Papst Bonifaz VIII. gestattet den Äbtissinnen und Konventen der Klarissen in Deutschland, dass diejenigen, die sich und ihr Vermögen dem Kloster übergeben haben, im Kloster kommunizieren dürfen. Nur am Ostersonntag sollen sie dies ausnahmsweise in ihren Pfarrkirchen tun (Provenienz Seußlitz).
| Druck: CDS III, Bd. 1, T. 1, Nr. 144. Reg.: Potthast, Bd. 2, Nr. 24377. |
| Anagni |
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Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 01513Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
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