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Beständeübersicht

Bestand

10992 Hauptzollamt Pirna

Datierung1807 - 1903
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)4,70
Behördengeschichte

Hauptzollamt Pirna und Aufgabengebiet stehen in einer langen Traditionslinie. Schon frühzeitig finden wir die Erhebung von verschiedenen Verbrauchssteuern. So gibt es in Sachsen seit 1438 eine Verkaufsabgabe, eine Tranksteuer seit 1502, Weinsteuer seit 1605 und die Fleischsteuer seit 1628 [01] . Eine Landakzise als allgemeine Import-, Export-, Transit- und Umsatzsteuer wurde 1641 eingeführt [02] . Besonders im Absolutismus nahm die Ausbreitung der Akzise als ideale Steuermöglichkeit, die auch den sonst steuerfreien Adel und Klerus traf, zu. Anfang des 18. Jahrhunderts kam es zur Herausbildung einer Vielfalt von Akziseeinnahmen und -inspektionen. 1702 bildete sich die Generalakziseinspektion unter Adolf Magnus von Hoym, welche 1704 ein reguläres Kollegium wurde [03] . Ein wesentlicher Meilenstein in dieser Entwicklung war die "General-Consumtions-Accis-Ordnung" von 1708. Die Steuerordnung Augusts des Starken umfaßte 60 Seiten und belegte 1200 Waren mit Abgaben [04] .

Die Akzise war eine Verbrauchssteuer auf Bier, Wein, Mehl und Backwaren sowie eine Gewerbeabgabe auf Handel, Produktion und Konsumtion gewerblicher Artikel [05] . Sie beinhaltete ebenso eine Grundabgabe auf Äcker, Wiesen und Gärten.

Die Erhebung der Grenzakzise wurde in Sachsen und seinen Gebietsteilen insbesondere in den Rezeßherrschaften recht unterschiedlich gehandhabt [06] .

Für den späteren Hauptamtsbezirk Pirna war als Vorgängerbehörde das Kommissariat I des Meißnischen Kreises zuständig. Ihm unterstanden verschiedene Akziseeinnahmen und -inspektionen in den jeweiligen Orten. Die Zuständigkeit der Einnehmer für die Orte wechselte, so daß man von einer festen Struktur nicht reden kann. So finden wir 1823 Einnehmer für die Orte 1. Bärenstein und Glashütte, 2. Berggießhübel, Gottleuba, Königstein und Pirna, 3. Dippoldiswalde und Wilsdruff, 4. Dohna und Liebstadt und 5. Dresden [07] . Eine Übereinstimmung mit den späteren Hebebezirken existierte nicht.

Zahlreiche Kleinstaaten und damit verbundene Zollschranken prägten das Bundesgebiet am Anfang des 19. Jahrhunderts. Zollregale waren an Landstände, Gemeinden und Private verliehen [08] . Dies erschwerte Handel und Warenverkehr ungemein. Sachsen als ein typisches Handelsland hatte dabei am meisten am mittelalterlichen "liberum commercium" festgehalten und erhob mit Blick auf die Leipziger Messe keine Prohibitivzölle [09] . Während der Kontinentalsperre Napoleons erstattete Sachsen auch den Zoll an einheimische verarbeitende Fabriken [10] . Nach der Rückkehr zum früheren Zollsystem blieb es bei niedrigen Zollsätzen und sehr selten erhobenen Ausfuhrzöllen [11] .

Das Preußische Zollgesetz von 1818 hingegen erschwerte den Handel durch Kontrolle der Elbschiffahrt und der Durchfuhr [12] , so daß sich nach und nach Zollvereine herausbildeten. Die Zollpolitik Preußens war ganz entscheidend durch den Dualismus zwischen Österreich und Preußen geprägt. 1828 kam es zur Bildung des Preußisch-Hessischen Zollvereins. Als Reaktion darauf konstituierten sich der Mitteldeutsche und der Bayrisch-Württembergische Zollverein. Der durch Sachsen maßgeblich angeregte Mitteldeutsche Zollverein vom 24.9.1828 löste sich mit dem Beitritt Sachsens zum Deutschen Zollverein am 1.1.1834 auf [13] . Der neue Zolltarif gründete sich auf das preußischen Zollgesetz von 1818 [14] . Die Zölle wurden nun nach gleichen Sätzen und Grundsätzen erhoben und nach der Einwohnerzahl untereinander aufgeteilt. Der Verkehr zwischen den Vertragsstaaten wurde frei. Das Münz-, Maß- und Gewichtssystem wurde angeglichen [15] . Die Vereinsstaaten schützten sich gegen Schmuggel und überwachten sich gegenseitig [16] . Für die Klärung strittiger Fragen waren jährlich zusammentretende Generalkonferenzen zuständig [17] . Sie überwachten die Herstellung der Übereinstimmung in der Zollgestaltung. Änderungen waren vertragsabhängig. Aus deren Tätigkeit ging das Zollgesetz und die Zollordnung vom 3.4.1838 hervor [18] . Nach Artikel 27 und 28 des Zollvereinsvertrag war auch die Schaffung neuer Behörden vorgeschrieben [19] .

Die Reformen, der Übergang zur konstitutionellen Monarchie und vor allem die Einführung des Ministerialsystems ging auch an den Verwaltungen für indirekte Abgaben nicht spurlos vorbei. Bereits die Verfassung von 1831 hatte im Artikel 9 die Abschaffung der mittelalterlichen Verhältnisse und die Neuregelung des Abgabensystems angekündigt [20] .

Mit der Errichtung des Finanzministeriums durch die Verordnung vom 7.11.1831

blieb allerdings der Wirkungskreis (§ 11) der Zoll-, Gleits- und Akzisekommissarien, Inspektionen und Einnahmen zunächst unverändert [21] . Erst mit der Verordnung über die Organisation der Verwaltungsbehörden für indirekte Staatsabgaben vom 10.12.1833 wurden die Gleits- und Akzisekommissariate und Akziseinspektionen und deren Bezirkseinteilungen sowie alle untergeordneten Gleits-, General-, Grenzakzis- und Tranksteuer- Haupt- und Untereinnahmen (§ 1) aufgelöst und an deren Stelle die Hauptsteuerämter und Hauptzollämter als untere und die Zoll- und Steuerdirektion als mittlere Behörde (§ 2 ) geschaffen [22] .

Die Hauptämter waren zuständig für Zölle auf eingehende, durchgehende fremde und ausgehende inländische Güter und für die Erhebung von Steuern auf Branntwein, Bier, Fleisch, Tabak und Wein sowie auf die Einnahme der Chaussee-, Wege-, Brücken-, Fähren- und Pflastergelder [23] . Mit dem Gesetz vom 12.7.1841 kam auch die Besteuerung des Rübenzuckers in deren Zuständigkeit [24] .

Sie hatten nach dem § 2 des Gesetzes vom 27.12.1833 über Untersuchungsverfahren gegen Steuerübertreter die Administrativgerichtsbarkeit in Strafsachen und Abgabestreitigkeiten [25] . Die Untersuchungen und die Aburteilungen bis 500 Taler/8 Wochen Freiheitsstrafe erfolgten bei den Hauptämtern [26] . Zweite Instanz war die Zoll- und Steuerdirektion. 1873 wurde die Administrativgerichtsbarkeit abgeschafft, so daß danach nur noch vorläufige Strafbescheide durch die Hauptämter ausgestellt werden konnten [27] .

Einzelne Hauptämter wie Pirna und Schandau hatten die Zuständigkeit für Elbzölle und waren Elbzoll- und Elbstromgerichte.

Nach Artikel 108 der Wiener Kongreßakte vom 9.6.1815 sollte die Schiffahrt auf den Strömen geordnet werden [28] . Die Elbschiffahrtskommission kam aber erst am 18.6.1819 in Dresden zusammen [29] . Die daraus hervorgehende Elbschiffahrtsakte zwischen Preußen, Sachsen, Dänemark und Mecklenburg vom 23.6.1821 verminderte die Zollstätten von 35 auf 14 (9 sächsische auf 5) und hob nach Artikel 3 alle Stapel- und Zwangsumschlagsrechte auf [30] . Durch den Zollvereinsvertrag von 1833 wurde die Binnenschiffahrt vom Elbzoll befreit und der Transitzoll ermäßigt. Es erfolgte eine Angleichung der Zollgesetzgebung. Der Staatsvertrag zwischen Sachsen, Preußen, Hannover, Dänemark und Mecklenburg-Schwerin vom 10.3.1854 modifizierte das Revisionsverfahren auf der Elbe. Die Zusammenarbeit wurde verbessert und in Wittenberg ein Elbzollkommissar eingesetzt [31] . Erst per 1.7.1870 kam es dann zur endgültigen Aufhebung des Elbzolls [32] . Aber schon per 1.10.1863 erfolgte die Abgabe schiffahrts- und strompolizeilicher Vergehen sowie von Zivilstreitigkeiten an die Gerichtsämter [33] . Die Hauptämter besaßen nunmehr nur noch die Kompetenz in Elbzolluntersuchungsangelegenheiten.

Die Oberaufsicht führte das Finanzministerium. Als mittleren Behörde waren der Zoll- und Steuerdirektion die Hauptämter (§ 16) untergeordnet [34] . Die Direktion, welche seit 1909 als Generalzolldirektion bezeichnet wurde, war unmittelbare Beschwerdeinstanz, Anstellungsbehörde und Zolltarif-Auskunftsstelle [35] . Sie war eine in drei Abteilungen (1. Präsidialabteilung, 2. Zölle und Verbrauchssteuern und 3. Stempel- und Erbschaftssteuerwesen) untergliederte bürokratische Behörde [36] .

Das Hauptamt selbst und der Hauptamtsbezirk untergliederte sich in mehrere Hebebezirke. Es bestanden im Grenzgebiet Nebenzollämter I. und II. Klasse, die auch die Zuständigkeit für innere Steuern und Wegegelder hatten (§ 8, § 11) [37] . Für die Erhebung innerer indirekter Abgaben waren Untersteuerämter und Steuerrezepturen (§ 7) zuständig [38] . In größeren Städten, wie in Pirna, existierten Torkontrollen (§ 10), die Legitimationsscheine ausfertigten und die eingehenden Waren prüften [39] . Weiterhin gab es Hebestellen für Chaussee-, Wege, Brücken-, Fähren- und Pflastergelder (§ 11), welche auch mit Nebenzollämtern und Steuerämtern verbunden sein konnten [40] .

Alle diese Unterämter unterstanden den jeweiligen Hauptämtern (§ 12) [41] .

Das Hauptamt in Pirna trug bis 1880, da es nicht im Grenzbezirk lag und keine Hauptzollstraße besaß, die Bezeichnung Hauptsteueramt [42] . Erst ab dem 1.7.1900 erhielten alle Hauptämter die Bezeichnung Hauptzollamt [43] .

Das Personal des Hauptamtes bestand aus dem Oberinspektor als Dirigent mit Richterbefähigung, den Hauptamtsrendanten und den Hauptamtskontrolleur, die für das Kassenwesen zuständig waren, sowie einem Aktuar, welcher rechtliche Sachen und Untersuchungen zu protokollieren hatte [44] . Der Hauptamtsrendant war Stellvertreter des Vorstandes. Das Hauptzollamt Pirna hatte nach einer Analyse der Staatshandbücher neben den oben angeführten Beamten 2-4 Assistenten, 1857 kurzzeitig 2 Aktuare und seitdem auch einen Kopisten [45] . Dazu kam noch weiteres Hilfspersonal.

Die Behörde war bis 1911 kollegial aufgebaut und die Beschlußfassung erfolgte mit Ausnahme von Vorstandsangelegenheiten gemeinschaftlich [46] .

Dann zog auch, nachdem die Zolldirektion seit 1899 bürokratisch geleitet wurde, der bürokratische Führungsstil in den Hauptämtern ein [47] .

Neben den Hebebezirken waren Aufsichtsbezirke mit Oberkontrolleuren (§ 13) besetzt, die unmittelbare Vorgesetzte der Zoll- und Steueraufseher waren und die Aufsichts- und Revisionsbefugnis über Untersteuerstellen des Distrikts besaßen [48] . Im Hauptsteueramt gab es zunächst 2 Obergrenzkontrolleure und einen für das Binnenland zuständigen Obersteuerkontrolleur. Obergrenzkontrolleure befanden sich in Lauenstein, später in Geising, in Königstein und in Pirna. Der Sitz des Obersteuerkontrolleurs war regelmäßig in Pirna.

Mit dem Preußisch-Österreichischen Zollvertrag vom 19.2.1853 kam es zu Erleichterungen im Grenzverkehr, wie dem zollfreien Austausch von Rohprodukten und zur Zusammenlegung von Grenzstellen [49] . Auch im Hauptamtsbezirk wurde so das Nebenzollamt Hellendorf 1854 nach Peterswald in Böhmen verlegt [50] .

Nachdem der Deutsche Zollverein mit seinem Organ, den Generalkonferenzen, dreimal verlängert worden war, führte der Zollbündnisvertrag vom 18.8.1866 als neue Organe das Zollparlament und den Zollbundesrat ein [51] . Der Norddeutsche Bund erhob den Zollverein auf Verfassungsrang. Nach Artikel 33 der Verfassung vom 1.7.1867 bildete das Bundesgebiet ein einheitliches Zollgebiet. Dem Bund fíel die ausschließliche Zollgesetzgebung zu. Die Kontrolle der Zollverwaltung erfolgte durch dafür berufene Bevollmächtigte. Die Steuern aus Branntwein, Zucker, Salz, Bier und Tabak fielen an den Bund. 1865 wurde die Weinsteuer aufgehoben und durch das Gesetz vom 23.12.1867 die Erhebung der Spielkartensteuer eingeführt [52] . Als Landessteuern blieben nur noch das Wegegeld und die Schlachtsteuer [53] .

Da das Zollgesetz von 1838 überholt war, wurde das Vereinszollgesetz vom 1.7.1869 [54] , welches im wesentlichen bis 1919 erhalten blieb [55] , erlassen. Damit war eine Zusammenfassung der verschiedenen Zollordnungen und Zollstrafgesetze erfolgt. Es trat am 1.1.1870 in Kraft und regelte u.a. auch die Behördenstruktur des Zollwesens im Bundesgebiet und beschränkte die Vollmachten der einzelnen Ämter (§§18, 128, 131) [56] . Die Hauptzollämter konnten die Zollerhebung ohne Einschränkungen durchführen. Nebenzollämter I. Klasse konnten bis 10 Taler je Zentner oder Stückzoll bis 100 Taler Gesamtwert erheben, während die Ausgangszölle unbeschränkt waren [57] . Nebenzollämter II. Klasse durften bis 5 Taler je Zentner oder Stückzoll bis 25 Taler Gesamtwert erheben [58] .

Hierin wurde nach der Einigung des Reiches 1871 auch nichts wesentliches geändert. Die Vereinbarungen des Zollvereinsvertrages vom 8.7.1867 blieben in Kraft und das Deutsche Reich wurde der Rechtsnachfolger des Deutschen Zollvereins [59] . Es übernahm dessen Einrichtungen und Bestimmungen.

Gemäß der Reichsverfassung von 1871, der die Verfassung von 1867 zugrunde lag, bildete das Deutsche Reich ein einheitliches Zoll- und Handelsgebiet. Zoll- und Handelsgesetzgebung sowie Verbrauchsbesteuerung gingen auf das Reich über. Bestehende Zollgesetze blieben in Kraft. Die Zölle fielen an das Reich. Erhebung und Verwaltung der Zölle und Verbrauchssteuern blieben Angelegenheit der Bundesländer unter Kontrolle von speziell berufenen Reichsbeamten bei den Zoll- und Steuerämtern.

Per 1.8.1876 wurden die Steuer- und Stempelsteuerkreise an die Bezirke und Kreise der Kreishauptmann- und Amtshauptmannschaften angepaßt [60] . Infolgedessen wurde am 1.1.1881 das Hauptsteueramt Pirna als Hauptamt aufgehoben und in ein Untersteueramt mit gleichen Befugnissen umgewandelt. Der Hauptamtsbezirk fiel an das Hauptzollamt Schandau [61] . Die Nebenzollämter I. Klasse Bodenbach und Tetschen sowie das Nebenzollamt II. Klasse Niedergrund verblieben auch nach der Wiedererrichtung beim Hauptzollamt Schandau.

Einen bedeutenden Einschnitt hatte auch das Jahr 1879 gebracht. Die seit 1865 betonte freihändlerische Politik endete mit dem Zolltarifgesetz vom 15.7.1879. Das Deutsche Reich ging zur Schutzzollpolitik über [62] . Dies äußerte sich auch in der Erhöhung der Getreidezölle 1885 und 1887. Hinzu kam eine Ausweitung indirekter Reichsabgaben wie die Erhebung von Steuern auf Schaumwein 1902, Essigsäure 1909 und Leuchtmitteln 1909. Mit dem Gesetz über Reichsstempelabgaben vom 1.7.1881 kam es zum Wegfall landesherrlicher Stempelabgaben und zur Übernahme dieser Abgabe durch das Reich [63] . Am 3.6.1906 wurde die Erbschaftssteuer verreichlicht [64] und im gleichen Jahr führte man eine statistische Gebühr und die Zigarettensteuer ein.

Neben der Einziehung von Steuern und Zöllen hatten die Hauptämter und deren untergeordnete Dienststellen auch anderweitige Aufgaben zu erledigen. So waren sie für die Einhaltung des Gesetzes zum Schutze der Warenbezeichnungen vom 12.5.1894 zuständig [65] , hatten Meldungen an die Polizei über die Einfuhr unzüchtiger ausländischer Schriften zu machen, hatten Fleisch zur Beschaustelle zu weisen, kontrollierten Gewerbescheine, arbeiteten bei Postübertretungen zu, gaben Hilfe beim Jagdschutz oder fahndeten nach Fahnenflüchtigen [66] . Sie waren außerdem Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft im Sinne § 153 Gerichtsverfassungsgesetz [67] .

Am 1.7.1900 wurde unter Aufhebung des Steueramtes Pirna das Hauptzollamt Pirna neuerrichtet. Es bekam die Hebebezirke Pirna, Altenberg, Berggießhübel, Dohna, Königstein, Liebstadt, Lohmen und Stolpen aus dem Hauptzollamt Schandau zugewiesen [68] .

Gleichzeitig erhielt es die Zuständigkeit für Abgaben nach dem Reichsstempelgesetz und

Niederlagerechte [69] . Allerdings hatte das Untersteueramt schon seit 1892 den Verkauf von Reichsstempelwertzeichen vorgenommen [70] .

Gemäß Artikel 83 der Weimarer Verfassung vom 14.8.1919 fiel die Zuständigkeit der Verwaltung und Erhebung der Zölle und Verbrauchssteuern an Reichsbehörden [71] . Zudem hatte das Reich nach Artikel 6 die ausschließliche Gesetzgebung für das Zollwesen. Deutschland bildete ein einheitliches Zoll- und Handelsgebiet.

Der § 1 des Gesetzes über die Reichsfinanzverwaltung vom 10.9.1919 setzte diese Grundsätze um, indem die Verwaltung den neuerrichteten Reichsfinanzbehörden übertragen wurde [72] . Das Reich, welches durch die Folgen des I. Weltkrieges finanziell stark beansprucht war, erlangte mit der Schaffung der Reichsfinanzverwaltung und dem Inkrafttreten der Reichsabgabenordnung vom 13.12.1919 die absolute Steuersouveränität.

Die Abteilung II des Reichsfinanzministeriums war von nun ab zuständig für Zölle und Steuern. Die Generalzolldirektion wurde durch das Landesfinanzamt Abteilung II Zölle und Verbrauchssteuern abgelöst. In Sachsen existierte jeweils in Leipzig und in Dresden ein Landesfinanzamt. Die Hauptzollämter blieben mit ihren Unterbehörden Zollämter und Zollinspektionen als örtliche Verwaltungsbehörden bestehen.

Eine Besonderheit war das am 8.4.1922 durch Gesetz geregelte Branntweinmonopol, welches eine eigene Einrichtung bildete, aber deren Monopolstellen unter der Dienstaufsicht der Hauptzollämter standen.



Mit Hilfe der Staatshandbücher konnte eine Liste der höheren Beamten des Hauptzollamtes Pirna erstellt werden, die wegen quellenmäßiger Lücken nicht vollständig ist.



Oberinspektoren, ab 1900 Hauptzollamtsvorstand:

Kühne, Friedrich August 1834-1836

Irmscher, Carl Friedrich 1836-1854

Starschedel, Otto Heinrich von 1857-1866

Wagner, Karl Friedrich Wilhelm 1867-1881

Meyer, Ernst Gustav Arnold 1901-1902

Flemming, Paul Rudolf 1903

Weichold, Arno Otto 1905-1907

Zenker, A.W. 1908-1914 [1918]



Hauptamtsrendanten:

Ludewig, Ernst Friedrich 1837-1839

Weißbach, Traugott Friedrich 1841-1854

Dreschke, Carl Friedrich 1857-1871

Reinsperg, Emil Julius Adolar von 1873-1877

d`Alinge, Johannes Christian August 1878

Hertel, Oswald Konstantin August 1880

Weichold, Arno Otto 1901-1903

Fiedler, H.[ans] H.[ugo] 1905-1914



Hauptamtskontrolleure:

Dietrich, Carl Gotthelf 1837-1839

Jagemann, August Wolf. Ferdinand 1841

Fleischer, Johann Gottfried 1843-1850

Zabel, Johann Gottfried 1854

Kühnel, Johann Friedrich 1857-1858

Gablenz, Emil Adolf von 1860

Kühnel, Karl Adolf 1863-1873

Puricelli, Karl August Julius 1874-1876

Kühn, Wilhelm Theodor 1877

Leuschner, August Immanuel 1878-1880

Göbel, Bruno Woldemar 1901-1902

Heink, Emil Hugo 1903-1909

Schulze, A.G.H.R. 1910-1914



Aus den Staatshandbüchern und anderen im Einzelnen aufgeführten Quellen ließen sich folgende Unterbehörden des Hauptzollamtes Pirna rekonstruieren, wobei der zeitliche Rahmen ihrer Tätigkeit und eine Vollständigkeit auf Grund fehlender Quellen nicht endgültig bestimmt werden konnte. Auf die Nennung einer Vielzahl kleinerer Einnahmen wie der Ortsschlachtsteuereinnahmen wurde verzichtet.



Altenberg: Untersteueramt 1834-1909, Nebenzollamt ab 1909, Legitimationsscheinausfertigungsstelle ab 1901 [73]

Altenberg hatte ab 1854 die Befugnis der unbeschränkten Postabfertigung [74] und ihm unterstanden 1860 die Rezepturen in Berggießhübel und Dohna [75] .

Bärenfels: Chausseegeldereinnahme 1850-1871 [76]

Bärenstein: Legitimationsscheinausfertigungsstelle seit 1840 [77]

Berggießhübel: Legitimationsscheinausfertigungsstelle 1834-1854, Steuerrezeptur 1854-1896, Untersteueramt 1896-1909, Nebenzollamt bis 30.6.1910, dann Legitimationsscheinausfertigungsstelle, Ortsschlacht- und Stempelsteuereinnahme [78]

Bodenbach: Nebenzollamt I 1851-1880, ab 1881 beim Hauptzollamt Schandau [79] ,

hatte seit 1854 Hebebefugnisse wie ein Hauptamt [80] und war seit 1858 für die Eisenbahnabfertigung [81] zuständig.

Börnersdorf: Legitimationsscheinausfertigungsstelle 1901 [82]

Breitenau: Legitimationsscheinausfertigungsstelle 1833 [83] , am 1.10.1900 Verlegung des Postens nach Kleinliebenau [84]

Cotta: Chausseegeldeinnahme 1833-1854 [85]

Cunnersdorf: Posten 1833 [86] , Aufhebung des statistischen Anmeldepostens 1902 [87]

Dohna: Steueraufseher 1833 [88] , Steuerrezeptur 1841-1872, Untersteueramt 1873-1909, Nebenzollamt ab 1909, Legitimationsscheinausfertigungsstelle 1852-1878 [89]

Fürstenau: Nebenzollamt II und Untersteueramt 1834-1847 [90] , Zollrezeptur 1848-1860 [91] , Verlegung der Zollstelle nach Müglitz 1860 [92]

Fürstenwalde: Nebenzollamt II 1834-1860, Verlegung der Zollstelle nach Müglitz 1860 [93]

Geising: Legitimationsscheinausfertigungsstelle 1834-1880 [94]

Glashütte: Legitimationsscheinausfertigungsstelle 1840-1907 [95] , Untersteueramt ab 1907 [96]

seit 1886 Postabfertigungsstelle für den Uhrenversand [97]

Gottleuba: Legitimationsscheinausfertigungsstelle 1840 [98]

Heidenau: Chausseegeldeinnahme 1837-54

Hellendorf: Nebenzollamt I, Untersteueramt und Chausseegeldeinnahme 1834-1858, Nebenzollamt II 1860-1909, Legitimationsscheinausfertigungsstelle 1860-1880

Am 4.7.1854 wurde das Nebenzollamt nach Peterswald verlegt [99] .und der Steuerhebebezirk fiel an die Rezeptur Berggießhübel [100] . 1910 bekam Hellendorf unter Auflösung des Untersteueramtes Berggießhübel den Steuerhebedistrikt wieder zugeordnet [101] .

Kleinliebenau: Localrezeptur 1847, Nebenzollamt II 1848-1909 [102] , Nebenzollamt ab 1909

Königstein: Untersteueramt 1834-1909, Nebenzollamt ab 1909

Königstein hatte seit 1848 die Postabfertigung, die ab 1860 unbeschränkt war [103] .

Krippen: Nebenzollamt ab 1834 [104]

Lauenstein: Legitimationsscheinausfertigungsstelle 1840 [105]

Liebstadt: Untersteueramt 1834-1907, Postzollstelle, Legitimationsscheinausfertigungsstelle und Ortsschlachtsteuereinnahme 1907 [106]

Lohmen: Chausseegeldeinnahme 1841 [107] -1854, Untersteueramt 1847-1909 [108] , Nebenzollamt ab 1909

Markersbach: Posten 1833 [109]

Mühlbach: Chausseegeldereinnahme 1854-1871 [110]

Müglitz: Nebenzollamt II ab 1860

Müglitz wurde anstelle der Zollstellen Fürstenwalde und Fürstenau errichtet [111] .

Niedergrund: Zollrezeptur 1854-1860, Nebenzollamt II 1860-1901 [112]

Ab 1.7.1868 Errichtung eines Nebenzollamtes unter Aufsicht des Zollamtes Bodenbach wegen einer Eisenbahnhaltestelle [113] .

Niederseidewitz: Chausseegeldeinnahme 1833-1854 [114]

Pirna: Kontrollstelle Dohnaisches Tor 1834-1857, Kontrollstelle Obertor 1834 [115] -1837, Untersteueramt 1881-1896, Steueramt 1896-1900 [116]

Rosenthal: Nebenzollamt II 1834-1860, Zollrezeptur 1860-1878, Legitimationsscheinausfertigungsstelle 1867-1878, Nebenzollamt II 1893-1899 [117]

Schöna: Nebenzollamt II ab 1854 [118]

Stolpen: Untersteueramt 1881-1909, Nebenzollamt ab 1909

Tetschen: Nebenzollamt I 1875-1880, ab 1881 beim Hauptzollamt Schandau

Zaunhaus: Nebenzollamt 1834 [119] eingezogen [120] , Zollrezeptur 1840 [121] -1847

Zehista: Steueraufseher 1834 [122]

Zinnwald: Nebenzollamt II ab 1834-1909 [123] , Untersteueramt 1834 [124] , Nebenzollamt ab 1909,

Chausseegeldeinnahme 1850-1854



Bestandsgeschichte

Die im Sächsischen Hauptstaatsarchiv verwahrten Unterlagen des Hauptzollamtes Pirna bilden eine exemplarische Dokumentation dieser Behörde. Die Überlieferung ist fragmentarisch und der Zeitraum nach 1900 ist bis auf eine Ausnahme nicht belegt. Der überwiegende Teil der Akten stammt aus der Zeit zwischen 1834 und 1880.

Der Bestand Hauptzollamt Pirna lag in einer Abgabegemeinschaft mit seinen Vorgängerbehörden, dem Kommissariat I des Meißnischen Kreises und verschiedenen untergeordneten Generalakziseinspektionen und -einnahmen. Die Übernahme erfolgte in mehreren Abgaben 1906, 1909, 1918, 1924 oder 1928, 1931 und 1944 durch die Zoll- und Steuerdirektion, die Generalzolldirektion, das Landesfinanzamt Dresden, die Landesbibliothek und den Oberfinanzpräsidenten. Die entscheidende Abgabe für den hier verzeichneten Bestand war die von 1918. Bei einer weiteren Ablieferung wurde die Liste von 1918 durch 6 Akten ergänzt und die Laufzeiten der Akten überarbeitet sowie einige Inhalte wie Pläne nachgetragen.

Die Kassationsentscheidungen des Staatsarchivs waren quellenabhängig nicht nachvollziehbar. Ein großer Teil der angebotenen Akten (erste Abgabe 5 von 38 Nummern, 2. Abgabe 24 von 88 Nummern) wurde bereits in der Behörde vernichtet. Dazu kommen noch Akten, die im Hauptzollamt nicht mehr auffindbar waren. Überdies ist von Akten mit einer Laufzeit nach 1900, die Hauptzollämter waren bis zur Umorganisation 1919 weiterhin Landesangelegenheit, bis auf eine Ausnahme (Hauptzollamt Pirna Nr.138) nichts überliefert.

Auch nach 1919 finden sich mit Ausnahme von 0,03 lfm für das Finanzamt Pirna keine Überlieferungen der Finanzbehörden für Pirna und Umgebung.

Der Bestand war provisorisch durch die Verwendung von vier Abgabelisten als Findhilfsmittel zugänglich gemacht worden. Eine Erschließung der Laufzeiten war, wenn auch ungenau, vorhanden. Die verwendeten Signaturen waren alphanumerisch und nach Bär`schem Prinzip vergeben. Eine Trennung der Bestände und eine Abgrenzung innerhalb des Bestandes war nicht erfolgt. Eine innere Struktur in Form einer Gliederung bzw. Klassifikation war nicht vorhanden. Eine Überarbeitung und Intensivierung der Verzeichnungsangaben in Hinsicht auf den zeitlichen Umfang und auf Besonderheiten wie Pläne erfolgte anscheinend nach der letzten größeren Abgabe vor 1931. Die in der Registratur vergebenen älteren Titel blieben dabei bestehen. Zum Teil konnten die Titel den Inhalt der Akten nur unzulänglich beschreiben. Eine Neuaufnahme bzw. Modernisierung der Titel und eine erweiterte Erschließung waren notwendig. Die Erstellung eines Ordnungsschemas war unabdingbar.Bestandsbearbeitung



Der Bestand Hauptzollamt Pirna wurde im Rahmen einer schriftlichen Probearbeit in der Zeit vom 14. August bis 6. Oktober 2000 durch den Archivinspektoranwärter Steffen Schütze verzeichnet.

Der in einer Abgabegemeinschaft lagernde Bestand Hauptzollamt erfaßte auch seine Vorgängerbehörden. Die Hauptzollämter wurden in einer grundlegenden Umbruch- und Reformphase 1834 in Sachsen errichtet. Maßgeblich dafür war auch der Beitritt zum Deutschen Zollverein. Es kam zu einer Veränderung der Aufgabenstellung, wenn auch die Erhebung indirekter Abgaben zuvor in einzelnen Bereichen ähnlich war. Die Hebebezirke und die Struktur der Verwaltung wurden neben dem Personalbestand erneuert. Es kam zu einer Trennung der Registraturen.

Alles dies waren wichtige Gründe, die eine Bestandsabgrenzung zwischen Hauptzollämtern und Generalakziseeinnahmen nahelegten, zumal eine Trennung wegen der schon früher erfolgten Registraturtrennung unproblematisch war.

Das Hauptzollamt Pirna existierte unter der Bezeichnung Hauptsteueramt Pirna von 1834 bis 1880. Erst nach seiner Wiedererrichtung 1900 wurde es als Hauptzollamt bezeichnet.

Die letzte Bezeichnung wurde für den Gesamtbestand übernommen.

Da eine innere Gliederung der Registratur nicht erkennbar war und Aktenpläne nicht überliefert sind, wurde nach dem abstrakt systematisierenden Prinzip eine Klassifikation erstellt. Grundlage dafür war das Aufgabenspektrum der Behörde und die Analyse der verschiedenen Akten in den Abgabelisten der Hauptzollämter. Ziel war, eine grundlegende Klassifikation für alle Hauptzollämter zu erstellen.

Alle in der Abgabeliste von 1918 und später übernommenen Akten sind mit Ausnahme der Nummer 110 (alte Archivsignatur) in das Findbuch aufgenommen worden.

Die Akte war zwar im Hauptzollamt registriert worden und lag hier in einer Abgabegemeinschaft, es erfolgte aber kein organischer Zuwachs im Hauptzollamt Pirna, so daß sie dem Bestand Hauptzollamt Dresden zuzuweisen war.

Weiterhin sind 2 Staatshaushaltsrechnungen (Hauptzollamt Pirna Nr.140 und 141), die bisher nicht verzeichnet waren, aber beim Bestand lagerten, diesem als exemplarische Auswahl zugeordnet worden.

Die in Bezug auf die Akte des Eduard Sander von der Mosel (Hauptzollamt Pirna Nr.149) getroffene Zuordnung zum Bestand Genealogica wurde rückgängig gemacht.

Akten die die Unterbehörden Nebenzollamt Hellendorf (Hauptzollamt Pirna Nr.144-147) und Steuerrezeptur Berggießhübel (Hauptzollamt Pirna Nr.142-143) betrafen sind im Bestand belassen worden. Die Kennzeichnung der Provenienz wurde im Titel wie auch im entsprechenden Feld der Eingabemaske des Verzeichnungsprogramms vorgenommen.

Die Akte Hauptzollamt Pirna Nr.148 ist dem Untersteueramt Pirna zuzuordnen. Dieses unterstand während der Laufzeit der Akte dem Hauptzollamt Schandau.

Die dem Bestand zugeordnete Akte des Finanzassessors Paul Ernst von Körner (Hauptzollamt Nr. 150) wurde als Fremdprovenienz übernommen.

Auf Grund der Bestandstrennung und wegen der Verwendung alphanumerischer Altsignaturen wurde eine Neunumerierung der Akten nach Bär´schem Prinzip vorgenommen.

Die Titelbildung erfolgte angelehnt an die in der Registratur vergebenen Titel. Zum Teil war bei unzutreffenden Titeln eine Neuformulierung notwendig. Die Titel sind weitestgehend modernisiert und gekürzt worden. Es erfolgte eine Abgleichung der Titel mit Blick auf die Klassifikationspunkte, so daß Titel und Klassifikationspunkte im Zusammenhang zu betrachten sind.

Im Rahmen der Erstverzeichnung eines solchen Bestandes ist eine intensive Verzeichnung der Akten vorgenommen worden.

Alte Archivsignaturen und Registratursignaturen sind aufgenommen worden.

Bei der Bearbeitung festgestellte Zusammenhänge von Akten desselben und anderer Bestände sind durch Verweise gekennzeichnet worden.

Eine Kassation von Akten erfolgte nicht. Der Bestand wurde schon vorbewertet und liefert nur eine fragmentarische Überlieferung. Zudem fehlte ein Überblick über die Intensität der Überlieferung insbesondere bei der vorgesetzten Behörde.Benutzbarkeit des Bestandes



Der Bestand ist uneingeschränkt benutzbar. Sperrungen aus datenschutzrechtlichen Gründen sind wegen Fristablauf nicht vorgenommen worden. Aus technischen Gründen folgt die Reihung der Akten innerhalb der Gliederungspunkte allein alphabetisch dem Titelanfang.



Korrespondierende Bestände im Sächsischen Hauptstaatsarchiv und in anderen Archiven



Amtsgericht Pirna (z.B. Elbstromgerichte 1863-1870, Signatur XII 2305)

Amtshauptmannschaft Pirna

Generalzolldirektion (Zoll- und Steuerdirektion)

Hauptzollämter

Hauptzollamt Dresden - Generalakzisekommission des Meißnischen Kreises

Hauptzollamt Schandau 1881-1900

Landbauamt Dresden

Landesfinanzamt, Abteilung II, Zölle- und Verbrauchssteuern

Personalakten des Finanzministeriums, Zoll- und Steuerpersonal

Reichsfinanzministerium, Abteilung II, Zölle- und Verbrauchssteuern

Sächsisches Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten

Sächsisches Ministerium der Finanzen

Stadtarchiv Pirna (z.B. Zoll- und Steuersachen, Salzwesen)

Ständeversammlung des Königreichs Sachsen



Literaturhinweise:



Blaich, Fritz, Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsverwaltung, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte, hrsg.: Kurt G.A. Jeserich, H. Pohl, G.Ch.v. Unruh, Bd. I, Vom Spätmittelalter bis zum Ende des Reiches, Stuttgart 1983, S.428-445



Blaschke, Dr. Karlheinz, Sächsische Verwaltungsgeschichte, in: Verwaltungsgeschichte des Staates Lehrbrief 3, Fachschule für Archivwesen Potsdam, Berlin



Boelcke, Willi, Geschichte der Staatsverwaltung des Deutschen Reiches, in: Verwaltungsgeschichte des Staates, Lehrbrief 1 der Fachschule für Archivwesen Potsdam, Berlin 1959



Clausnitzer, Martin, Deutsche Zollgeschichte, Leipzig 1933



Klein, Thomas, Kursachsen, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte, hrsg.: Kurt G.A. Jeserich, H. Pohl, G.Ch.v. Unruh, Bd. I, Vom Spätmittelalter bis zum Ende des Reiches, Stuttgart 1983, S.808-842



Klein, Thomas, Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe B, Bd. 14, Sachsen, Marburg 1982



Löbe, Dr. Ernst, Die Königlich Sächsische Verwaltung der indirekten Abgaben ..., 7. Aufl., Leipzig 1910



Nostitz-Drzewiecki, H.C.F. v., Das Königreich Sachsen als Zollvereins- und Elbufer-Staat, Leipzig 1847



Schomburg, Walter, Lexikon der deutschen Steuer- und Zollgeschichte, München 1992



Thieme, Wilhelm, Eintritt Sachsens in den Zollverein und seine wirtschaftlichen Folgen, Diss. Liebertwolkwitz 1914



Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirection


[01] Schomburg, Walter, Lexikon der deutschen Steuer- und Zollgeschichte, München 1992, S.389
[02] Klein, Thomas, Kursachsen, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte, hrsg.: Kurt G.A. Jeserich, H. Pohl,
G.Ch.v. Unruh, Bd. I, Vom Spätmittelalter bis zum Ende des Reiches, Stuttgart 1983, S. 822
[03] Klein, Thomas, Kursachsen ..., S. 823
[04] Schomburg, Walter ... , S.7, 122
[05] Klein, Thomas, Kursachsen ... , S.823
[06] Sächs.HStA Dresden, Generalzolldirektion Nr.174, Bl.55f
[07] Staatshandbuch für das Königreich Sachsen 1823
[08] Thieme, Wilhelm, Eintritt Sachsens in den Zollverein und seine wirtschaftlichen Folgen,
Diss. Liebertwolkwitz 1914, S.7
[09] ebenda, S.8
[10] ebenda, S.10
[11] ebenda, S.11
[12] ebenda, S.19
[13] Thieme, Wilhelm ... , S.30, 32, 81
[14] Sächs.HStA Dresden, Generalzolldirektion Nr.174, Bl. 80
[15] Sächs.HStA Dresden, Generalzolldirektion Nr.174, Bl.73
[16] Nostitz-Drzewiecki, H.C.F. v., Das Königreich Sachsen als Zollvereins- und Elbufer-Staat, Leipzig 1847
[17] Clausnitzer, Martin, Deutsche Zollgeschichte, Leipzig 1933, S.15
[18] Sächs.HStA Dresden, Generalzolldirektion Nr.174, Bl.84
[19] ebenda, Bl.78,
Nostitz-Drzewiecki ..., S.72f.
[20] Sächs.HStA Dresden, Generalzolldirektion Nr.174, Bl.69
[21] Gesetz und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, Dresden 1831, S.326, 335
[22] Gesetz und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, Dresden 1833, S.457
[23] ebenda, S.457f.
[24] Sächs.HStA Dresden, Generalzolldirektion Nr.174, Bl.88
[25] Gesetz und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, Dresden 1833, S.458
[26] ebenda, S.514
[27] Sächs.HStA Dresden, Generalzolldirektion Nr.174, Bl.105
[28] Nostitz-Drzewiecki ... , S.4
[29] Thieme, Wilhelm ... , S.19
[30] ebenda , S.19
Nostitz-Drzewiecki ... , S.4
[31] Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion, Dresden 1854, S.71, 74
[32] Sächs.HStA Dresden, Generalzolldirektion Nr.174, Bl.97
[33] Gesetz und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, Dresden 1863, S.722
[34] Gesetz und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, Dresden 1833, S.459
[35] Löbe, Dr. Ernst, Die Königlich Sächsische Verwaltung der indirekten Abgaben ..., 7. Aufl.,
Leipzig 1910, S. 12
[36] ebenda , S. 13
[37] Gesetz und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, Dresden 1833, S.459
[38] ebenda, S.459
[39] ebenda
[40] ebenda
[41] ebenda
[42] ebenda, S.458
[43] Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion, Dresden 1900, S.143
[44] Gesetz und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, Dresden 1833, S.459
[45] Staatshandbücher für das Königreich Sachsen
[46] Löbe, Dr. Ernst ... , S.3
[47] Sächs.HStA Dresden, Generalzolldirektion Nr. 175, S. 21, 25
[48] Gesetz und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, Dresden 1833, S.459
[49] Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion, Dresden 1856, S.52,
Sächs.HStA Dresden, Generalzolldirektion Nr.174, Bl.90
[50] Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion, Dresden 1854, S.157
[51] Clausnitzer, Martin ... , S.17
[52] Sächs.HStA Dresden, Generalzolldirektion Nr.174, Bl.92, 95
[53] ebenda, Bl.102
[54] ebenda, Bl.96
[55] Sächs.HStA Dresden, Generalzolldirektion Nr.175, Bl.4
[56] Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes, Berlin 1869, S.352ff.
[57] ebenda, S.352
[58] ebenda, S.352
[59] Clausnitzer, Martin ... , S. 18f.
[60] Gesetz und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, Dresden 1876, S.281
[61] Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion 1880, S.377
[62] Sächs.HStA Dresden, Generalzolldirektion Nr.175, Bl.2
[63] ebenda, Bl.14
[64] ebenda, Bl.15
[65] Löbe, Dr. Ernst ... , S.73
[66] ebenda , S.74ff.
[67] ebenda , S.78
[68] Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion, Dresden 1900, S.144
[69] ebenda, S.269, 272
[70] Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion 1892, S.533
[71] Reichsgesetzblatt 1919, S.1399
[72] Reichsgesetzblatt 1919, S.1591-1601
[73] Sächs.HStA Dresden, Hauptzollamt Pirna Nr.3, Bl.156, Nr.76, Bl.36,
Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion, Dresden 1901, S.102, 105
[74] Sächs.HStA Dresden, Hauptzollamt Pirna Nr.66, Bl.11
[75] Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion, Dresden 1860, S.170
[76] Sächs.HStA Dresden, Hauptzollamt Pirna Nr.19, Bl.134, Nr.20, Nr.21
[77] ebenda, Nr.4, Bl.75
[78] Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion, Dresden 1854, S.202,
Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion, Dresden 1896, S. 114,
Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion, Dresden 1910, S.412
Sächs.HStA Dresden, Hauptzollamt Pirna Nr.4, Bl 14, 75, Nr.3, Bl.156, Nr.76, Bl.36
[79] Sächs.HStA Dresden, Hauptzollamt Pirna Nr.55, Bl. 1, Nr.66, Bl.10
[80] ebenda, Nr.66, Bl.11
[81] Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion, Dresden 1858
[82] Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion, Dresden 1901, S.61
[83] Sächs.HStA Dresden, Hauptzollamt Pirna Nr.76, Bl.10
[84] Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion, Dresden 1900, S.330
[85] Sächs.HStA Dresden, Hauptzollamt Pirna Nr.18, Bl.6, Nr.19, Bl.134
[86] ebenda, Nr.76, Bl.10
[87] Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion, Dresden 1902, S.52
[88] Sächs.HStA Dresden, Hauptzollamt Pirna Nr.76, Bl.10
[89] ebenda, Nr.5, Bl.10
[90] ebenda, Nr.3, Bl.83, 156, Nr. 76, Bl.11
[91] Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion, Dresden 1848, S.114,
Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion, Dresden 1856, S.54,
Sächs.HStA Dresden, Hauptzollamt Pirna Nr.66, Bl.10
[92] ebenda, Bl.40
[93] Sächs.HStA Dresden, Hauptzollamt Pirna Nr.66, Bl.40
[94] ebenda, Nr.3, Bl.156, Nr.4, Bl.75, Nr.76, Bl.11
[95] ebenda, Nr.4, Bl.75
[96] Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion, Dresden 1907, S.216
[97] Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion, Dresden 1886, S. 37
[98] Sächs.HStA Dresden, Hauptzollamt Pirna Nr.4, Bl.75
[99] Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion, Dresden 1854, S.157
[100] ebenda, S.202
[101] Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion, Dresden 1910, S. 412
[102] Sächs.HStA Dresden, Hauptzollamt Pirna Nr.66, Bl.10, ZVBL 1848 1848, 114
[103] Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion, Dresden 1848, S.114,
Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion, Dresden 1860, S.171
[104] Sächs.HStA Dresden, Hauptzollamt Pirna Nr.3, Bl.83, Nr.76, Bl.10
[105] Sächs.HStA Dresden, Hauptzollamt Pirna Nr.4, Bl.75
[106] Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion, Dresden 1907, S.216,
Sächsisches Hauptstaatsarchiv, Hauptzollamt Pirna Nr.3, Bl.156
[107] Sächs.HStA Dresden, Hauptzollamt Pirna Nr.18, Bl.161
[108] Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion, Dresden 1911, S.625
[109] Sächs.HStA Dresden, Hauptzollamt Pirna Nr.76, Bl.10
[110] Sächs.HStA Dresden, Hauptzollamt Pirna Nr.19-21
[111] Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion, Dresden 1860, S.170,
Sächs.HStA Dresden, Hauptzollamt Pirna Nr.66, Bl.40
[112] Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion, Dresden 1856, S.54,
Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion, Dresden 1860, S.170
[113] Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion, Dresden 1868, S.56
[114] Sächs.HStA Dresden, Hauptzollamt Pirna Nr.18, Bl.6, Nr.19, Bl.134
[115] Sächs.HStA Dresden, Hauptzollamt Pirna Nr.3, Bl.156
[116] Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion, Dresden 1896, S.111,
Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion, Dresden 1900, S.144
[117] Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion, Dresden 1893, S.185
[118] Sächs.HStA Dresden, Hauptzollamt Pirna Nr.66, Bl.10
[119] ebenda, Nr.3, Bl.83
[120] Sächs.HStA Dresden, Generalzolldirektion Nr. 153a, Bl.78
[121] Sächs.HStA Dresden, Hauptzollamt Pirna Nr.4, Bl.73
[122] ebenda, Nr.76, Bl.36
[123] ebenda, Nr.3, Bl.83
[124] ebenda, Bl.156
Elbschifffahrt.- Geleitssachen.- Brausteuer und Branntweinsteuer.- Deutscher Zollverein.- Zolltarife.- Asiatische Cholera.- Handelsverträge.- Chausseeangelegenheiten.- Seuchen.- Elbzoll.- Grenzangelegenheiten zwischen Sachsen und Böhmen.- Weinsteuer.- Weinberge.- Fleischsteuer.- Bankschlachten.- Lager und Ausschiffungsplätze an der Elbe.- Wegesachen.- Jahrmärkte.

Zum 01.01.1834 nahm das Hauptsteueramt Pirna mit wechselnden Hebebezirken als untere Behörde seine Tätigkeit auf. Per 01.01.1876 wurden die Steuer- und Stempelsteuerkreise an die Bezirke und Kreise der Kreishauptmann- und Amtshauptmannschaften angepasst. Infolgedessen wurde am 01.01.1881 das Hauptsteueramt Pirna als Hauptamt aufgehoben und in ein Untersteueramt mit gleichen Befugnissen umgewandelt. Der Hauptamtsbezirk fiel an das Hauptzollamt Schandau. Am 01.07.1900 wurde unter Aufhebung des Steueramtes Pirna das Hauptzollamt Pirna neu errichtet. Es bekam die Hebebezirke Altenberg, Berggießhübel, Dohna, Königstein, Liebstadt, Lohmen, Pirna und Stolpen aus dem Hauptzollamt Schandau zugewiesen.
Angaben siehe 2.3.5.7 Steuer- und Zollverwaltung
  • 2000, Nachtrag 2008 | Findbuch / elektronisches Findmittel
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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