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Archivale im Bestand
König Anton bekennt, dass er den Kammerherrn Friedrich Carl Hermann von Weißenbach und seine rechtmäßigen Erben mit dem Schloss, dem Vorwerk und dem Dorf Frauenhain einschließlich aller näher bezeichneten Zugehörungen und weiter genannter Flecken in der Pflege Großenhain mit allen näher bestimmten Rechten als Mannlehn belehnt. Die Mitbelehnten sind auf der fehlenden Seite des Libells vermerkt.
10227 Grundherrschaft Frauenhain
| Archivaliensignatur | 142 |
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| Datierung | 1829 März 16 |
König Anton bekennt, dass er den Kammerherrn Friedrich Carl Hermann von Weißenbach und seine rechtmäßigen Erben mit dem Schloss, dem Vorwerk und dem Dorf Frauenhain einschließlich aller näher bezeichneten Zugehörungen und weiter genannter Flecken in der Pflege Großenhain mit allen näher bestimmten Rechten als Mannlehn belehnt. Die Mitbelehnten sind auf der fehlenden Seite des Libells vermerkt.
- Unterschrift und Siegel angekündigt
| Zeugen: | Kanzler Ernst Friedrich Carl Aemilius von Werthern, Friedrich Wilhelm von Brandenstein, Carl Joseph von Hopfgarten, Ferdinand August Meißner, Karl Friedrich Schaarschmidt, Dr. Carl Gustav Adolph Gruner. |
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| Beglaubigungsmittel: | Unterschrift Anton.- SP fehlt, Löcher im zerrissenen Rückenfalz für die Kordel zur Anbringung des Siegels vorhanden. |
| Provenienz: | Grundherrschaft Frauenhain |
| Orginaldatierung: | gegeben zu Dresden, den sechszehnten monats tag des März nach Christi unsers lieben herrn geburt im eintausend auchthundert und neun und zwanzigsten jahre. |
| Ausstellungsort: | Dresden |
| Beschreibstoff: | Pergament |