Vergleich zwischen dem königlichen Staatsfiskus und den Besitzern der Mühle zu Coßmannsdorf, Karl Friedrich Mittag und Christian Wilhelm Ullrich, wegen Benutzung des aus dem Rabenauer Grund herabkommenden, über Coßmannsdorfer Grundstücke führenden, im Flurbuch für Somsdorf und Coßmannsdorf unter Nr. 837 bezeichneten Fahrweges; Coßmannsdorf, am 27. April 1863, ratihabitum [genehmigt] Dresden, am 11. September 1863.
Bestellen als:
Sächsisches Staatsarchiv, 10002 Urkunden aus der Finanzverwaltung, Nr. 13217Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
Gliederung des Bestandes: