Albrecht [II.], Bischof von Halberstadt, beurkundet, dass Herzog Magnus [II.] von Braunschweig zwischen Ihm und den Markgrafen Friedrich [III.] und Balthasar einen Frieden vermittelt hat. Dieser Frieden soll beginnen, wenn die vorliegende Urkunde den Markgrafen von Meißen in ihre Burg Gotha (Ghota) und die Gegenurkunde der Markgrafen dem Bischof von Halberstadt in seine Burg Wegeleben (Wegelebin) überbracht worden ist und dann mindestens bis zum 24. Juni 1350 (zu sancte Johannes tag Baptisten, alse her geborn wartder nuwelichtst zu komende ist) gelten. Dann kann der Frieden in einer Frist von vier Wochen gekündigt werden, in dem der Bischof von Halberstadt einen Aufkündigungsbrief in die Stadt Gotha bzw die Markgrafen von Meißen einen solchen in die Stadt Wegeleben schicken. Der Bischof von Halberstadt bezieht alle, die auf seiner Seite an der Fehde beteiligt waren, namentlich Bischof [Heinrich] von Hildesheim und Otto, Hans und Albrecht von Hadmersl[eben] zu Hadmersleben, in den Frieden ein. Er bestimmt Hans von Kreyndorf, Gebhard von Hoym (Hoyem), Friedrich von Quenstedt (Quenstete), Heise [Namensform ?] von Barkenfeld (Barkenvelde) und Werner von Bodendick (Botendyke) als Garanten [evlt. anderer Begriff besser?] für den Frieden. Diese sollen im Fall, dass der Bischof von Halberstadt wegen eines Friedensbruches gemahnt wird, binnen 14 Tagen zu dessen Beilegung nach Sangerhausen (Sangerhu[sen]) reiten. - Siegel des Ausstellers und der sechs Garanten [evlt. anderer Begriff besser?] angekündigt.
6 z.T. beschädigte SP an Pergamentstreifen (davon Siegel des Bischofs Albrecht II. von Halberstadt abgebildet in G. Schmidt, UB Hochstift Halberstadt, Bd. 3, Tafel XVI) |
Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen |
mhd. mit mittelniederdeutschen Elementen [prüfen?] |
Bestellen als:
Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 03236aBenutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
Gliederung des Bestandes: