Verfassung der Berginspektionen, insbesondere Grenzen ihrer Bezirke, Zusammensetzung, Vertretung sowie solche Dienstordnungen und Geschäftseinrichtungen, welche nur die Berginspektionen betreffen
| Bd 8 |
| Vereinigung des Bergamtes Freiberg mit dem Bergamt Dresden.- Personalangelegenheiten.- Bergschäden.- Übergabe von Akten an das Archiv.- Abgrenzung der Bergamtsbezirke.- Zusammenstellung der den Bergämtern Dresden und Freiberg unterstehenden Betriebe.- Vernichtung von Sprengstoffen.- Strafverfügungen.- Dienstzeiten.- Durchführung des Allgemeinen Baugesetzes.- Zuständigkeit der Bergbehörde für die Lehrwerkstatt der DEA. |
| Verordnung über Änderung der Verordnung zur Ausführung des Allgemeinen Berggesetzes vom 31.08.1910; vom 20.12.1910. |
| 09 Di |
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Sächsisches Staatsarchiv, 40024 Landesbergamt Freiberg, Nr. 9-169Benutzung im:
Bergarchiv Freiberg
Gliederung des Bestandes: