Einsetzung von Treuhändern
Unmittelbar nach der Pogromnacht zielten mehrere Normative auf die Zerstörung der wirtschaftlichen Existenz der Juden.
Nach der »Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben« vom 12. November 1938 war Juden spätestens ab 1939 die Geschäftstätigkeit und jegliche leitende Unternehmertätigkeit untersagt, was einem weitgehenden Berufsverbot gleichkam. Für die Abwicklung der Unternehmen bestimmte der Staat geeignete »arische« Treuhänder, die auf Kosten der jüdischen Inhaber tätig waren. Damit fanden die »Arisierungen« ihren weitgehenden Abschluss. Zusätzlich zum betrieblichen Vermögen wurden nach einer Verordnung vom Februar 1939 auch alle privaten Wertgegenstände aus Edelmetallen oder Edelsteinen konfisziert. Mit der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz von 1941 verfiel das Vermögen jedes Juden außerhalb der Staatsgrenzen dem Reich.