Kaiser Joseph I. bestätigt Kurfürst Friedrich August I. von Sachsen (König August II. von Polen) die hohe Wildbahn und Jagdfolgegerechtigkeit, welche Kaiser Karl IV. in der inserierten Urkunde mit Datum Bautzen, Dienstag nach Valent. 1350, in der er das Haus Meißen mit dem Osterland, Pleißen und anderem belehnte, dem damaligen Markgrafen erteilt hat.
Unterschrift und anhängendes Siegel. |
Wien |
K 453 |
Pergament |
Bestellen als:
Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 14326aBenutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
Gliederung des Bestandes: