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Beständeübersicht

Bestand

10740 Brandversicherungskammer / Staatliche Versicherung der DDR

Datierung1836 - 1985
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)146,15
Die Anfänge des staatlichen Brandversicherungswesens in Sachsen gehen auf ein Mandat von 1729 zurück, mit dem die Generalbrandkasse eingerichtet wurde. Durch sie sollte Brandgeschädigten ein angemessenes Almosen gesichert werden[01] . 1784 trat an die Stelle der Generalbrandkasse die Brandversicherungssozietät mit dem Charakter einer Versicherungsanstalt[02] . Das Gesetz über "die Einrichtung der alterbländischen Immobiliar-Brandversicherungsanstalt" vom 14. November 1835 sicherte das Weiterbestehen der staatlichen Brandversicherung im Königreich Sachsen[03] . Die Oberlausitz besaß seit 1788 eine eigene Brandversicherungsanstalt, die Oberlausitzer Brandversicherungssozietät [04] . Diese wurde zum 1. Januar 1849 aufgehoben und mit der alterbländischen Immobiliarbrandversicherungsanstalt zur Landesimmobiliarbrandversichungsanstalt des Königreichs Sachsen verbunden[05] . Mit dem Gesetz vom 23. August 1862 wurde schließlich die Brandkatasterführung auf der Grundlage einer Klassifikation der Gebäude nach ihrer Feuergefährdung bestimmt. Seit 1886 nannte sich die Brandversicherungsanstalt Landesbrandversicherungsanstalt[06] .

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ist sie im November 1945 in die neugeschaffene Landesversicherungsanstalt des (Bundes-)Landes Sachsen überführt worden[07] . Neben der Versicherung in der Landesbrandversicherungsanstalt bestand auch die Möglichkeit der privaten Feuerversicherung. Mit der Bekanntmachung der Feuerpflichtversicherung vom 17. Dezember 1947 war ab 01. Januar 1948 die Versicherungsanstalt des Landes Sachsen in Dresden alleiniger Träger der Feuerpflichtversicherung[08] . Ab 1952 übernahm diese Aufgabe die Deutsche Versicherungsanstalt, die spätere Staatliche Versicherung der DDR[09] . Teile des Privatkundengeschäfts der Staatlichen Versicherung der DDR wurden 1990 von der Deutschen Versicherungs-Aktiengesellschaft übernommen, die zum Allianz-Versicherungskonzern gehörte und in den folgenden Jahren in diesen Konzern integriert wurden.

Geleitet wurde die Brandversicherungsanstalt bis 1807/1808 durch eine Brandschädenkommission, danach bis 1886 durch die Brandversicherungskommission[10] . Bis 1784 war die Kommission zu Verwaltung und Versorgung der Strafanstalten mit der Leitung beauftragt[11] .

Oberste Aufsichtsbehörde über die Brandversicherungsanstalt war seit 1835 das Ministerium des Innern. Die Brandversicherungskommission war den örtlichen Verwaltungsbehörden gegenüber weisungsberechtigt (z. B. Stadträte, Bürgermeister, Gemeindevorstände, Amtshauptmannschaften).

Die Landesbrandversicherungsanstalt war eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Sie nahm Aufgaben der Gebäudeversicherung und der Mobiliar- (Maschinen-)versicherung wahr. Seit 1910 bildeten die Abteilungen für Gebäudeversicherung und Mobiliarversicherung jeweils selbständige Versicherungsunternehmen. Für die beiden Versicherungen bestanden besondere Verwaltungsausschüsse. Die Kasse der Anstalt führte die Bezeichnung Brandversicherungskasse.

Zur Erledigung der technischen Geschäfte für die Ermittlungen der Versicherungswerte und der Schadensfallregulierung wurden Inspektionsbezirke (Taxationsbezirke) gebildet, denen Brandversicherungsoberinspektoren und Inspektoren vorstanden. Seit 1910 nannten sich die Inspektionsbezirke Brandversicherungsämter. Für die Gebäudeversicherung bildeten dabei die Amtshauptmannschaften (ab 1939 Kreise) und größeren kreisfreien Städte eigene Inspektionsbezirke bzw. Brandversicherungsämter.Brandversicherungsämter für die Gebäudeversicherung, Stand 1912[12] :

1. Kreishauptmannschaft Bautzen

- Brandversicherungsamt Zittau (für die Amtshauptmannschaft Zittau)

- Brandversicherungsamt Löbau (für die Amtshauptmannschaft Löbau)

- Brandversicherungsamt Bautzen (für die Amtshauptmannschaft Bautzen)

- Brandversicherungsamt Kamenz (für die Amtshauptmannschaft Kamenz)

2. Kreishauptmannschaft Chemnitz

- Brandversicherungsamt Chemnitz I (für die Stadt Chemnitz)

- Brandversicherungsamt Chemnitz II (für die Amtshauptmannschaft Chemnitz)

- Brandversicherungsamt Flöha (für die Amtshauptmannschaft Flöha)

- Brandversicherungsamt Marienberg (für die Amtshauptmannschaft Marienberg)

- Brandversicherungsamt Annaberg (für die Amtshauptmannschaft Annaberg)

- Brandversicherungsamt Glauchau (für die Amtshauptmannschaft Glauchau)

- Brandversicherungsamt Stollberg (für die Amtshauptmannschaft Stollberg)

3. Kreishauptmannschaft Dresden

- Brandversicherungsamt Dresden I (für die Stadt Dresden)

- Brandversicherungsamt Dresden II (für die Amtshauptmannschaft Dresden-Neustadt)

- Brandversicherungsamt Dresden III (für die Amtshauptmannschaft Dresden-Altstadt)

- Brandversicherungsamt Pirna (für die Amtshauptmannschaft Pirna)

- Brandversicherungsamt Dippoldiswalde (für die Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde)

- Brandversicherungsamt Freiberg (für die Amtshauptmannschaft Freiberg)

- Brandversicherungsamt Meißen (für die Amtshauptmannschaft Meißen)

- Brandversicherungsamt Großenhain (für die Amtshauptmannschaft Großenhain)

4. Kreishauptmannschaft Leipzig

- Brandversicherungsamt Leipzig I (für die Stadt Leipzig)

- Brandversicherungsamt Leipzig II (für die Amtshauptmannschaft Leipzig)

- Brandversicherungsamt Borna (für die Amtshauptmannschaft Borna)

- Brandversicherungsamt Grimma (für die Amtshauptmannschaft Grimma)

- Brandversicherungsamt Oschatz (für die Amtshauptmannschaft Oschatz)

- Brandversicherungsamt Döbeln (für die Amtshauptmannschaft Döbeln)

- Brandversicherungsamt Rochlitz (für die Amtshauptmannschaft Rochlitz)

5. Kreishauptmannschaft Zwickau

- Brandversicherungsamt Schwarzenberg (für die Amtshauptmannschaft Schwarzenberg)

- Brandversicherungsamt Zwickau (für die Amtshauptmannschaft Zwickau)

- Brandversicherungsamt Plauen (für die Amtshauptmannschaft Plauen)

- Brandversicherungsamt Auerbach (für die Amtshauptmannschaft Auerbach)

- Brandversicherungsamt Oelsnitz (für die Amtshauptmannschaft Oelsnitz)

Für die Mobiliar- (Maschinen)versicherung bestanden 1912 Brandversicherungsämter in Chemnitz, Dresden und Leipzig.

Die bei der Brandversicherungsanstalt versicherten Gebäude jeder Gemeinde erhielten Nummern (Ortslistennummern) unter denen sie in Brandkatastern, spätere Bezeichnung Brandversicherungslisten, geführt wurden. Diese Kataster führten zunächst die Ortsbehörden, bei der Brandversicherungskommission bestand ein Hauptkataster, Änderungen wurden dabei mittels Nachtragslisten bei der Kommission eingereicht, dort geprüft, bestätigt bzw. korrigiert und dann wieder zurückgegeben[13] . Von 1862 an waren die Ortskataster in doppelter Ausführung durch die Ortsbehörden anzulegen. Die Duplikate der Ortskataster und Katasternachträge waren zur Prüfung bei der Brandversicherungskommission einzureichen[14] . Das Hauptkataster befand sich weiterhin bei der Kommission. Entsprechend dem Gesetz über die Landes-Immobiliar-Brandversicherung vom 25. Aug. 1876 führte die Brandversicherungskommission Ortskataster (für jeden Ort und selbständigen Gutsbezirk), ein Bezirkskataster (für jeden Verwaltungsbezirk, falls dieser mehrere Orte und selbständige Gutsbezirke umfasste) und für sämtliche Verwaltungsbezirke des Landes das Hauptkataster. Auszüge aus den Orts- und Bezirkskatastern erhielten die örtlichen Verwaltungsbehörden von der Brandversicherungskommission[15] . Die örtlichen Verwaltungsbehörden bedienten sich wahrscheinlich zur Dienstdurchführung ebenfalls weiterhin solcher Kataster. Die technischen Beamten nutzten für die Ab- und Einschätzung (Katastration) Aufnahmebücher, die in Übereinstimmung mit den Katastrationsprotokollen zu halten waren[16] .

Brandkataster wurden, soweit aus den Gesetzen erkennbar, vor 1835 und neu nach 1835 und 1862 angelegt.

Im März 1994 wurden die vorliegenden Unterlagen von der Allianz Grundstücks-AG, Außenstelle Dresden ohne Findmittel übernommen[17] . Da das Archivgut zunächst nicht nutzbar war, aber schnell für Forschungen, z. B. zur Bebauung des Dresdner Neumarktes und den dort stattfindenden archäologischen Ausgrabungen benötigt wurde, ordnete und erfasste es Herr Gunter Biele in den Jahren 1994 und 1995 im damaligen Lagerungsort, dem Depot in Kamenz.

Geordnet sind die Unterlagen nach Bezirks- und Kreisdirektionsbezirken der Staatlichen Versicherung der DDR. Von der Bezirksdirektion Dresden sind Unterlagen der Kreisdirektionen Bautzen, Bischofswerda, Dippoldiswalde, Dresden-Stadt, Dresden-Land, Freital, Görlitz, Großenhain, Kamenz, Löbau, Meißen, Niesky, Pirna, Riesa, Sebnitz und Zittau vorhanden. Aus dem Bereich der Bezirksdirektion Karl-Marx-Stadt (Chemnitz) sind Unterlagen der Kreisdirektionen Brand-Erbisdorf, Flöha, Freiberg und Marienberg überliefert.

Im Jahr 2021 wurden Akten zur Kreisdirektion Zschopau aus dem Kreisarchiv des Erzgebirgskreises hinzugefügt.

Der Bestand beinhaltet Aufnahmebücher der einzelnen Gemeinden, Situationspläne (Lagepläne) in verschiedenen Ausführungsformen (gedruckte Kartenwerke, meist im Maßstab 1:1000 mit eingetragenen Ortslisten- und Flurstücksnummern und handgezeichneten Nachträgen sowie Entwurfskarten/Konzeptkarten mit Katasternummern), Verzeichnisse der Ortslistennummern (Brandversicherungskatasternummern) und vereinzelt Hebelisten. Weiterhin sind vor allem aus den Kreisen Bautzen und Löbau einzelne Versicherungs- und Gebäudebewertungsunterlagen vorhanden, die in der Zeit zwischen 1900 und 1985 entstanden.

Die Einträge in den Aufnahmebüchern erfolgten handschriftlich meist mit Bleistift. Vorhanden sind der Name des letzten Besitzers, die Nummer des Brandversicherungskatasters (Ortslistennummer), Bezeichnung der Versicherungsobjekte mit ihrer Nutzung, Angaben zur Grundfläche, Entfernungen zum nächsten Gebäude, Stockwerksangaben mit Bauartklasse jedes Stockwerkes, Bauartklasse des Daches mit Bedeckungsmaterial und Blitzableitung, Hinweise zum Alter und der Beschaffenheit der Gebäude, den Bau- und Feuerungspolizeilichen Bestimmungen nicht entsprechenden Feuerungsanlagen, Festlegungen der Neubau- und Zeitwerte der Gebäude sowie die Berechnung der Abschätzung. Nach Bedarf wurden die Einträge geändert, dabei wurden ältere nicht mehr aktuelle Notizen und Beschreibungen radiert und überschrieben, teilweise auch gestrichen. Von einzelnen Gebäudeteilen können Skizzen vorhanden sein. Die Einträge zu einer Ortslistennummer können sich über mehrere Bände erstrecken.

Das Findmittel von Herrn Gunter Biele aus dem Jahr 1995 ist 2014 durch Frau Christin Schliter und Herrn Roland Pfirschke nach Augias übertragen worden.

Bei den meisten Aufnahmebüchern und Lageplänen (hier v. a. die Entwurfspläne/Konzeptpläne) ist eine Datierung problematisch, deshalb waren diese bisher mit keiner Datierung versehen. Da viele nicht mehr benötigte Einträge in den Aufnahmebüchern radiert und überschrieben wurden, ist eine Anfangsdatierung oftmals nicht erkennbar. Nur in wenigen Aufnahmebüchern, aus der Zeit nach 1900, ist ein Beginn der Einträge vermerkt worden. Die ältesten Aufnahmebücher beginnen um 1855. Verschiedene Nachträge in diesen Büchern können sich bis in die 1970er Jahre erstrecken. Sofern nicht erkennbar, wurde hier bei der Retrokonversion pauschal eine Datierung zwischen 1855 und 1955, also dem Hauptüberlieferungszeitraum, vergeben.

Von den nach dem 8. Mai 1945 dem Land Sachsen zugeordneten Gemeinden der ehemaligen preußischen Provinz Niederschlesien sind keine Aufnahmebücher vorhanden. Die Aufnahmebücher aus dem Kreis Görlitz betreffen nur Orte, die bereits vor diesem Datum zu Sachsen gehörten (Amtshauptmannschaften/Kreise Löbau und Zittau) und 1952 dem neuen Landkreis Görlitz zugeordnet wurden. Die zwei Bände im Kreis Niesky enthalten nur Schätzungen für die Gemeinden aus dem Jahr 1946.

Von einigen Orten sind die Aufnahmebücher nur lückenhaft ins Haus gelangt. Für die fehlenden Bände sind bei der Erfassung 1994/1995 Nummern vorgehalten worden, die nicht belegt sind. Diese Fehlnummern sind bei der Retrokonversion nicht übernommen worden.

Nicht vorhanden sind die Geschäftsakten zur Organisation und Verwaltung der Brandversicherung. Unterlagen hierzu können sich vor allem in folgenden Beständen befinden:

- 10025 Geheimes Konsilium

- 10026 Geheimes Kabinett

- 10079 Landesregierung

- 10036 Finanzarchiv

- 10692 Ständeversammlung des Königreichs Sachsen

- 10693 Volkskammer / Landtag des Freistaates Sachsen

- 10736 Ministerium des Innern

- 12883 Mandate

Brandversicherungsunterlagen, wie Brandkataster und Nachträge zu den Brandkatastern, aus der Zeit des ausgehenden 18. Jahrhunderts bis in das 19. Jahrhundert hinein, lassen sich vielfach in den Überlieferungen der zuständigen unteren Verwaltungsbehörden feststellen (Ämter, Grundherrschaften, Königliche Gerichte, Gerichtsämter, teilweise Amtshauptmannschaften).

Personalunterlagen der Landesbrandversicherung können in den Beständen 13859 Reichsstatthalter (Staatskanzlei), Personalamt und 19116 Personalunterlagen sächsischer Behörden, Gerichte und Betriebe bis 1945, hier v. a. im Teil Brandversicherungskammer enthalten sein.

Hinweise zur Ermittlung für die Einträge einer Ortslistennummer in den Aufnahmebüchern:

Bei vielen Orten sind mehrere Aufnahmebücher überliefert. In ihnen sind die Einträge meist nicht in der Reihenfolge der Ortslistenummern erfolgt. Sofern vorhanden, können zur Ermittlung einer Ortslistennummer zuerst die Lagepläne genutzt werden. Danach kann in den Verzeichnissen der Ortslistennummern der entsprechende Band des Aufnahmebuches ermittelt werden. An Hand der Nummer des Bandes kann das einzusehende Aufnahmebuch aus dem Findmittel bestellt werden. Teilweise können Sie bei größeren Orten auch die damaligen Adressbücher für die Ermittlung der Ortslistennummern nutzen.

Ein- und Umgemeindungen von Orten und Ortsteilen lassen sich auf den Beschriftungen der vorliegenden Unterlagen meist nur bis um 1945 nachweisen und sind in dem erstellten Findmittel an Hand der Aufschriften erfasst worden. Zur Ermittlung von Orten und Ortsteilen ist deshalb auch eine Einsicht in das Digitale Historische Ortsverzeichnis von Sachsen empfehlenswert.


[01] Codex Augusteus, Zweite Fortsetzung, Teil 2, Spalte 563 f
[02] Codex Augusteus, Zweite Fortsetzung, Teil 2, Spalte 841 ff
[03] GVBl. 1835, S. 523 ff
[04] 10024 Geheimer Rat, Loc. 9662/14 (Regulativ der Brandversicherungssozietät im Markgraftum Oberlausitz, 1788) und GBl. 1827, S. 33 ff
[05] GVBl. 1848, S. 350 ff
[06] GVBl. 1886, S. 213
[07] GVBl. 1945. S. 51 und GVBl. 1946, S. 136
[08] GVBl. 1947, S. 581 und 589 ff
[09] GBl. DDR 1952, S. 1185 f
[10] siehe Einträge in den Staatshandbüchern
[11] Lotze, Richard: Denkschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestehens der Sächsischen Landes-Brandversicherungsanstalt. Dresden, Limpert, [1929], S. 22, 27
[12] Staatshandbuch für das Königreich Sachsen, 1912, S. 336 f
[13] GVBl. 1835, S. 531, § 34
[14] GVBl. 1862, S. 348, § 43 und S. 399, 400
[15] GVBl. 1876, S. 517, § 32
[16] GVBl. 1862, S. 395, § 38
[17] 10707 Hauptstaatsarchiv Dresden, Nr. 4213, Bl. 125-134a
Das Brandversicherungswesen in den Sächsischen Erblanden nach seiner damaligen Verfassung, durch vollständige Commentirung des Gesetzes vom 14. November 1835, in Verbindung mit den einschlagenden bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften dargestellt. Leipzig, 1843

Die Königlich Sächsischen Brandversicherungsgesetze : Gesetz die Landes-Brandversicherungsanstalt betreffend, nach der Bekanntmachung vom 15. October 1886 und Gesetz, das Mobiliar- und Privat-Feuerversicherungswesen betreffend, in der Fassung des Gesetzes vom 18. October 1886 : Mit den dazugehörigen Ausführungs-Verordnungen, der Verordnung vom 12. October 1886 und einem ausführlichen Sachregister. 2. Aufl. Leipzig, 1887

Lotze, Richard: Denkschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestehens der Sächsischen Landes-Brandversicherungsanstalt. Dresden : Limpert, [1929]

Das sächsische Brandversicherungsrecht nach dem Stande vom 01. 06.1937 : Zusammenstellung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Bekanntmachungen und allgemeinen Versicherungsbedingungen in der zur Zeit gültigen Fassung. Dresden : Meinhold, 1937
Verzeichnisse der Ortslistennummern.- Aufnahmebücher.- Lagepläne.- Versicherungs- und Gebäudeschätzungsunterlagen.- Hebelisten.
Die Anfänge des staatlichen Brandversicherungswesens in Sachsen gehen auf ein Mandat von 1729 zurück, mit dem die Generalbrandkasse eingerichtet wurde. Durch sie sollte den Brandgeschädigten ein angemessenes Almosen gesichert werden. 1784 trat an die Stelle der Generalbrandkasse die Brandversicherungssozietät mit dem Charakter einer Versicherungsanstalt. Ihre Aufgabe bestand insbesondere in der Gebäudeversicherung. Das Gesetz über "die Einrichtung der alterbländischen Immobiliar-Brandversicherungsanstalt" vom 14. Nov. 1835 sicherte das Weiterbestehen der staatlichen Brandversicherung im Königreich Sachsen. Zur Verwaltung wurde die Brandversicherungskommission eingerichtet und dem Ministerium des Innern unterstellt. Sie war in allen Brandversicherungsangelegenheiten in Mittel- und Lokalbehörden der inneren Verwaltung weisungsbefugt. Mit dem Gesetz vom 23. Aug. 1862 wurde schließlich die Brandkatasterführung auf der Grundlage einer Klassifikation der Gebäude nach ihrer Feuergefährdung bestimmt. Die Brandversicherungskommission wurde in die Brandversicherungskammer umgebildet. Ab 1886 verwaltete die Brandversicherungskammer die Landesbrandversicherungsanstalt für das Königreich Sachsen. Die Landesbrandversicherungsanstalt unterhielt zur Erledigung technischer Geschäfte Brandversicherungsämter, deren Beamte bei Versicherungsbeginn sowie im Schadensfall die Gebäude nach ihrem Wert oder erlittenen Schaden schätzten. In der Kreishauptmannschaft Dresden bestanden die Brandversicherungsämter Dresden I, Dresden II, Dippoldiswalde, Freiberg, Großenhain, Meißen und Pirna. Das Brandversicherungsamt Dresden I war für die Stadt Dresden, die anderen Brandversicherungsämter für die Städte und Ortschaften der jeweiligen Amtshauptmannschaft zuständig. Im Nov. 1945 ist die Landesbrandversicherungsanstalt in die neugegründete Landesversicherungsanstalt des Landes Sachsen überführt worden. Mit der Bekanntmachung der Feuerpflichtversicherung vom 17. Dez. 1947 war ab 01. Jan. 1948 die Versicherungsanstalt des Landes Sachsen in Dresden alleiniger Träger der Feuerpflichtversicherung. Ab 1952 übernahm diese Aufgabe die Deutsche Versicherungsanstalt, die spätere Staatliche Versicherung der DDR.

Geordnet sind die Unterlagen nach Bezirks- und Kreisdirektionen der Staatlichen Versicherung der DDR. Von der Bezirksdirektion Dresden sind Unterlagen der Kreisdirektionen Bautzen, Bischofswerda, Dippoldiswalde, Dresden-Stadt, Dresden-Land, Freital, Görlitz, Großenhain, Kamenz, Löbau, Meißen, Niesky, Pirna, Riesa, Sebnitz und Zittau vorhanden. Aus dem Bereich der Bezirksdirektion Karl-Marx-Stadt (Chemnitz) sind Unterlagen der Kreisdirektionen Brand-Erbisdorf, Flöha, Freiberg und Marienberg überliefert.

Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
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  • 2015 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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