Nachweiskartei der Deutschen Investitionsbank zu verwalteten, volkseigenen und staatlichen Beteiligungen an Firmen und Genossenschaften
Übernahme der Beteiligungen durch die Deutsche Investitionsbank gemäß Übernahmeverordnung vom 25.1.1951 und nach § 1 und § 6 der Verordnung vom 17.7.1952.- Hinweise auf Abwicklungen, Verstaatlichungen, Darlehensrückzahlungen, ausländische Minderbeteiligungen.- Abgabenotizen. |
Deutsche Investitionsbank [Deutsche Notenbank] |
Abt. Beteiligungen |
Bestellen als:
Sächsisches Staatsarchiv, 31564 Deutsche Investitionsbank, Filiale Karl-Marx-Stadt einschl. Zweigstelle Plauen, Nr. 2) D 53/1784Benutzung im:
Staatsarchiv Chemnitz
Gliederung des Bestandes: