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citationis ad videndum rescindi vi et metu extortum consensum nec non mandatum de restituendo cum clausula uti et salvus conductus
10690 Reichskammergericht
| Archivaliensignatur | 42 |
|---|---|
| Datierung | 1657 - 1661 |
| Bestellen als | Sächsisches Staatsarchiv, 10690 Reichskammergericht, Nr. 42 |
| Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
citationis ad videndum rescindi vi et metu extortum consensum nec non mandatum de restituendo cum clausula uti et salvus conductus
Belastung der Kl. durch den Bekl. zu 1) mit über alte Gewohnheit hinausgehenden Dienstpflichten und Inhaftierung von 40 Untertanen aus den klagenden Gemeinden.
Die Kl. behaupten, sie hätten dem Bekl. zu 1) zugesagt, ihm die herkömmlichen Frondienste an zwei Tagen in der Woche zu leisten. Dieser hätte aber sechs Tage Dienste in der Woche gefordert und die Untertanen, die dies verweigert hatten, in Haft genommen und ihnen eine Geldstrafe auferlegt. Das Geld sei mit Gewalt eingetrieben worden, und wenn es nicht aufgebracht werden konnte, sei den Verurteilten Vieh oder anderer Besitz weggenommen worden. Zudem seien die Kl. durch verschiedene Übergriffe des Bekl. zu 1) drangsaliert worden.
Durch das Mandat des RKG wird der Bekl. zu 1) verpflichtet, den Kl. das, was er ihnen abgenommen hatte, zurückzugeben und ihre Rechte und Freiheiten zu achten.
Der Bekl. rügt die Zuständigkeit des RKG.
| Kläger/Antragsteller: | Untertanen des Ritterguts Callenberg in den Gemeinden Langenberg und Langenchursdorf Beklagter/Antragsgegner: 1) Heinrich Hildebrandt von der Planitz zu Callenberg, 2) Schönburg'sche Regierungsräte zu Glauchau Prokuratoren Kl.: Dr. Jakob Friedrich Kühorn 1657 Prokuratoren Bekl.: Dr. Jonas Eucharius Erhardt 1657 Inhalt/Beweismittel: Q 6 Kl. schildern ihren Prokuratoren den Hintergrund des Rechtsstreits 1659 Ist-Bestand der Akte: Q 1-8 und 4 weitere Schriftstücke |
|---|---|
| Verweis: | Vgl. Nr. 30-41, 43, 45 |