Erstes Buch, Jülicher Rechtssachen; welchergestalt Römisch Kaiserliche Majestät alle zu den Jülicher Landen angegebenen Prätendenten auf den 1. August anstehenden Jahres an den kaiserlichen Hof, welcher Ende derselbe solcher Zeit anzutreffen sein möge [wo sich der Hof aufhalten wird], zitiert, solcher Tag aber bis auf den 5. Oktober neuen Kalenders prorogiert worden und was allenthalben darin im Prozess weiter vorgegangen
Bestellen als:
Sächsisches Staatsarchiv, 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Nr. Loc. 08824/01Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
Gliederung des Bestandes: