Ausübung des Standrechtes und Dienstreglement für die Festung Königstein im Kriegs- und Belagerungszustand
Weisung des Gesamtministeriums vom 8. Mai 1849 über Erklärung des Kriegsstandes für Dresden und Umgebung.- Entwurf einer Verordnung über das Standrecht.- Dienstreglement für die Festung Königstein im Kriegs- und Belagerungsstande.- Reglement, wie bei der polnischen und sächsischen Armee ein Standgericht abgehalten werden soll (sowie Instruktion über dessen Durchführung). |
Bestellen als:
Sächsisches Staatsarchiv, 11248 Sächsisches Kriegsministerium, Nr. 7365Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
Gliederung des Bestandes: