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1. August, Administrator des Stiftes Magdeburg, Herzog zu Sachsen-Weißenfels, ratifiziert auf Ersuchen der Gebrüder August und Abraham von Einsiedel den zwischen ihnen und ihrer Mutter und ihrer Schwester abgeschlossenen Teilungsvergleich über alle auf sie verfallenen Lehnsgüter, so weit diese vom Erzstift zu Lehn gehen, die Güter zu Burg, Radewell und Osendorf, außerdem alle anderen Erbstücke, wie alles nach dem Tod ihres Vaters Curt und später ihrer Brüder Heinrich, Hans, Curt und Friedrich neu verteilt worden ist.
20392 Rittergut Gnandstein
| Archivaliensignatur | U 143 |
|---|---|
| Datierung | 1678 Oktober 23 und 1678 September 13 |
| Bestellen als | Sächsisches Staatsarchiv, 20392 Rittergut Gnandstein, Nr. U 143 |
| Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
1. August, Administrator des Stiftes Magdeburg, Herzog zu Sachsen-Weißenfels, ratifiziert auf Ersuchen der Gebrüder August und Abraham von Einsiedel den zwischen ihnen und ihrer Mutter und ihrer Schwester abgeschlossenen Teilungsvergleich über alle auf sie verfallenen Lehnsgüter, so weit diese vom Erzstift zu Lehn gehen, die Güter zu Burg, Radewell und Osendorf, außerdem alle anderen Erbstücke, wie alles nach dem Tod ihres Vaters Curt und später ihrer Brüder Heinrich, Hans, Curt und Friedrich neu verteilt worden ist.
2. Erbvertrag, eingeschlossen: Curt von Einsiedel auf Prießnitz und Döllnitz ist am 8. Februar 1668 verstorben und hinterließ außer der Witwe Agnes Christiane geb. von Einsiedel die Kinder Heinrich von Einsiedel, ehemaliger kurfürstlich-sächsischer Appellationsrat, Ursula, Ehefrau des Hans Ernst aus dem Winckel, August von Einsiedel, Hans von Einsiedel, Abraham von Einsiedel, Curt von Einsiedel, Friedrich von Einsiedel. Die Abfindung der Witwe wurde im Vergleich von Halle zum 23. Sept. 1668 geregelt.
Im Rezeß vom 26. Sept. 1668 wurde die gemeinsame Verwaltung der väterlichen Güter geregelt. Inzwischen sind die Brüder Heinrich im Jahre 1671, Friedrich im Jahre 1676, Curt im Jahre 1677 und Hans im Jahre 1678 verstorben, wonach die Erbgüter auf die Mutter, die Lehnsgüter aber auf die beiden überlebenden Brüder August und Abraham gemäß der Belehnung zu gesamter Hand gefallen sind.
Anteile der Mutter: Ausgeliehenes Kapital in Höhe von insgesamt 25 956 Taler, 6 Groschen, u. a. Hollsteinische Gelder, Salza, Barby-Obligationen, Haus zu Halle, Mühle zu Horburg sowie rückständige Besoldung bei der fürstlichen Rentkammer. Außerdem 3000 Taler für Inventar und "ausgesetzte Ummendorfer Sache", dafür fallen jährlich zu Michaelis Zinsen an die Mutter. Die Schwester Ursula aus dem Winckel erhält von 1000 Taler Kapital als Erbteil jährlich Zinsen. Die Mannlehngüter Prießnitz und Döllnitz, Wert jeweils etwa 20 000 Gulden erhalten allein RG Prießnitz mit Inventar und allen Pertinentien, August von Einsiedel und RG Döllnitz und RG Burg samt dazugehörigen Dörfern Burg, Radewell und Osendorf (Oßendorf) nebst Inventar samt dem dazugekauften Burgholz, Abraham von Einsiedel als Mannlehn zu gesamter Hand. Die Witwe Agnes des Hans von Einsiedel auf Prießnitz und die Witwe Anna Justina des Hans von Einsiedel auf Döllnitz erhalten Leibrenten.
| Ausfertigungen Pergament, Libell - 2 Bl. 202 x 310 mm = Umschlag Papier, Libell - 6 Bl. 202 x 310 mm mit weiß/rosa Seidenschnur geheftet, daran hängt Siegel des Ausstellers zu 1. Deutsch | |
| Beglaubigungsmittel: | 1. Siegel des Ausstellers sehr gut erhalten, Durchmesser 70 mm. 2. 7 persönliche Siegel, aufgedrückt, sehr gut erhalten, Durchmesser zwischen 10 und 12 mm. Unterschriften |
|---|---|
| Verweis: | Rittergut Gnandstein, Akten Nr. 1250 und 1251 |
| Provenienz: | Abraham von Einsiedel (1654 - 1706) auf Gnandstein, Döllnitz und Burg oder August von Einsiedel (1649 - 1713) auf Prießnitz und Wolftitz |
| Ausstellungsort: | Halle/Döllnitz |
| Vermerke: | Dorsualvermerke: "No. 725" "1678" |