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Archivale im Bestand
Heinrich Abraham von Einsiedel erklärt (eigenhändig) für sich und seine rechten Leibeslehnserben, dass er mit der brüderlichen Erbteilung, wie diese auch in einem Teilregister beschrieben, besiegelt und unterschrieben ist, zufrieden gestellt worden ist. Er erhält Scharfenstein samt zugeordneten Vorwerken, Gütern und Dörfern und hat das Erbe angenommen, zumal er damit ein gutes Auskommen hat. Er nennt alle Lehnsherren der Einsiedelschen Güter, bei denen er die Lehn an den zum Besitz Gnandstein gehörigen Teilen auflassen will.
20392 Rittergut Gnandstein
| Archivaliensignatur | U 80 |
|---|---|
| Datierung | 1534 September 30 |
| Bestellen als | Sächsisches Staatsarchiv, 20392 Rittergut Gnandstein, Nr. U 80 |
| Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Heinrich Abraham von Einsiedel erklärt (eigenhändig) für sich und seine rechten Leibeslehnserben, dass er mit der brüderlichen Erbteilung, wie diese auch in einem Teilregister beschrieben, besiegelt und unterschrieben ist, zufrieden gestellt worden ist. Er erhält Scharfenstein samt zugeordneten Vorwerken, Gütern und Dörfern und hat das Erbe angenommen, zumal er damit ein gutes Auskommen hat. Er nennt alle Lehnsherren der Einsiedelschen Güter, bei denen er die Lehn an den zum Besitz Gnandstein gehörigen Teilen auflassen will.
Eigene Handschrift angekündigt, ohne Unterschrift.
| Ausfertigung (von eigener Hand) Pergament 555 (-545) x 310 mm, Umbug 20 mm Deutsch | |
| Beglaubigungsmittel: | Persönliches Siegel angekündigt, verloren. |
|---|---|
| Verweis: | Zur brüderlichen Erbteilung vgl. Akten RG Gnandstein Nr. 789 - 790. Zu den "Sahliser Grenzen" siehe Papierurkunde von 1532 Juni 21 - Akten Nr. 1670. |
| Provenienz: | Heinrich Hildebrand von Einsiedel (1497 - 1557) |
| Editionen: | Regest der Belehnung bei v. Mansberg, Erbarmannschaft Bd. 1, S. 418 - vom 23. Jan. 1535. |
| Ausstellungsort: | Scharfenstein |
| Vermerke: | Dorsualvermerke: "No 691"; "Verpflichtung Abr(aham) v(on) E(insiedels) mit der zwischen ihm und dem Brud(er) Heinr(ich) gemachten theilung zu frieden zu sein"; 1534 |