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Rudolf von der Planitz (Plowenicz) beurkundet, dass er seine Herrn, den Markgrafen Friedrich [III.] von Meißen{1}, dessen Brüder sowie deren Vasallen und Untertanen (hern, manne, lande und lute) nicht mehr anfeinden (nymer vind werden) und ihnen nicht mehr schaden (sy beschedigen) wird. Er gelobt, ihnen treu zu dienen und verspricht, Streitigkeiten mit deren Vasallen und Untertanen von ihnen oder deren Amtleuten rechtlich beilegen zu lassen. Falls sein Erbherr (erbe herre){2} mit den Markgrafen in Krieg oder Fehde kommen sollte, darf er diesem jedoch zu seinem Recht verhelfen. - Siegel des Ausstellers angekündigt.
10001 Ältere Urkunden
| Archivaliensignatur | 04208 |
|---|---|
| Datierung | 4. Dezember 1377 |
| Bestellen als | Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 04208 |
| Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Rudolf von der Planitz (Plowenicz) beurkundet, dass er seine Herrn, den Markgrafen Friedrich [III.] von Meißen{1}, dessen Brüder sowie deren Vasallen und Untertanen (hern, manne, lande und lute) nicht mehr anfeinden (nymer vind werden) und ihnen nicht mehr schaden (sy beschedigen) wird. Er gelobt, ihnen treu zu dienen und verspricht, Streitigkeiten mit deren Vasallen und Untertanen von ihnen oder deren Amtleuten rechtlich beilegen zu lassen. Falls sein Erbherr (erbe herre){2} mit den Markgrafen in Krieg oder Fehde kommen sollte, darf er diesem jedoch zu seinem Recht verhelfen. - Siegel des Ausstellers angekündigt.
1 Name und Titel des Markgrafen steht auf Rasur.
2 Vgl. Regest bei Mansberg.
| Beglaubigungsmittel: | SP des Ausstellers an Pergamentstreifen (Abb.: Posse, SAWL, Bd. 5, Tafel 14, Nr. 2). |
|---|---|
| Provenienz: | Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen |
| Orginaldatierung: | ... der gegeben ist nach Christi geburte drizcenhundirt jar danach indem sybin und sybinzcigisten jare am fritag an sende Barbaren tage der heiligen juncfrauwen. |
| Editionen: | Reg.: Mansberg, Erbarmanschaft wettinischer Lande, Bd. 1, S. 523. |
| Sprache: | mhd. |