Friedrich, Ritter, Adolf, Hans und Antonius von Bibra beurkunden eine Sühne mit Friedrich dem Jüngeren, Landgraf in Thüringen, kraft deren sie demselben zehn Jahre zu dienen und ihm während dieser Zeit ihr Schloss Bibra zu öffnen und ihm gegen jedermann außer ihren Herren, den Bischöfen von Würzburg und allen Grafen von Henneberg, befohlen zu sein versprechen, wogegen ihnen der Landgraf jährlich 25 gute Rheinische Gulden geben wird. Im Fall, dass gedachter Landgraf mit Friedrich [IV.] und Wilhelm [II.], Markgrafen zu Meißen, seinen Vettern, zu Kriege käme, geloben sie ihm 30 Gleven zu stellen und auch die Schlösser Osterburg [nw. Themar] (Osterberg) und Themar zu öffnen.
Vier Siegel an Pergamentstreifen, leicht beschädigt. |
10003 Diplomatarien und Abschriften, Kapsel 134, Nr. 33. |
Druck: CDS I B, Bd. 3, Nr. 76. |
W.A. II, 927 |
Pergament |
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Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 05429Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
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