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Beständeübersicht

Bestand

20008 Amt Grimma

Datierung1514 - 1856
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)35,40
Geschichte der Ämterorganisation

Die Ursprünge der Ämterorganisation liegen in der Einteilung der Markgrafschaft Meißen in Vogteibezirke, die zeitgenössisch als Distrikte bzw. Pflegen bezeichnet wurden. Sie traten an die Stelle der im 10. Jh. als früheste Form der Lokalverwaltung entstandenen Burgwarde. An der Spitze des Distrikts stand der Vogt (advocatus), der als Vertreter des Landesherrn die Verwaltung ausübte und die ihm zustehenden Geld- und Naturalabgaben einzog. Erste schriftliche Zeugnisse über diese Tätigkeit lassen sich im 12./13. Jh. z. B. für Döbeln und Leipzig nachweisen.

Mit dem ausgehenden 15. Jh. wird die Bezeichnung Amt für den Vogteibezirk gebräuchlich, aus dem Vogt wird der Amtmann. Bedingung für den Eintritt in diese Funktion war adlige Herkunft. Der Amtmann war für die juristischen, militärischen und polizeilichen Verwaltungsaufgaben zuständig. Die Finanzverwaltung lag in den Händen des Schössers, einem Angestellten bürgerlicher Herkunft mit entsprechender Bildung. Er galt als Hilfskraft des Amtmanns. Bereits in der ersten Hälfte des 16. Jh. begann der Aufstieg des Schössers zum Leiter des Amtes. Der Amtmann wurde nunmehr als Amtshauptmann bezeichnet, besaß dadurch jedoch keine größeren Befugnisse, sondern übte lediglich die lockere Aufsicht über mehrere Ämter aus. Um 1600 hatte sich selbst diese praktische Funktion erübrigt und der adlige Amtshauptmann wurde endgültig durch den Verwaltungsfachmann aus seiner Position verdrängt und verschwand aus der Amtsverwaltung. Da der bisherige Schösser nun alle Aufgabenbereiche ausfüllte, ging im späten 17. Jh. auch die Bezeichnung Amtmann auf ihn über. Seit Mitte des 16. Jh. stand ihm ein Amtsschreiber (seit dem 18. Jh. auch als Amtsrentverwalter oder Amtsverwalter bezeichnet) zur Verfügung, der im Bereich der Finanzverwaltung tätig war. [01]

Ende des 18. Jh. erfolgte in den Ämtern eine Trennung der Justiz- und Polizeiangelegenheiten von der Finanzverwaltung, sie gliederten sich in Justizamt mit dem Justizbeamten und Rentamt mit dem Rentbeamten auf. Oberste vorgesetzte Behörde blieb für beide Bereiche das Geheime Finanzkollegium.

Die Tätigkeit der Ämter erstreckte sich nicht auf ein geschlossenes, einheitlich organisiertes Verwaltungsgebiet. Neben den amtssässigen Ortschaften, die landesherrliche Anweisungen durch den Amtmann erhielten und auch ihre Steuern im Amt entrichteten, gab es außerdem zahlreiche schriftsässige Orte und Rittergüter. Diese gehörten nicht in das Amt, sondern empfingen die Anordnungen des Landesherrn direkt aus dessen Kanzlei und waren so dem Einflussbereich des Amtmanns entzogen. Eine weitere Besonderheit stellten die Amtsdörfer und –städte dar, in ihnen war der Landesherr selbst der Grundherr. [02]

Den Ämtern übergeordnet waren seit der Einführung der durch Kurfürst Moritz 1547 erlassenen Kanzleiordnung die Kreishauptleute. Sie standen an der Spitze der neu gegründeten fünf Kreise (Thüringischer, Meißnischer, Kur-, Leipziger und Gebirgskreis), denen jeweils eine bestimmte Anzahl Ämter zugeordnet wurde. Seit 1764 bildeten die "Älteren" Amtshauptmannschaften die Regionalbehörde zwischen Ämtern und Kreishauptmannschaft.

Die Ämter übten grundsätzlich vier Funktionen aus: Einnahme landesherrlicher Steuern (in Geld- und Naturalleistungen), Verwaltung der landesherrlichen Grundherrschaft (z. B. Einforderung von Frondiensten für die Bewirtschaftung landesherrlicher Vorwerke), Ausübung der oberen und niederen Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme der schriftsässigen Rittergüter bzw. Städte, die das Recht zur eigenständigen Ausübung der Gerichtsbarkeit besaßen) sowie Sicherung der Truppenversorgung und Stellung eines bestimmten Soldatenkontingents im Kriegsfall. Die letztgenannte Pflicht entfiel durch die Einrichtung eines stehenden Heeres unter August dem Starken.

Einen erheblichen territorialen Zugewinn gab es für die Amtsbezirke im 16. Jahrhundert durch die Angliederung säkularisierten Kirchenbesitzes und die Übernahme von Grundherrschaften durch den Landesherrn. Durch die 1815 auf dem Wiener Kongress gefassten Beschlüsse ging dagegen Territorium verloren. So mussten z. B. die Ämter Schkeuditz und Lützen an Preußen abgetreten werden.

Am 7. November 1831 erging die "Verordnung die Einrichtung der Ministerial-Departements und die darauf Bezug habenden provisorischen Vorkehrungen betreffend", die eine Unterstellung der Justizämter unter das Justizministerium festlegte, während die Rentämter in der Zuständigkeit des Finanzministeriums verblieben. [03] Durch diese Regelung wurden die Geschäftsbereiche endgültig voneinander abgegrenzt.

Infolge des Gesetzes "die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" vom 11. August 1855 wurden die Justizämter aufgelöst und stellten spätestens 1856 ihre Tätigkeit ein. [04] Die Aufgaben der Justizämter übernahmen die Königlichen Bezirksgerichte und die Gerichtsämter. Die Rentämter übten ihre Tätigkeit noch bis zur Veröffentlichung der "Bekanntmachung, die Aufhebung der Rentämter, die Errichtung von Bauverwalterstellen und Forstrentämtern und die Verwaltung der Intraden betreffend" vom 21. Februar 1865 aus. Danach gingen ihre Aufgaben auf Bauverwaltereien, Bezirkssteuereinnahmen und Forstrentämter über. [05]


Geschichte des Amtes Grimma

In der Reihe der Arbeiten zur Geschichte der kursächsischen Ämter hat Grimma zunächst wenig Beachtung gefunden, so dass die Forschungen zur Geschichte der Stadt Grimma von Christian Gottlob Lorenz [06] und die Ausführungen zur Genese des Amtes bei Leo Bönhoff [07] lange die Grundlage des heutigen Kenntnisstandes bildeten. Diesem Mangel hat die 1996 publizierte Arbeit von Uwe Schirmer: "Das Amt Grimma 1485 bis 1548" für den genannten Zeitraum weitgehend abgeholfen. [08] Das Territorium des Amtes, später der Amtshautpmannschaft und des Kreises Grimma gehört zweifellos zu den geschichtlich interessantesten im sächsischen Gebiet. Im Mittelalter waren der Besitz der Markgrafen von Meißen, die Herrschaft der Burggrafen von Döben, Kloster Nimbschen, die um 1200 planmäßig angelegte Stadt Grimma und der Adel mit seinen großen Grundherrschaften in diesem Raum die bestimmenden Faktoren. Das Amt ging aus der Vogtei Grimma hervor. Der Vogteibezirk bildete den Kern des späteren Amtes. Im Zuge der Leipziger Teilung gelangte das Amt Grimma in den Herrschaftsbereich der Ernestiner, die es 1487 durch Zusammenführung mit dem Amt Naunhof erweiterten. Durch die Säkularisation der Klöster in Grimma und Nimbschen im Zuge der Reformation erhielt das Amt Grimma weiteren territorialen Zuwachs. Nach der Wittenberger Kapitulation 1547 mussten die Ernestiner es an die albertinische Linie abtreten.

1550 beschloss Kurfürst Moritz die Gründung einer Landesschule im ehemaligen Augustinerkloster in Grimma. Zur Bestreitung des Unterhalts wurden der neuen Schule die Güter des ehemaligen Zisterzienserinnenklosters Nimbschen mit Großbardau, Kleinbothen, Großbothen, Höfgen, Kaditzsch, Schaddel und Schkortitz zugewiesen. Die Betreuung von Angelegenheiten der Gerichtsbarkeit und Polizei auf den Schulgütern, sowie deren wirtschaftliche Verwaltung erfolgte durch den Schulverwalter im neu gebildeten Schulamt. Bis Juni 1829 existierten Erbamt und Schulamt Grimma nebeneinander, dann wurden beide zusammengeführt. [09] Nach Abtretung der Gerichtsbarkeit der Landesschule an den Staat lautete seit dem 1. Januar 1835 die offizielle Bezeichnung "Königliches Justizamt Grimma". [10]

Das Amt Grimma gehörte zum Leipziger Kreis und war in diesem der dritten "Älteren" Amtshauptmannschaft zugeordnet. Sein Territorium umfasste 1827 fünf Städte (Brandis, Grimma, Naunhof, Nerchau, Trebsen) sowie 93 Dörfer. [11]

Im Norden grenzte das Amt Grimma an das Amt Wurzen, im Osten an die Ämter Mutzschen und Mügeln, südlich lagen das Amt Colditz und Exklaven des Amtes Leisnig um Leipnitz und Köllmichen, westlich die Ämter Borna und Leipzig. [12] Im Amtsgebiet gab es Enklaven des Amtes Mutzschen um Serka und Löbschütz. Das Amt Grimma verwaltete drei Exklaven: 1. eine 12 Dörfer (Anteil von Glossen bei Oschatz, Gröppendorf, Kleinquerbitzsch, Liptitz, Mannewitz, Niedergrauschwitz, Pommlitz bei Mügeln, Poppitz bei Mügeln, Reckwitz, Remsa, Wadewitz bei Mügeln, Wiederroda) umfassende in den Ämtern Mutzschen und Mügeln, 2. eine westlich im Amt Borna liegende, welche Beucha bei Borna, Flößberg und die Hälfte von Trebishain beinhaltete und 3. das Dorf Dehnitz im Amt Wurzen. [13]

Amtsunmittelbare Ortschaften und Grundstücke des Amtes Grimma waren: Wadewitz, Kleinquerbitzsch, Remsa, Zeunitz mit zwei Wassermühlen, Amtshäuser und Forsthaus bei Naunhof, Amtshäuser in und bei Grimma, Schlossgebäude in Grimma. [14]

Sitz des Amtes war durchweg das um 1400 erbaute, mehrfach erweiterte und umgebaute Schloss Grimma, das auch den meisten Beamten als Wohnung diente. [15]

Aufschluss über die Vielseitigkeit der Aufgaben des Amtes geben dessen überlieferte Repertorien. Die vorliegenden Bände (Signatur 1584 bis 1587) sind gemäß der Reskripte vom 23. Juli 1801 und 9. Dezember 1802 ab dem Zeitraum von 1598 angefertigt worden. Nach Zusammenlegung des Erbamtes mit dem Schulamt beinhalten die genannten Repertorien auch die juristischen Belange der ehemaligen Schulamtsdörfer Großbardau, Großbothen, Kleinbothen, Förstgen, Höfgen, Schaddel, Kaditzsch und Schkortitz sowie des Gerichtsbezirkes Klosterbuch, der aber laut Verordnung des Justizministeriums am 31. Dezember 1835 in das Justizamt Leisnig abgegeben wurde. Die Hauptgliederung des im 19. Jahrhundert entstandenen Aktenverzeichnisses ist folgende:

I Zivilklage- und Parteiensachen
II Kriminalia an Untersuchungs- und Rügensachen
III Konkurse und andere Schuldensachen
IV Vormundschaften, Verlassenschaften anderer Administrationen, Gerade, Heergeräte, Testamente usw.
V Zeugenverhöre
VI Lehnssachen
VII Amtssassen und deren Gerichte
VIII Publikationen, Landesangelegenheiten, Mandate
IX Justiz- und Polizeisachen
X Cameralia
XI Militaria
XII Steueralia
XIII Ecclesiastica
XIV Oekonomika
XV Vermischte herrschaftliche Aufträge und andere Expeditionen
XVI Amtszustand

1855 wurde die Auflösung der Justizämter gesetzlich festgelegt. Nachfolgende Behörde wurde am ersten Oktober 1856 das Gerichtsamt Grimma. Das Rentamt Grimma bestand dagegen noch bis 1865, dann gab es seine Aufgaben an die Bauverwalterei Grimma ab.

1874 entstanden die Amtshauptmannschaften für die territoriale Verwaltung und 1879 die Amtsgerichte für die Gerichtsbarkeit erster Instanz. Das Gebiet des ehemaligen Amtes Grimma ging auf in der Amtshauptmannschaft Grimma. Für Justizangelegenheiten des ehemaligen Amtsgebietes waren die Amtsgerichte Bad Lausick (seit 1898), Borna, Grimma, Mügeln, Wurzen zuständig.


Bestandsgeschichte und -bearbeitung

Nach Auflösung der Ämter 1856 gelangten ihre jahrhundertealten Dokumente an die Nachfolgeinstitutionen: die Gerichtsämter, Amtshauptmannschaften und Amtsgerichte. Die Abgabe der Unterlagen durch die genannten Behörden an das Hauptstaatsarchiv Dresden als Endarchiv kam seit etwa 1900 zögerlich und vermischt mit dem Archivgut der genannten Institutionen zustande. Die Akten der Amtsgerichte und Amtshauptmannschaften wurden im Hauptstaatsarchiv nicht von den Unterlagen der Vorgängerbehörden getrennt, sondern verblieben in Lagerungsgemeinschaften unter der Bezeichnung des entsprechenden Amtsgerichts bzw. der entsprechenden Amtshauptmannschaft.

Die Gerichtsbücher der Ämter gelangten gesondert in das Hauptstaatsarchiv. 1923 erging ein Erlass des Sächsischen Justizministeriums an die Amtsgerichte, der eine Abgabe der Gerichtsbücher an das Hauptstaatsarchiv Dresden empfahl. [16] Die Abgaben durch die Amtsgerichte erstreckten sich von 1923 bis Ende der dreißiger Jahre. Die Gerichtsbücher des Amtes Grimma wurden mit den Gerichtsbüchern aus den anderen sächsischen Amtsgerichten zu einem Bestand (12613 Gerichtsbücher) zusammengefasst.

1958 - 1966 wurden die Unterlagen der Amtsgerichte und Amtshauptmannschaften des Leipziger Kreises provenienzgerecht an das Staatsarchiv Leipzig abgegeben. Hier wurden um 1968 umfangreiche Provenienzprüfungen an den Beständen vorgenommen und die Akten der Ämter aus dem Schriftgut der Amtshauptmannschaften und Amtsgerichte herausgelöst und als autarke Bestände verzeichnet. Die Unterlagen des Schulamtes Grimma und die des Erbamtes Grimma bildeten jeweils einen eigenen Bestand, eine klare Abgrenzung zwischen beiden Beständen wurde jedoch nicht konsequent durchgeführt, so dass es zu Überschneidungen kam. Die bei der Erschließung entstandene Findkartei blieb damals ohne innere Ordnung, was eine effektive Benutzung erschwerte. 1980 wurde die Bearbeitung der Bestandsgruppe Ämter wieder aufgenommen, eine innere Ordnung erstellt und die Karteien in Findbücher umgesetzt.

In einem weiteren Arbeitsschritt wurden die Verzeichnungseinheiten sachlich nach einer an den durchgehenden Aufgaben und charakteristischen Archivgutkategorien der Ämter orientierten, aber auch der Auswertung entgegenkommenden Klassifikation gegliedert und gereiht. Die Grundlage für die Gliederung des Bestandes Amt Grimma bildete das Schema für den Bestand Amt Leipzig. Wo es sich anbot, wurde zusätzlich nach Orten gegliedert. Die Signaturen der Verzeichnungseinheiten wurden beibehalten. Das 1988 fertig gestellte maschinengeschriebene zweibändige Findbuch umfasste die Signaturen 1 – 1636. Bei der Übertragung in das Findbuch erfolgten notwendige Ergänzungen im Aktentitel sowie Neuverzeichnungen von noch nicht in den Bestand eingeordneten Akteneinheiten. Dabei wurde häufig ein und dieselbe Akte in verschiedene Sachgruppen aufgenommen, um dem Benutzer das Auffinden zu erleichtern

Zwischen 2001 und 2009 wurden 173 Akteneinheiten (Nr. 1637 – 1809) provenienzgerecht in den Bestand eingeordnet und in die Datenbank Augias eingegeben. Ein Teil der im Findbuch verzeichneten Akten (Fremdprovenienzen) ist inzwischen virtuell in Beständen von Nachfolgerbehörden verzeichnet.

2010 erfolgte im Rahmen eines DFG-Projektes zur Retrokonversion die Digitalisierung des Findbuches von 1988 in das Verzeichnungsprogramm Augias 7.4 und die Zusammenführung mit den Datensätzen des Nachtrags von 2001 – 2009. Ziel der Konversion war die Verbesserung der Recherchemöglichkeiten durch die Eingabe in die Erschließungsdatenbank Augias-Archiv. Dabei wurden die vorliegenden Angaben wenn möglich präzisiert, dem heutigen Sprachgebrauch angepasst und bei offensichtlichen Fehlern berichtigt. Jede Akte wurde nur einer Sachgruppe der leicht überarbeiteten Klassifikation zugeordnet. Weiterhin wurden Orts- und Personennamen indiziert. Eine Überprüfung der Inhalte anhand der Akten konnte nur im Ausnahmefall, z. B. bei fehlenden Datumsangaben, vorgenommen werden. Das vorliegende Findbuch ist also nur begrenzt Resultat einer neuen Bearbeitung; es spiegelt im Wesentlichen den Bearbeitungstand von 1968 bzw. 1988 wider.

Eine – fachlich wünschenswerte – inhaltliche und tief schürfende Überarbeitung kann derzeit aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen.

2010 erfolgte im Nachgang der Retrokonversion die Eingabe der im Bestand 12613 des Hauptstaatsarchivs Dresden befindlichen 52 Gerichtsbücher des Amtes Grimma in das Augias-Verzeichnungsprogramm. Diese waren nach Auflösung der Ämter in die 1879 bzw. 1898 gebildeten Amtsgerichte Borna, Grimma, Leisnig, Mügeln, Wurzen und Bad Lausick gelangt. Sie wurden nunmehr virtuell in den Bestand Amt Grimma eingefügt.


Überlieferungsschwerpunkte

Der Bestand Amt Grimma umfasst den Zeitraum 1536 bis 1861 (1889). Die schriftliche Überlieferung der Amtstätigkeit setzt mit vier Gerichtshandelsbüchern (1536 - 1564) und der achtbändigen Reihe der Amtsbücher (1563 – 1651) ein.

Umfangreich liegen Amtsprotokolle und Grund- und Hypothekenbücher vor. Eine sehr aufschlussreiche Quelle stellen die bereits oben erwähnten Repertorien dar.

Der Inhalt des Bestandes birgt reichhaltiges Quellenmaterial zur Regionalgeschichte des 17. bis 19. Jahrhunderts. Hervorzuheben sind die Landwirtschaftsentwicklung, die Herausbildung des Handwerks, der Übergang zur industriellen Produktion und der Abbau von Ton und Braunkohle. Eine Besonderheit stellen die Akten über die revolutionären Ereignisse 1848 in Lausick dar, denn die Stadt gehörte eigentlich in den Zuständigkeitsbereich des Amtes Colditz. Dieses bat jedoch um Entbindung von der Untersuchung der Vorkommnisse, so dass diese Aufgabe dem Amt Grimma zugewiesen wurde. [17]



Verweise auf korrespondierende Bestände

20004 Ältere Kreishauptmannschaft des Leipziger Kreises

20005 Ältere Amtshauptmannschaften

20020 Schulamt Grimma

Rittergüter des Amtsbezirkes

20092 Gerichtsamt Grimma

20607 Stadt Grimma (Stadtgericht)



C. Rothe
Februar 1988


K. Heil
September 2010





[01] Blaschke, Karlheinz, Sächsische Verwaltungsgeschichte, Lehrbrief 3, Fachschule für Archivwesen Potsdam, 1959, S. 36 f.
[02] Ebenda, S. 37 ff.
[03] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1831, S. 323 ff.
[04] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1855, S. 144 ff.
[05] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1865, S. 84 ff.
[06] Lorenz, Christian Gottlob: Die Stadt Grimma im Königreiche Sachsen, Grimma 1871.
[07] Bönhoff, Leo: Die ältesten Ämter der Mark Meißen. In: Neues Archiv für sächsische Geschichte 38 (1917), S. 17-45.
[08] Schirmer, Uwe: Das Amt Grimma 1485 bis 1548. In: Schriften der Rudolf-Kötzschke-Gesellschaft 2, Beucha 1996.
[09] Lorenz, Christian Gottlob: Die Stadt Grimma im Königreiche Sachsen, Grimma 1871, S. 45.
[10] Leipziger Zeitung vom 26.12.1834, S. 3385.
[11] Klein, Thomas: Sachsen. In: Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 – 1945, Reihe B, Bd. 14, Marburg 1982, S. 150.
[12] Blaschke, Karlheinz: Kursächsischer Ämteratlas 1790.
[13] Schmidt, Rudolf: Die kursächsischen Ämter im Bereiche des unteren Muldentales, Meißen 1913, S. 122 f.
[14] HStA-D, 11320 Militärplankammer, Nr. 171, S. 356 (um 1823).
[15] Lorenz, Christian Gottlob: Bericht über die Gründung und Eröffnung der Landesschule zu Grimma, Grimma 1850, S. 68.
[16] Groß, Reiner, Gerichtsbücher und Protokolle der sächsischen Lokalbehörden bis 1856 im Sächsischen Landeshauptarchiv Dresden. In: Archivmitteilungen, Hrsg. Staatliche Archivverwaltung der DDR, Heft 5, 1963.
[17] StA-L, 20008 Amt Grimma, Nr. 641.
Schirmer, Uwe: Das Amt Grimma 1485 bis 1548. Beucha, 1996.
Amtsverwaltung.- Gerichtsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lehnsangelegenheiten.- Ablösungen.- Lokalverwaltung.
Das Territorium des 1547 in albertinischen Besitz gelangten Amts Grimma wurde 1550 in zwei selbstständige Verwaltungsgebiete geteilt: Erbamt und Schulamt Grimma. 1827 lebten im Erbamt 18.400 Einwohner in fünf Städten und 93 Dörfern. Seit 1829 war das Erbrentamt auch für die Finanzangelegenheiten des Schulamts verantwortlich. 1835 wurden das Justiz- und Schuljustizamt Grimma miteinander verbunden, 1856 erfolgte die Auflösung des gemeinsamen Justizamts und die Übernahme der Aufgaben durch das Gerichtsamt Grimma. Das Rentamt Grimma bestand bis 1865 weiter, dann wurden seine Funktionen durch die Bauverwalterei in Grimma ausgeübt.
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