Überwachung jüdischer Vereine
Die bereits seit der Machtergreifung Hitlers praktizierte politische Überwachung der jüdischen Vereine wurde 1938 noch verschärft. Das »Gesetz über die Rechtsverhältnisse der jüdischen Kultusvereinigungen« vom 28. März 1938 entzog den jüdischen Gemeinden ihren Status als Körperschaften öffentlichen Rechts.
Sie wurden Vereinen gleichgestellt, deren Erfassung über die Vereinsregister bei den Amtsgerichten gewährleistet werden konnte. Gleichzeitig nahmen Behörden und NSDAP-Dienststellen immer stärker Einfluss auf wichtige Vereinsbeschlüsse sowie die Berufung leitender Mitglieder. Ab Januar 1939 war die zuständige Meldebehörde über den Ein- und Austritt von Mitgliedern jüdischer Vereine zu informieren. Die Überwachung der Vereinstätigkeit gehörte zu den Tätigkeitsfeldern der Geheimen Staatspolizei. Sie sammelte Informationen zu leitenden Mitgliedern von Vereinen, erstellte Versammlungsberichte und verfügte die Schließung von Vereinsbüros. Andere Behörden wurden zur Mitwirkung angewiesen, z. B. bei der Postüberwachung die Reichspostdirektion Leipzig.