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Heinrich vom Hain (Hayn), Kaplan in Moderwitz (Moderwicz), Hermann, Pfarrer zu Kopitzsch (Koptitsch), sowie Johann von Lobeda (Hannes von Lobda) und Johann Wittchenstein (Hannes Witigenstein), Bürger zu Triptis (Tr[ip?]tis){1} bekennen, dass sie mit Einverständnis beider Parteien eine Sühne zwischen Otto von Moderwitz, dessen Ehefrau Bertrade und deren Kindern einerseits sowie Heinrich von Moderwitz, dessen Ehefrau Kunigunde (Kunnen) und deren Kindern andererseits aufgerichtet haben. Zunächst wird aufgrund eines urkundlichen Zeugnisses (do sy ein briff obir haben) ein Zins zu Weira (Wirow) Otto von Moderwitz sowie dessen Ehefrau und deren Kindern zugesprochen. Danach werden die Höfe, Äcker und Wiesen sowie die Fahrhabe in der Weise aufgeteilt, dass die Parteien sich künftig nicht mehr daran hindern sollen.{2} - Siegel der Stadt Neustadt [an der Orla] angekündigt.
10001 Ältere Urkunden
| Archivaliensignatur | 04187 |
|---|---|
| Datierung | 1. Mai 1377 |
| Bestellen als | Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 04187 |
| Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Heinrich vom Hain (Hayn), Kaplan in Moderwitz (Moderwicz), Hermann, Pfarrer zu Kopitzsch (Koptitsch), sowie Johann von Lobeda (Hannes von Lobda) und Johann Wittchenstein (Hannes Witigenstein), Bürger zu Triptis (Tr[ip?]tis){1} bekennen, dass sie mit Einverständnis beider Parteien eine Sühne zwischen Otto von Moderwitz, dessen Ehefrau Bertrade und deren Kindern einerseits sowie Heinrich von Moderwitz, dessen Ehefrau Kunigunde (Kunnen) und deren Kindern andererseits aufgerichtet haben. Zunächst wird aufgrund eines urkundlichen Zeugnisses (do sy ein briff obir haben) ein Zins zu Weira (Wirow) Otto von Moderwitz sowie dessen Ehefrau und deren Kindern zugesprochen. Danach werden die Höfe, Äcker und Wiesen sowie die Fahrhabe in der Weise aufgeteilt, dass die Parteien sich künftig nicht mehr daran hindern sollen.{2} - Siegel der Stadt Neustadt [an der Orla] angekündigt.
1 Der Ortsname ist nur noch unter der UV-Leselampe teilweise lesbar.
2 Details zur Art und Weise der Aufteilung dieses Besitzes enthält die Urkunde nicht.
| Zeugen: | Die Ratsleute zu Neustadt, vor denen die Sühne aufgerichtet wurde (ratismeistere unde rad des mals czu der Nu |
|---|---|
| Provenienz: | unklar |
| Orginaldatierung: | Datum anno domini M{o}CCC{o}LXXVII{o} feria sexta in die beatorum apostolorum Philippi et Jacobi et in die sancte Walpurgis. |