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Sächsische Gerichtsbücher

Gerichtsbücher aus dem Bestand 12613 Gerichtsbücher 

Unter Gerichtsbüchern versteht man alle bis in das 19. Jahrhundert hinein bei den lokalen Gerichten geführten Bücher, in die Handlungen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit eingetragen wurden, v. a. Grundstückskäufe und -verpfändungen, aber auch Nachlass- und Vormundschaftsangelegenheiten. Diese Eintragungen besaßen den Charakter und die Beweiskraft von Urkunden. Der hohe Quellenwert dieser Unterlagen liegt in der besonders komprimierten Darstellung der Rechtsgeschäfte, die Informationen zu vielen Ortschaften und Familien in Sachsen bereithalten.

Das Sächsische Staatsarchiv verwahrt mit dem Bestand 12613 Gerichtsbücher eine für Sachsen in den Grenzen nach 1815 flächendeckende Überlieferung vom Anfang des 15. Jahrhunderts bis um 1856 (zum Bestand 12613 Gerichtsbücher). Der Bestand ist in Bezug auf Umfang und Dichte einmalig in Deutschland. In einem durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Projekt wurden die rund 22.900 Bände dieses Bestands ab 2013 elektronisch erschlossen. Darüber hinaus konnten nennenswerte Bestände von Gerichtsbüchern in neun sächsischen Stadtarchiven und dem Staatsfilialarchiv Bautzen in das Projekt einbezogen werden. Die Erschließungsinformationen sind in Kooperation mit dem Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde e. V. (ISGV) auf der Website Sächsische Gerichtsbücher veröffentlicht worden. Die Online-Recherche gestaltet sich über die Ortssuche sowie die Gerichtssuche sehr komfortabel. Die ortsbezogenen Daten sind darüber hinaus mit dem online angebotenen »Digitalen Historischen Ortsverzeichnis von Sachsen« und dem »Repertorium Saxonicum« verknüpft worden. Mit den Gerichtsbüchern konnte eine weitere für die Forschung fundamentale Quellengruppe zum komplexen Informationssystem hinzugefügt werden.

Darüber hinaus werden sukzessive Digitalisate der Gerichtsbücher auf der Webseite des Sächsischen Staatsarchivs eingestellt. Eine Übersicht über die bereits online zu nutzenden Gerichtsbücher finden Sie in der Rubrik »Was online ist«.

Außerdem werden im Staatsarchiv weitere Gerichtsbücher und die korrespondierenden Gerichtsprotokolle in den Beständen der Lokalverwaltung (Ämter, Herrschaften und Kommunen) verwahrt. Informationen über die einzelnen Bestände finden Sie in unserer Beständeübersicht.

Anlässlich eines 2016 veranstalteten Fachkolloquiums erschien der Tagungsband „Sächsische Gerichtsbücher im Fokus. Alte Quellen im neuen Informationssystem“ (Veröffentlichungsreihe des Sächsischen Staatsarchivs, Reihe A, Band 20). Dieser ist über das Sächsische Staatsarchiv erhältlich.

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