Die wegen des Aufgebots und der Trauung in das Markgraftum Oberlausitz erlassenen Verordnungen, ingleichen die Entwerfung eines Patents wegen Erteilung der Trauscheine für die Miliz, sowohl die von dem Pfarrer zu Lindenau [Oberlausitz] M. Johann Friedrich Brunner und von dem Pfarrer zu Reichenbach M. Augustin Walther hierunter zu Schulden gebrachte Ungebührnisse
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| Was wegen gesuchter Dispensationen vom Aufgebot und Verstattung der Haustrauung vorgekommen, ist in den Akten Oberlausitzische Ehesachen befindlich; Vol. II Loc. 210 Nr. 3 |
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