Schadenersatzansprüche von Privatpersonen infolge des Maiaufstandes 1849 im Allgemeinen
Bericht vom 26. Okt. 1850 über die im Dresdener Maiaufstand an das Hauptzeughaus abgelieferten Waffen sowie deren Aufbewahrung bzw. Verlust.- Befehl des Oberbefehlshabers der bewaffneten Macht von Schirnding vom 9. und 12. Mai 1849 über Erklärung des Kriegsstandes für Dresden und Umgebung.- Wiederbesetzung der Planstelle des Platzmajors von Dresden, 1823. |
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Sächsisches Staatsarchiv, 11248 Sächsisches Kriegsministerium, Nr. 7341Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
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