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Beständeübersicht

Bestand

40087 Revierverband Obergebirgisches Revier

Datierung1851 - 1948
Benutzung im Bergarchiv Freiberg
Umfang (nur lfm)10,60
Behördengeschichte Revierverband Obergebirgische Reviere
Die Bildung von Revierausschüssen zur Verwaltung der gemeinschaftlichen Rechte und Interessen aller Bergwerkseigentümer innerhalb eines Reviers erfolgte durch die Aufhebung des Direktionsprinzips und die Einführung der Gewerbefreiheit und Selbstverwaltung im Bergbau durch das Regalbergbaugesetz vom 22. Mai 1851 bzw. das Allgemeine Berggesetz vom 16. Juni 1868. Der Staat zog sich aus der Unterhaltung der für den Bergbau erforderlichen Gemeinschaftsanlagen zurück und überließ diese Aufgaben der Eigenverantwortung der Grubenbesitzer, die sich zu diesem Zweck in den 1851 für jedes Bergrevier geschaffenen Revierverbänden zusammenschlossen. Bis 1851 war jedes Revier (Freiberg, Altenberg, Marienberg, Scheibenberg, Johanngeorgenstadt und Schneeberg) ein räumlich abgegrenzter Dienstbereich eines Bergamtes. Der Revierausschuss Johanngeorgenstadt wurde 1851 als gemeinsamer Ausschuss für die drei Revierabteilungen Johanngeorgenstadt, Eibenstock und Schwarzenberg gegründet.
Zur Wahrung der gemeinschaftlichen Rechte und Interessen sämtlicher Bergwerksbesitzer eines Reviers wurden Revierausschüsse gebildet, die unter der Aufsicht des Bergamtes standen. Sie leiteten und verwalteten alle Revieranstalten im gemeinschaftlichen Interesse der einzelnen Gruben. Dazu zählten Kunstgräben, Erbstolln, Aufbereitungs- und Verhüttungsanlagen. Auch das Bergmagazin, die Bergschule, mildtätige Stiftungen für Bergleute und die Knappschaftskranken- und Knappschaftspensionskasse fielen in den Kompetenzbereich der Revierausschüsse. Alle anfallenden Kosten wurden aus den einzelnen Revierverwaltungskassen bestritten, in die alle Gruben des Reviers ihren Anteil einzuzahlen hatten.
Die drei bis fünf von der Gemeinschaft der Grubenbesitzer gewählten Mitglieder der Revierausschüsse waren die berufenen Organe und gesetzlichen Vertreter der mit juristischer Personalhoheit versehenen Revieranstalten. Dabei handelte es sich meist um Schichtmeister, Bergverwalter, Grubenvorsteher, Kaufleute, Hammerwerksbesitzer, Ratsmitglieder und Bürgermeister. Die Wahl der Mitglieder und Ersatzmänner wurde öffentlich bekannt gemacht und dem Bergamt angezeigt. Erster Vorsitzender des Johanngeorgenstädter Revierausschusses war von 1852 - 1858 Ernst Fedor Alexander Degen.
Um die Effizienz der Arbeit der Revierausschüsse zu heben, begannen 1925 Verhandlungen über den Zusammenschluss der sächsischen Revierausschüsse. Infolge des Rückganges des Bergbaues und der Auflösung der Bergbauhilfskassen hatten die Revierausschüsse hauptsächlich nur noch als begutachtende Organe in allgemeinen bergwirtschaftlichen Fragen zu dienen und die nichtbergmännische Benutzung der aus den Grubenstölln abfließenden Wässer zu überwachen. Das Weiterbestehen von 6 Revierausschüssen war nicht mehr gerechtfertigt. Mit Wirkung vom 1. April 1930 wurden die Revierverbände Schneeberg, Johanngeorgenstadt und Scheibenberg zu einem Revierverband vereinigt, der den Namen Obergebirgisches Bergrevier führte und seinen Sitz in Schneeberg hatte. Die Rechnungsführung der Einzelvermögen blieb weiterhin bestehen. Die Verwaltungskosten wurden anteilmäßig verteilt. Am 1. August 1933 schloss sich der Revierverband Marienberg dem Obergebirgischen Bergrevier an. Die einzelnen Revierverwaltungskassen wurden aufgehoben und in einer Revierverwaltungskasse für das Obergebirgische Bergrevier vereinigt. Sie sollte der Erschließung neuer Erzvorkommen und der Verbesserung bergbaulicher Anlagen dienen. Die Reviergräben blieben als selbstständige Revierbetriebsanstalten bestehen.
Unter Federführung des Oberbergamtes erfolgte ab 1941 die Bildung eines gemeinschaftlichen Revierverbandes für das Obergebirgische und Freiberger Bergrevier bei grundsätzlicher Beibehaltung der Selbstständigkeit der einzelnen Bergreviere. Die Geschäftsführung übernahm der Revierausschuss des Freiberger Bergreviers. Der Revierausschuss Altenberg versuchte sich 1937 dem Revierverband Freiberg anzuschließen, behielt jedoch bis zu seiner Verstaatlichung seine rechtliche Selbstständigkeit. Durch das Gesetz über die Überführung von Bergwerken und Bodenschätzen in das Eigentum des Landes Sachsen vom 8. Mai 1947 wurden die Revierverbände und Revierausschüsse aufgehoben, die verbliebenen, bisher von den Revierausschüssen erledigten Aufgaben wurden von der Landesregierung Sachsen - Dezernat Bergbau übernommen. Einige Revieranstalten blieben als Nebenbetriebe bestehen, die wie die zusammengeschlossenen Revierverwaltungs- und Unterstützungskassen durch die Bergrevierverwaltung Freiberg verwaltet wurden und der Aufsicht der Landesregierung Sachsen, Ministerium für Industrie und Verkehr unterstellt waren.


Bearbeitungsbericht
Der Bestand Revierausschuss Obergebirgisches Revier wurde 1951 vom Technischen Büro des Bergbaues und der Brennstoffindustrie des Landes Sachsen übernommen. Findmittel waren nicht überliefert. In den 1970er-Jahren erfolgte eine Verzeichnung des Bestandes auf Karteikarten. Ziel der Erschließungsarbeiten war die Zusammenführung der im Bergarchiv ebenfalls in den 1990er-Jahren auf Kartei erschlossenen Einzelbestände der 1930/1933 zum Revierverband Obergebirgisches Revier vereinigten Bergreviere Schneeberg, Johanngeorgenstadt, Scheibenberg und Marienberg. Zugleich wurden die Akten des Revierausschusses Johanngeorgenstadt, der Bergknappschaftskasse, der Revier-Rechnungs-Expedition und der aus dem Bestand Marienberger Silberbergbaugesellschaft, Bergamt Marienberg und (Landes-)Bergamt Freiberg - Revierangelegenheiten entnommenen Akten dem Bestand Revierverband Obergebirgisches Revier zugeführt.
Bis zur Neuerschließung war die Benutzbarkeit der Bestände mittels Kartei zwar gewährleistet, eine strukturierte Recherche jedoch kaum möglich. Um die Einzelbestände einer besseren Benutzung zuzuführen, wurde im Juni 2006 mit der Verzeichnung im Archivprogramm Augias 7.4 begonnen. Die Ordnung des Bestandes beruht jetzt auf einer einheitlichen Systematik. Im Zuge der Verzeichnung erfolgte eine teilweise Um- bzw. Neubildung von Aktentiteln. Im Feld Alte Archivsignatur wurden die alten Bestands- und Archivsignaturen der Einzelbestände vermerkt. Die Herkunft der Akten wird aus dem Feld Provenienz ersichtlich. Alte Aktentitel wurden dem heutigen Sprachgebrauch angepasst bzw. zur besseren Verständlichkeit umgestellt. Die Schreibweise der Grubennamen erfolgte entsprechend der im Bergarchiv erstellten Grubennamen-Richtlinien. Im Rahmen der Erschließung erfolgte auch die Bewertung des Bestandes. Eine Konkordanz wurde erstellt. Der Gesamtumfang des Bestandes beträgt 10,7 lfm.
Der Erhaltungszustand kann als gut eingestuft werden. Schäden an Akten, die vorwiegend Bindung, Einband, Schimmel und Wasserschäden betreffen, wurden in einer Schadensliste erfasst.


Korrespondierende Bestände

Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg:
40084 Revierausschuss Altenberg
40085 Revierausschuss Freiberg
40024-18 (Landes-)Bergamt Freiberg - Revierangelegenheiten
40017 Obergebirgisches Oberzehntenamt
40056 Zehntenamt Marienberg
40021 Zehntenamt Schneeberg
40007 Bergamt Annaberg
40012 Bergamt Johanngeorgenstadt
40013 Bergamt Marienberg (mit Wolkenstein)
40014 Bergamt Scheibenberg (mit Hohnstein und Oberwiesenthal)
40015 Bergamt Schneeberg
40052 Bergamt Schwarzenberg
40055 Hauptbergkasse Freiberg
40027 Oberbergamt Freiberg (neu) - Abteilung I
40064 Technisches Büro des Bergbaues und der Brennstoffindustrie des Landes Sachsen-Abt. I
40028 Oberbergamt Freiberg (neu) - Staatliche Bergwirtschaftsstelle

Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden:
10036 Finanzarchiv


Quellenverzeichnis
Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, 40064 Technisches Büro des Bergbaues und der Brennstoffindustrie des Landes Sachsen/Abt. I, Nr. 147.
Sächsisches Staatsarchiv, Bergarchiv Freiberg, 40024-18 (Landes-)Bergamt Freiberg - Revierangelegenheiten, Nr. 295.


Literaturverzeichnis
Allgemeines Berggesetz von 1868, hrsg. vom Ministerium der Finanzen und des Innern, Dresden 1868.
Das Bergamt zu Freiberg - Eine Denkschrift zum 50-jährigen Bestehen, in: Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen in Sachsen, (1919) S. 3-120.
Erb, Andreas: Die Bestände des Sächsischen Bergarchivs, Veröffentlichungen der Sächsischen Archivverwaltung, Reihe A: 4, Halle 2003.
Teller, Frank: Bergbau und Bergstadt Johanngeorgenstadt (1654 - 1945), Johanngeorgenstadt 2001.


Freiberg, den 12.02.2007

Christa Unger

Registranden.- Aktenverzeichnisse.- Organisation.- Geschäftsführung und allgemeine Angelegenheiten.- Personal.- Knappschaft.- Stiftungen.- Medizinalwesen.- Revierkassen- und Bergmagazinverwaltung.- Bergbauliche Sondermaßnahmen.- Rechtsangelegenheiten.- Verwaltung der Revierwasserversorgungsanlagen.
Mit Wirkung vom 1. April 1930 wurden die Revierverbände Schneeberg, Johanngeorgenstadt und Scheibenberg zu einem Revierverband vereinigt, der den Namen Obergebirgischer Revierverband führte und seinen Sitz in Schneeberg hatte. Am 1. August 1933 schloss sich der Revierverband Marienberg dem Obergebirgischen Bergrevier an. 1948 wurde der Obergebirgische Revierverband aufgelöst. Der fragmentarisch überlieferte Bestand enthält viele Akten der Vorläuferorganisationen.
  • 2007, 2014 | Findbuch/Datenbank
  • 2024-02-20 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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