Äbtissin Agnes und der Konvent des Klosters Weißenfels beurkunden, dass der Weißenfelser Bürger Heinrich gen. Sheruinc (Sheruint?) und dessen Frau Gertrud dem Kloster 1 1/2 Hufe in Selau (Zelowe) mit einem Jahreszins von 3 Mark oder von je 10 Scheffeln Weizen, Roggen, Gerste und Hafer Weißenfelser Maß und außerdem für das Geleucht einen Vierdung von einem Garten bei dem Kloster testamentarisch vermacht haben. Dieses nimmt sie in seine Bruderschaft auf, wird das Jahrgedächtnis begehen sowie wöchentlich zwei Messen „de beata virgine" und „pro defunctis" für sie und ihre Vorfahren lesen lassen und die genannten Güter schon bei Lebzeiten der Stifter in Schutz nehmen.
Nicolaus von Borau (Borowe); Albert v. Crotendorf; Friedrich Cholner u. Th. Faber, Bürger in Weißenfels. |
SP der Äbtissin. |
Datum in Wizenuels anno dominice incarnacionis M{0}CC{0}XC{0}VIII{0}, XIIII. kal. Maii, feria III. post siptimanam Pasche |
Weißenfels |
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Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 01577Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
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