Urkunde Herzog Wilhelms zu Sachsen, dass die Ritterschaft des Herzogtums Luxemburg berechtigt sein solle, sich zu dem Herzog Philipp von Burgund sowie an Herzog Wilhelm zu wenden, wenn von dem König Ludwig (XI.) von Frankreich ihnen der Schutz nicht geleistet werde, welcher die Bedingung der Überweisung an König Karl (VII.) von Frankreich gewesen sei. Nürnberg, Dienstag Mariae Nativitatis 1461 (Fehlt: Kriegsfolge.)
Bestellen als:
Sächsisches Staatsarchiv, 10005 Hof- und Zentralverwaltung (Wittenberger Archiv), Nr. Loc. 4356/01, Bl. 299Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
Gliederung des Bestandes: