Ritter Heinrich, genannt von Schladebach (de Slatebach) sowie Ulrich [von Schladebach?] und seine Söhne bestätigen, von Yliana, der Äbtissin des Klarissenklosters in Weißenfels, einen Hof (curiam), gelegen bei der Nikolaikirche in der Altstadt Weißenfels, für zehn Mark Silber gewöhnlicher Währung (usualis argenti) gekauft zu haben. Die Äbtissin wird den Besitzübergang in Form einer Belehnung vollziehen. Sollten die Aussteller oder ihr Gefolge dem Kloster und dessen Hintersassen Schaden zufügen und diesen nach dreimaliger Mahnung nicht wiedergutmachen, so sind sie zur Resignation dieses Lehens verpflichtet, erhalten dann jedoch den Kaufpreis - zusammen mit dem Schätzwert der bis dahin auf dem Besitz errichteten Gebäude - von der Äbtissin zurückerstattet.
Konrad Knut und sein Sohn Friedrich; Hermann von Haldeck (Haldecke); H. von Haldeck, genannt Weidemann; Ludwig, Pfarrer in Weißenfels; Konrad, Pfarrer in Greißlau (Grizla); die Weißenfelser Bürger H. Soyko und H. de Valva. |
SP des Ausstellers abhängend (Abb.: ...). |
Weißenfels, Klarissenkloster. |
Actum et datum Wizenvels anno domini millesimo CCC{o} VI{o} III{o} kalendas Augusti. |
Weißenfels |
mlat. |
Pergament |
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Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 01794Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
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