Klage der Steinkohlengewerkschaft zu Döhlen (Freital) gegen Johann Christian Burckhardt, Besitzer des Hammers bei Kohlsdorf, wegen der Anlegung des den Clauß-Stolln unterfahrenden neuen Burckhardt-Stollns und der dadurch befürchteten Entziehung der dem Kunstgraben zufließenden Clauß-Stollnwasser
| Besichtigung des Wiederitzgrundes unterhalb des Hammergutes.- Von Burckhardt behauptete Aufstauung und Versinterung des Clauß-Stolln durch das Kunstgrabenwehr an der Wiederitz.- Forderung Burckhardts auf regelmäßige Ziehung des Wehres und Schlämmung des Clauß-Stolln durch die Döhlener Gewerkschaft.- Erklärung von Johann Gottlieb Clauß auf Pesterwitz über den gemeinschaftlichen Vortrieb und Nutzung des Clauß-Stolln mit den Schumannschen Erben auf Kohlsdorf.- Fertigung eines Situationsrisses durch den Markscheider Seybt.- Urteil des Bergschöppenstuhls Freiberg.- Läuterung der Steinkohlengewerkschaft gegen des Bergurtel. |
| Bl. 9: Lageskizze der im Wiederitztal angesetzten Schumann-, Clauß- und Burckhardt-Stölln zum Wehr des neuen Kunstgrabens der Döhlener Gewerkschaft, 1747 (Folio) - kein Makrofiche. |
| Riss siehe 40042 K13747 |
| B 31 |
Bestellen als:
Sächsisches Staatsarchiv, 40010 Bergamt Freiberg, Nr. 3318Benutzung im:
Bergarchiv Freiberg
Gliederung des Bestandes: