Beständeübersicht
Archivale im Bestand
appellationis
10690 Reichskammergericht
| Archivaliensignatur | 79 |
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| Datierung | 1658 |
| Bestellen als | Sächsisches Staatsarchiv, 10690 Reichskammergericht, Nr. 79 |
| Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
appellationis
Lehensrecht an dem Dorf Osthofen.
Die Appellantinnen sind im Besitz des Dorfes Osthofen im Elsass, das ihr Vater, General Johann Georg von Seebach, als Lehen innehatte. Der Appellat zu 1), Ehemann der Schwester der Appellantinnen, beansprucht ein Drittel des Lehens für seine vier Kinder. Der geltend gemachte Anspruch wurde von den Appellaten zu 2) bestätigt.
Die Appellantinnen sind der Ansicht, die Appellaten zu 2) seien in 1. Inst. unzuständig gewesen, weil sie "der ohnmittelbahren reichs ritterschafft deß unteren Elsases notoriè beygethan" und somit nur der Jurisdiktion des RKG unterstellt seien.
| Kläger/Antragsteller: | Felicitas Zuckmantel, geb. von Seebach und Susanna von Seebach, Schwestern (Bekl. 1. Inst.) Beklagter/Antragsgegner: 1) Heinrich Sebastian von Watzdorff, kurfürstlich sächsischer Oberhofmeister zu Dresden (Kl. 1. Inst.), 2) Straßburgische Räte zu Zabern Prokuratoren Kl.: Dr. Johann Ulrich Stieber 1658 Prokuratoren Bekl.: Dr. Johann Georg Gülchen 1658 Instanzen: 1) Straßburgische Räte zu Zabern 1657, 2) RKG Inhalt/Beweismittel: Q 5 Gutachten über den Status des Dorfes Osthofen und die Besitzrechte an dem Dorf 1657(i. A.) Q 6 Akten 1. Inst. 1657 Ist-Bestand der Akte: Q 1-13 und 4 weitere Schriftstücke |
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