Friedrich von Willerstedt (Willerstete), Ritter und Dienstmann, gesessen zu Allmenhausen (Almenhusen), bestätigt, dass Heinrich von Mehler (Melre) und seine Frau Eisentraut(Ysentrut) dem Kloster Volkenroda (Volkolderode) mit Zustimmung ihrer Erben zwei Malter Kornzins (Korngeldes) nach Mühlhäuser Maß (Molhuses maczes), davon je ein Malter Roggen (rocken) und Gerste von einer halben Hufe und einem Hof in Windischheilingen (Windischenheylingen), die die Ehefrau des Herrn Grive besessen hat, als Seelgerät übertragen haben. Von diesem Zins soll für die Mönche zuKarfreitag (an deme Guten Fritage) Weißbrot (semelen) angeschafft werden. Der Aussteller beurkundet auch, dass das Kloster von der genannten halben Hufe bereits zuvor ein halbes Malter Getreide (kornnis) besessen hat. – Siegel des Ausstellers angekündigt.
| SP (beschädigt) an Pergamentstreifen |
| Zisterzienserkloster Volkenroda |
| Noch gotis geborte driczenhundirt iar in deme czwey unde funczigen iare an der
mittewochen noch deme suntage Reminiscere. |
| Reg.: ZVThG, Bd. 6, S. 327 (unvollständig). |
| mhd. |
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Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 03300Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
Gliederung des Bestandes: