Gebhard [III.], Graf von Mansfeld, und Gebhard [XI.], Edler von Querfurt, bekennen, dass ihnen Friedrich [III.], Balthasar und Wilhelm [I.], Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen, für 400 breite Schock Freiberger Groschen die Burg Gatersleben (hus Gattersleyben) mit allem Zubehör verpfändet haben. Die Land- und Markgrafen dürfen die Burg nach einer ein Vierteljahr zuvor erfolgten Ankündigung für die Pfandsumme wieder einlösen. Bei Einlösung vor der Ernte sollen auch Kosten für die auf den zur Burg gehörenden Feldern durch die Pfandnehmer ausgebrachte Saat erstattet werden. Bei der Einlösung soll die Bezahlung in Querfurt (Querenvorte) oder Eisleben (Isleyben) erfolgen. Die beiden Pfandnehmer sollen einen Wunsch nach Wiedereinlösung durch die Land- und Markgrafen ebenfalls ein Vierteljahr zuvor ankündigen. Erfolgt in dieser Frist keine Einlösung, dürfen sie die Burg weiterverpfänden. - Siegel der Aussteller angekündigt.
Zwei SP der Aussteller an Pergamentstreifen (Abb.: Posse, SAWL, Bd. 5, Tafel 23, Nr. 4 [Gebhard XI. von Querfurt]). |
Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen |
... der gegeben ist noch gotis geborten drizcen hundert jar dar nach in dem eyn unde sebenzcigisten jare an dem vritage noch dem Obirsten Tage genant Epyphanie. |
Reg.: Zs. d. Harzver., Bd. 7, S. 150. |
mhd. |
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Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 03981Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
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