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Was wir haben

Welche Archivalien Sie bei uns finden

Das Hauptstaatsarchiv Dresden verwahrt Archivgut

  • der zentralen Landesbehörden sowie von obersten Gerichten und Justizbehörden Sachsens
  • der parlamentarischen Gebietskörperschaften und ihrer Vorgänger
  • der sächsischen Hofbehörden
  • der Militärbehörden und der sächsischen Armee (bis 1921)

Das Hauptstaatsarchiv Dresden, das Staatsarchiv Leipzig sowie das Staatsarchiv Chemnitz verwahren Archivgut für den gleichnamigen ehemaligen Direktionsbezirk, das Staatsfilialarchiv Bautzen verwahrt Archivgut für die Oberlausitz bis ca. 1945

  • von Verwaltungs- und Justizbehörden der oberen, mittleren und unteren Ebene
  • von oberen, mittleren und unteren Gerichten
  • von einzelnen Reichs- und Bundesbehörden
  • von Rittergütern/Herrschaften, einigen Städten
  • von privaten und staatlichen Wirtschaftsbetrieben, wirtschaftsleitenden Einrichtungen
  • von Parteien und Organisationen
  • von Vereinen
  • Nachlässe

Das Bergarchiv Freiberg verwahrt Archivgut

  • der sächsischen Berg- und Hüttenverwaltung
  • sächsischer Montanunternehmen

Nähere Angaben zu den einzelnen Standorten erhalten Sie über folgende Links:

Eine Aufstellung aller Bestände mit Namen und Beschreibung bietet die Beständeübersicht (zur Beständeübersicht).

Archivgut in anderen Archiven: Wo können Sie noch recherchieren?

Territoriale Veränderungen 1815

Mit der Umsetzung des Wiener Friedens von 1815 verlor Sachsen über die Hälfte seines Territoriums und über 40 Prozent der Bevölkerung vor allem an Preußen.

Große Teile des Kurkreises (ab 1807 Wittenberger Kreis) und Thüringer Kreises, nördliche Gebiete des Meißnischen Kreises, Gebiete im Nordwesten des Leipziger Kreises, der kursächsische Anteil an der Grafschaft Henneberg sowie der größte Teil der Stifte Merseburg, Naumburg und Zeitz wurden der neu gebildeten preußischen Provinz Sachsen zugeordnet. Das Archivgut befindet sich im Landesarchiv Sachsen-Anhalt (zum Landesarchiv Sachsen-Anhalt).

Das ehemalige Markgrafentum Niederlausitz und der nördliche Teil des Kurkreises kamen zur Provinz Mark Brandenburg. Das Archivgut befindet sich im Brandenburgischen Landeshauptarchiv (zum Brandenburgischen Landeshauptarchiv).

Nördliche und östliche Gebiete des Markgraftums Oberlausitz wurden in die Provinz Schlesien eingegliedert. Wir verweisen auf das Staatsarchiv Breslau (zum Staatsarchiv Breslau).

Zwei Drittel des Neustädter Kreises gelangten zunächst an Preußen und wenig später an das Herzogtum Sachsen-Weimar. Wir empfehlen eine Anfrage beim Landesarchiv Thüringen - Hauptstaatsarchiv Weimar (zum Landesarchiv Thüringen - Hauptstaatsarchiv Weimar).

 

Kirchenbücher innerhalb und außerhalb von Sachsen

In der Regel befinden sich keine Kirchenbücher in den Abteilungen des Sächsischen Staatsarchivs. Auch die Dubletten von Kirchenbüchern, angefertigt im 19. Jahrhundert, befinden sich nicht wie in anderen Bundesländern im Archivgut der Amtsgerichte, sondern meist bei den zuständigen Superintendenturen. Eine Ausnahme bilden die im Sächsischen Staatsarchiv überlieferten Genealogischen Sammlungen der ehemaligen Deutschen Zentralstelle für Genealogie (zu den Genealogischen Sammlungen).

Sächsische Kirchenbücher

Evangelische Kirchenbücher sind generell bei den zuständigen Pfarreien archiviert. Wie Sie die Kirchenbücher nutzen können, beschreibt die Evangelisch-lutherische Landeskirche Sachsen auf ihrer Website unter Familienforschung und Kirchenbuchbenutzung. Bei der Ermittlung der zuständigen Pfarrgemeinde (für ein Tauf-, Trau- oder Sterbedatum) helfen historische Ortslexika, Kirchspiel- oder Kirchenbuchverzeichnisse. Für Sachsen empfiehlt sich zum Beispiel die Publikation von Hermann Köhler unter Sippenkundliche Quellen der ev.-luth. Pfarrämter Sachsens. Verzeichnis der Kirchenbücher und der übrigen für die Sippenforschung wichtigen Amtsbücher, Dresden 1938.

Ältere katholische Kirchen- bzw. Matrikelbücher, die in der laufenden Pfarrverwaltung nicht mehr benötigt werden, werden grundsätzlich im jeweiligen Bistumsarchiv gesichert. Ein je nach Bistum unterschiedlich großer Anteil liegt noch bei den Pfarrämtern. Für Sachsen ist das zuständige Bistumsarchiv das Diözesanarchiv des Bistums Dresden-Meißen. Informationen zu diesem und zu katholischen Kirchenbüchern generell bietet das Internetportal der katholischen Archive (zum Internetportal der katholischen Archive).

Kirchenbuchüberlieferung außerhalb Sachsens

Die Evangelische Kirche in Deutschland hat 2013 zusammen mit elf evangelischen Landeskirchen die Kirchenbuchportal GmbH gegründet, die über das Internetportal Archion Findbücher und Digitalisate zu Kirchenbüchern aus den beteiligten Landeskirchen online zur Verfügung stellt (zum Internetportal Archion).

Die Kirchenbuchüberlieferung aus den ehemaligen östlichen Provinzen Ostpreußen, Pommern, Posen, Westpreußen und Schlesien ist nicht leicht zu überblicken. Für die evangelischen Kirchenbücher ist das Evangelische Zentralarchiv in Berlin zuständig (zum Evangelischen Zentralarchiv).

Für die heute in den polnischen Staatsarchiven befindlichen Kirchenbücher und Standesamtsunterlagen ist eine groß angelegte Digitalisierungsaktion angelaufen, deren Ergebnisse abgerufen werden können: Zu den Archivsammlungen. Auch die tschechischen Gebietsarchive haben begonnen, ihre seit 1945 in staatlichem Besitz befindlichen Kirchenbücher vollständig zu digitalisieren und ins Netz zu stellen (zu den Kirchenbüchern).

 

Sächsische Städte und Kreise ab 1952

Archivgut der Städte und Gemeinden sowie der Landkreise werden vor Ort in den kommunalen Archiven verwahrt (zur Übersicht über kommunale Archive). Hinweise auf Ansprechpartner finden Sie auf dem Internetauftritt der jeweiligen Körperschaft.

 

Nicht staatliche geleitete Firmen und Unternehmen

Die Überlieferung ist generell stark von Zufällen abhängig. Zu verschiedenen Zeiten, besonders nach 1990, können Unterlagen an das Sächsische Wirtschaftsarchiv (zum Sächsischen Wirtschaftsarchiv), die Stadt- und Kreisarchive sowie das Bundesarchiv (zum Bundesarchiv) gelangt sein.

Zu beachten ist, dass abgesehen von relativ kurzen Aufbewahrungsfristen gemäß Handelsgesetzbuch, die auch nur für wenige Unterlagengruppen gelten, keine gesetzliche Verpflichtung besteht, die Unterlagen einem Archiv zur dauerhaften Aufbewahrung anzubieten. Eine Übersicht der Wirtschaftsarchive im deutschsprachigen Raum bietet das Wirtschaftsarchivportal (zum Wirtschaftsarchivportal).

 

Hochschulen und Universitäten

Die sächsischen Universitäten, Hochschulen und Akademien unterhalten zur allgemeinen Nutzung Archive in eigener Zuständigkeit. Bis auf wenige Ausnahmen befinden sich dort auch die Unterlagen von Vorgängereinrichtungen und eingegliederten Hochschulen.

 

Norddeutscher Bund, Deutsches Reich, Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Demokratische Republik

Die Unterlagen der Bundesministerien und oberster Bundesbehörden sowie der Vorgängerinstitutionen aus der Zeit des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches werden im Bundesarchiv verwahrt (zum Bundesarchiv). Dort befindet sich auch die Überlieferung der zentralen Behörden und Einrichtungen der Deutschen Demokratischen Republik.

 

Eine übergreifende Suche über eine Vielzahl von Archiven aus ganz Deutschland bietet das Archivportal-D (zum Archivportal-D).

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