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Archivale im Bestand
[Mandat] de relaxando arresto
10690 Reichskammergericht
| Archivaliensignatur | 64 |
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| Datierung | 1575 - 1578 |
| Bestellen als | Sächsisches Staatsarchiv, 10690 Reichskammergericht, Nr. 64 |
| Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
[Mandat] de relaxando arresto
Beschlagnahme von Kupferlieferungen, die von Leipziger Bürgern nach Frankfurt / Main abgeschickt worden waren.
Heinrich Cramer [von Clausbruch] und Caspar Schellhammer, Untertanen des Kl., Bürger zu Leipzig und Gesellschafter des mansfeldischen Saigerhandels, schickten 630 Zentner Kupfer nach Bamberg zur Verschiffung auf dem Main zur Frankfurter Fastenmesse. In Bamberg wurde das Kupfer auf Beschluss des Bamberger Stadtgerichts auf Veranlassung des Bekl. zu 3) beschlagnahmt und mit Arrest belegt. Später erhob auch die Stadt Nürnberg Anspruch auf das Kupfer. Trotz Angebots einer Kaution und verschiedener Aufforderungen, den Arrest aufzuheben, blieb dieser bestehen.
Der Kl. ist der Ansicht, die Maßnahme der Bekl. zu 2) sei unrechtmäßig.
Durch das Mandat des RKG werden die Bekl. verpflichtet, das Kupfer gegen Kautionszahlung freizugeben.
Die Bekl. zu 1) sind der Ansicht, dass sie das Mandat "gar nicht betreffe noch angehe", insbesondere weil der Arrest von Seiten der Bekl. zu 2) verhängt worden sei.
Der Bekl. zu 3) ist der Ansicht, der Arrest sei durch "pfendtgerechtigkhaytt" gerechtfertigt, denn die Schuldner seien mit geschuldeten Lieferungen in Verzug geraten. Heinrich Cramer [von Clausbruch] und des Caspar Schelhammer hätten sich 1568 verpflichtet, im Laufe von neun Jahren 3.000 Zentner Kupfer an Sebastian Welser zu liefern; in dem Vertrag sei Welser und seinen Erben bei Nichterfüllung der Pflichten ein Pfandrecht an Kupferlieferungen der Schuldner eingeräumt worden.
| Kläger/Antragsteller: | August, Kurfürst von Sachsen Beklagter/Antragsgegner: 1) Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg, 2) Bürgermeister und Rat der Stadt Bamberg, 3) Balthasar Dörrer, Bürger zu Nürnberg, Vertreter der Erben des Sebastian Welser Prokuratoren Kl.: Dr. Johann Gödelmann 1575 Prokuratoren Bekl.: Lic. Philipp Seiblin 1575, Dr. Alexander Reifstock 1575, Dr. Steffan Neudorffer 1575 , Dr. Sebastian Linck 1575 Inhalt/Beweismittel: Q 11 Kl. an die Bekl. zu 1): fordert die Freigabe der zu Bamberg beschlagnahmten Kupferlieferung 1575 (i. A.) Q 13 Bekl. zu 3) an den Kl.: lehnt Aufhebung des Arrests gegen Leistung einer Kaution ab 1575 (i. A.) Q 14 Bekl. zu 3) legt Abrechnung vor 1575 (i. A.) Q 15 Heinrich Cramer [von Clausbruch] und Caspar Schellhammer: "instrumentum oblatae cautionis" 1575 Q 19 Akten der Verhandlungen vor dem Stadtgericht zu Bamberg über die Verhängung des Arrests über 630 Zentner Kupfer 1575 (i. A.) Q 55 Heinrich Cramer [von Clausbruch], Caspar Schellhammer und Balthasar Dörrer schließen einen Vertrag, mit dem alle Haupt- und Nebenforderungen verglichen sind und der Rechtsstreit beendet wird 1578 (i. A.) Ist-Bestand der Akte: Q 1-55 und ein weiteres Schriftstück |
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