Dietrich, Erzbischof von Magdeburg, schließt ein Bündnis mit Friedrich [III.], Balthasar und Wilhelm [I.], Markgrafen von Meißen. Ausgenommen werden dabei Karl [IV.], Römischer Kaiser und König von Böhmen, dessen Erben sowie die Bündnispartner des Kaisers und der beiden Vertragsparteien. Die Hilfeleistung soll nach Anforderung binnen 14 Tagen, im Notfall jedoch so schnell wie möglich erfolgen. Die beiderseitigen Verpflichtungen werden sehr ausführlich dargelegt. – Siegel des Ausstellers angekündigt.
SP an Pergamentstreifen |
Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen |
Geben zu Merseburg nach gots geburte dreyzenhundert jar und dornach in dem eyn und sechczigsten jare des anderen tages nach sand Lucien tage der heiligen jungfrawen. |
Druck: Kaiser, Reich und Region, S. 145 f., Nr. 5. |
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Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 03664Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
Gliederung des Bestandes: