Überwachung jüdischer Vereine

Gebäude Wächterstraße 5, Sitz des Polizeipräsidiums Leipzig und der Staatspolizeistelle Leipzig um 1905 (Stadtarchiv Leipzig, BA 1981/11085) 

Die bereits seit der Machtergreifung Hitlers praktizierte politische Überwachung der jüdischen Vereine wurde 1938 noch verschärft. Das »Gesetz über die Rechtsverhältnisse der jüdischen Kultusvereinigungen« vom 28. März 1938 entzog den jüdischen Gemeinden ihren Status als Körperschaften öffentlichen Rechts.

Sie wurden Vereinen gleichgestellt, deren Erfassung über die Vereinsregister bei den Amtsgerichten gewährleistet werden konnte. Gleichzeitig nahmen Behörden und NSDAP-Dienststellen immer stärker Einfluss auf wichtige Vereinsbeschlüsse sowie die Berufung leitender Mitglieder. Ab Januar 1939 war die zuständige Meldebehörde über den Ein- und Austritt von Mitgliedern jüdischer Vereine zu informieren. Die Überwachung der Vereinstätigkeit gehörte zu den Tätigkeitsfeldern der Geheimen Staatspolizei. Sie sammelte Informationen zu leitenden Mitgliedern von Vereinen, erstellte Versammlungsberichte und verfügte die Schließung von Vereinsbüros. Andere Behörden wurden zur Mitwirkung angewiesen, z. B. bei der Postüberwachung die Reichspostdirektion Leipzig.

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(© Sächsisches Staatsarchiv)

Reichsgesetzblatt 1938, S. 338

Reichsgesetzblatt 1938, S. 338
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(© Sächsisches Staatsarchiv)

Anordnung der Postüberwachung von Kurt Sabatzky,Syndikus des Jüdischen Centralvereins e. V.,durch den SD/Reichsführer SS, 14. Oktober 1938 (SächsStA-L, 20031 Polizeipräsidium Leipzig, Nr. PP-V 5007)

Anordnung der Postüberwachung von Kurt Sabatzky,Syndikus des Jüdischen Centralvereins e. V.,durch den SD/Reichsführer SS, 14. Oktober 1938 (SächsStA-L, 20031 Polizeipräsidium Leipzig, Nr. PP-V 5007)
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(© Sächsisches Staatsarchiv)

Fotokopie eines beschlagnahmten Briefs, 14. Oktober 1938 (SächsStA-L, 20031 Polizeipräsidium Leipzig, Nr. PP-V 5007)

Fotokopie eines beschlagnahmten Briefs, 14. Oktober 1938 (SächsStA-L, 20031 Polizeipräsidium Leipzig, Nr. PP-V 5007)
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