Beständeübersicht
Archivale im Bestand
mandati de relaxandi captivis
10690 Reichskammergericht
| Archivaliensignatur | 66 |
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| Datierung | 1573 - 1574 |
| Bestellen als | Sächsisches Staatsarchiv, 10690 Reichskammergericht, Nr. 66 |
| Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
mandati de relaxandi captivis
Gefangennahme und Inhaftierung (Verstrickung) des Notars Georg Preuß mit seinen Zeugen.
Der Kl. behauptet, zu der Verstrickung sei es gekommen, als der Notar eine Appellation des Kl. gegen ein Urteil der Bekl. in einem Rechtsstreit des Kl. mit Wolf II., Herr von Schönburg, an das RKG zustellen wollte.
Durch das Mandat des RKG werden die Bekl. verpflichtet, die Inhaftierten freizulassen.
Die Bekl. behaupten, sie hätten dem Notar und den Zeugen nur auferlegt, keine Reise zu unternehmen, sie "aber nicht, wie von dem graffen berichtet, in beschwehrliche bestrickung genommen". Die Bekl. sind der Ansicht, nicht sie, sondern der Kurfürst von Sachsen als ihr "iudex immediatus", sei in dem Streit vor dem RKG der richtige Klagegegner.
| Kläger/Antragsteller: | Günther XXIV., Graf von Schwarzburg Beklagter/Antragsgegner: Hofrichter und Räte des kurfürstlich sächsischen Oberhofgerichts zu Leipzig Prokuratoren Kl.: Dr. Johann Augsburger 1574 Prokuratoren Bekl.: Dr. Jakob Friedrich Meurer 1574 Inhalt/Beweismittel: Q 4 August, Kurfürst von Sachsen, an die Bekl.: ordnet die Aufhebung der gegen den Notar Johann Preuß und seine Zeugen verhängten Restriktionen an 1574 Ist-Bestand der Akte: Q 1-4 (ohne 3; 4 doppelt) und ein weiteres Schriftstück |
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