstaatlichung der Gerichtsbarkeit mit abgegeben und gelangten dann 1856 zum Gerichtsamt Roßwein, welches wiederum dem Bezirksgericht Mittweida unterstand. Vom Amtsgericht Roßwein gingen die Akten 1887, 1911, 1919, 1950 und 1952 an das Sächsische Hauptstaatsarchiv Dresden, wobei die Abgaben teilweise mit Kassationen verbunden waren. [03] Zwischen 1956 und 1962 kam dann dieser Bestand als Abgabegemeinschaft "Amtsgericht Roßwein" an das damalige Landesarchivs Leipzig.
Eines der ältesten Kauf- und Handelsbücher Roßweins von 1422 gelangte laut Repertorium - unter Cap. IV Sect. I Lit. A verzeichnet - 1886 in den Besitz des Sächsischen Hauptstaatsarchives Dresden und verblieb bis zum heutigen Zeitpunkt dort. [04]

Im Landesarchiv Leipzig wurde dieser Bestand provenienzgerecht getrennt, wobei der vorliegende Bestand mit der Bezeichnung "Stadtgericht Roßwein" entstand, jedoch unverzeichnet blieb. Erst im Jahre 1998 konnte der Bestand im Rahmen der gesamten Bestandsgruppe erschlossen werden. Die Bestandsbezeichnung wurde wegen der Vermischung von Gerichts- und Verwaltungsangelegenheiten in "Stadt Roßwein - Gerichtsakten" verändert. Als Provenienzstellen treten der Rat sowie das Stadtgericht zu Tage.
Korrespondierende Bestände sind das Königliche Gericht Roßwein, das Gerichtsamt Roßwein sowie das Amtsgericht Roßwein und das Amt Nossen.

Der Bestand wurde mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows verzeichnet, mit dem auch das Register erstellt wurde. Alte Signaturen wurden übernommen, hinzu kam eine ordnungsabhängige Signatur für den Bestand "Stadt Roßwein - Gerichtsakten".

Bei Bestellung und Zitierung ist anzugeben: StAL, Stadt Roßwein Nr. (fettgedruckte Ziffer).

Elke Kretzschmar
Juli 1998


[01] Vgl. Erich Keyser, Deutsches Städtebuch, Bd 2, Stuttgart/Berlin 1941, S. 202. - Vgl. Kröners Taschenausgabe Bd. 312, Hist. Stätten Deutschlands, Bd. 8, Sachsen, Hrsg. Walter Schlesinger, Stuttgart 1965, S. 309. - Vgl. Victor Böhmert, Die Stadt Roßwein von 1834 bis 1894, Dresden 1895, S. 5/6.
[02] Vgl. Thomas Klein, Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 bis 1845, Bd 14: Sachsen, Marburg 1982, S. 177.
[03] Vgl. Abgabelisten des Amtsgerichtes Roßwein im Verwaltungsarchiv des Sächs. StAL.
[04] Vgl. StAL, Stadt Roßwein Nr 1.
Gerichtsverwaltung.- Gerichtsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.
Roßwein unterstand als amtsässige Stadt seit der Säkularisierung 1544 dem Amt Nossen. Rat und Bürgermeister zu Roßwein erhielten die Gerichtsbarkeit sowohl vom Kloster Altzella als auch vom Amt Nossen nur zeitweise verpfändet. Den Stadtrichter wählte der Rat aus seiner Mitte. Mit Einführung der Allgemeinen Städteordnung erlangte das Stadtgericht 1834 seine Eigenständigkeit. Nach Abtretung an den Staat ging die städtische Gerichtsbarkeit zusammen mit der vom Justizamt Nossen ausgeübten Ober- und Erbgerichtsbarkeit in der Stadt Roßwein und ihren Fluren am 1. September 1853 auf das Königliche Gericht Roßwein über.
  • 1998 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
Sitemap-XML zurück zum Seitenanfang