06.07.2021

Meißnisch-thüringische Kanzlei 1349 - 1377: Urkundenregesten online

Pergament mit mittelalterlicher Handschrift
Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, 10001 Kopiale, Nr. 0026, Bl. 16a (Ausschnitt) 
© gemeinfrei

Die in zwei Ausgangsregistern der meißnisch-thüringischen Kanzlei enthaltenen Abschriften von zwischen 1349 bis 1377 ausgestellten Urkunden sind nun in Form von Regesten elektronisch erschlossen.

Bei den Urkundenabschriften (Kopiale) handelt es sich um 1.535 Dokumente in den beiden ältesten überlieferten Kanzleiausgangsregistern der thüringisch-meißnischen Kanzlei, des Registrum perpetuum (Register für die dauerhaft gültigen Verfügungen) und des Registrum temporale (Register für die zeitweilig gültigen Verfügungen).

Die beiden im Jahr 1349 angelegten und bis 1368 bzw. 1377 reichenden Register  gehen auf die Tätigkeit des späteren Meißener Bischofs Konrad von Wallhausen zurück, der von 1348 bis 1350 Protonotar der meißnisch-thüringischen Kanzlei war und den schwierigen Herrschaftswechsel von Friedrich II., Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, zu dessen noch sehr jungen Sohn Friedrich III. in dieser Funktion begleitete.

Die Register bilden die Nr. 0025 und Nr. 0026 des Bestands 10004 Kopiale im Sächsischen Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden und sind als Digitalisate ebenfalls online verfügbar. Die Einzeldokumenterschließung zu diesen Bänden ist hier online einsehbar.

Sie bieten eine hervorragende Ergänzung zu den von Anderen für die Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen ausgestellten Urkunden, die heute im Wesentlichen im Sächsischen Staatsarchiv (Bestand 10001 Ältere Urkunden) sowie im Landesarchiv Thüringen verwahrt werden. Die Nutzungsmöglichkeiten für diese wichtigen Quellen zur spätmittelalterlichen Geschichte, deren Bedeutung wegen der engen Beziehungen der Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen zu den Kaisern und Königen des Heiligen Römischen Reichs und den benachbarten Landesherren erheblich über die Landesgeschichte Sachsens und Thüringens hinausgeht, wurden damit entscheidend verbessert.

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