Friedrich II., Kurfürst von Sachsen, befreit den Propst des Klosters Mühlberg dergestalt von 16 Schock Groschen, die er den kursfürstlichen Vögten wegen den dem Kloster gehörigen Höfe Packisch (Pakusch) und Dröschkau (Dreschkaw) für die Lager gegeben und in Torgau (Turgaw) bezahlt hat, dass die Vögte zu Torgau ihr Lager auf den genannten Höfen weiterhin haben sollen, wie sie es vormals haben.
Anhängendes Siegel. |
Torgau |
deutsch |
Pergament |
Bestellen als:
Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 06105Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
Gliederung des Bestandes: