Vertrag zwischen dem Grafen Heinrich Gottlob Otto Ernst von Schönburg (als Besitzer der Lehnsherrschaft Hinterglauchau und Mitbesitzer der Lehnsherrschaft Rochsburg) und dem Grafen und Herrn Carl Heinrich Wolff Wilhelm Frantz von Schönburg (als Besitzer der Lehnsherrschaft Forderglauchau mit dem Rittergut Azenberg und den Lehnsherrschaften Penig und Wechselburg)
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Domanialkanzlei Glauchau |
Bestellen als:
Sächsisches Staatsarchiv, 30578 Herrschaft Glauchau, Nr. 925Benutzung im:
Staatsarchiv Chemnitz
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