Schiedsbrief Johanns, Abts, Tilemanns, Priors, und des Konvents des Benediktinerklosters Hasungen im [Erz-]Bistum Mainz, worin sie bekennen, dass sie zwischen ihnen und ihrem Stift an einem und Heinrich, Abt, Hermann, Prior, Nikolaus, Kellner, und dem Konvent des Benediktinerklosters Volkenroda (Volkolderode), auch im [Erz-]Bistum Mainz, am anderen Teil obschwebende Irrungen durch Curt, Abt des Klosters zu Homburg und Hermann, Abt des Klosters Reifenstein des Zisterzienserordens dergestalt beigelegt worden sind, dass die 11 Pfund Heller, welche das Kloster Volkenroda einst dem Kloster Hasungen von den Gütern des erstgenannten Klosters zu Issersheilingen und Körner, ausgenommen das Kirchlein Unserer Lieben Frauen zu Körner, verschrieben hatte, den Kloster Volkenroda geeignet seien, von diesem aber dafür 14 Gulden(?) nach Mühlhäuser(?) Währung, gut an Golde und schwer an Gewicht, jährlich in der Stadt Mühlhausen an das Kloster Hasungen gezahlt werden sollen.
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Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 04899Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
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