Die eigenmächtige Abtrennung der Zubehörungen von Rittergütern und die deshalb zu erlassenden gesetzlichen Verfügungen.
Die bei Waldenburg mit vorgekommenen Dismembrationen.- Das wegen Ablösung der Dienste und Frohne Ergangene.- Aufhebung der nach dem Mandat vom 6. Juli 1622 bei Veräußerungen der Lehngüter zu beobachtenden Vorschriften und Festsetzung einer Frist zu Nachsuchung der Konfirmation bei Veräußerungsverträgen über Immobilien. |
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Sächsisches Staatsarchiv, 10080 Lehnhof Dresden, Nr. K 012Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
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