Vorläufige Vereinbarung zwischen den Gesandten des Königs von Spanien und des Königs von Polen/Kurfürsten von Sachsen über die Summe von 800.000 französischen Livres, die für drei Jahre als jährliche Subsidien vom König von Spanien an den König von Polen gezahlt werden sollen.
| Vollmacht des Königs von Spanien für den Prinzen von Campoflorido, Aranjuez, 1. Mai 1746. |
| Unterschriften und Siegel der beiden Gesandten. |
| Paris |
| K 499 |
| Papier |
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Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 14833Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
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