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Beständeübersicht

Bestand

10197 Kammergut Döhlen

Datierung1680 - 1879
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)8,50
Kammergut Döhlen
Döhlen, südwestlich von Dresden, wurde erstmals 1206 als Herrensitz erwähnt. Das neuschriftsässige Rittergut wurde 1551 genannt. Die Herrschaft übte Erb- und Obergerichtsbarkeit aus. Ursprünglich gehörte das Vorwerk Zauckerode zum Rittergut Döhlen.
Im Jahr 1378 wurde das Gut als im Bezirk vom castrum Dresden befindlich beschrieben. Im Jahr 1547 zählte es zum Gebiet des Amtes Dresden. Die Zuständigkeit ging 1856 auf das Gerichtsamt Dresden und 1875 auf die Amtshauptmannschaft Dresden über.
Bis ins 15. Jahrhundert besaß die Familie Kochenmeister das Gut. Im Jahr 1612 ging es in den Besitz der Brüder von Grensing über, welche die Trennung von Zauckerorde vollzogen. Döhlen wurde damals als Sattelhof erwähnt. Ein General von Polenz kaufte 1752 das Rittergut, von welchem es an die Reinsberger Linie der Familie von Schönberg überging. Das Döhlener Rittergut mit den darauf befindlichen Kohlewerken wurde im Jahre 1806 durch den sächsischen König aufgekauft. Damit wurde es Kammergut und Domäne. Zu ihm gehörten auch Kohlengruben in der westlichen Hälfte der Freitaler Kohlenmulde. Mit Wirkung zum 01.04.1924 erfolgte die Vereinigung des bis dahin selbständigen Gutsbezirks Kammergut Döhlen mit dem Stadtgemeindebezirk Freital. Unter dem Namen Stadtteil Kammergut Döhlen bildete es von da ab einen Teil der Stadt Freital. Im Jahr 1946 wurde das Kammergut im Zuge der Bodenreform aufgelöst.


Bestandsgeschichte und Verzeichnung
Das Kammergut Döhlen existierte im Hauptstaatsarchiv Dresden als eigener Bestand bisher nur in Form einer Findkartei. Die dazugehörigen Akten befanden sich in der so genannten Lagerungsgemeinschaft "Lokale Verwaltungs- und Justizbehörden bis 1856", die vor allem Ämterakten, aber auch Überlieferung der Grundherrschaften, Stadtgerichte, Landgerichte bis 1856, Königlichen Gerichte und verschiedene andere Bestandssplitter enthielt.
Diese Lagerungsgemeinschaft entstand durch die Aktenabgaben der Amtsgerichte an das Hauptstaatsarchiv seit etwa 1900, in denen sich auch die Akten ihrer Vorgängerinstitutionen befanden, also vor allem die der Ämter und Grundherrschaften. Diese Ablieferungen wurden nach dem jeweils abgebenden Amtsgericht gelagert und verzeichnet. Die Herauslösung und provenienzgerechte Lagerung der Akten der eigentlichen Amtsgerichte ist seit 1986 abgeschlossen. Die Akten der Ämter, Grundherrschaften, Stadtgerichte, Königlichen Gerichte usw. verblieben hingegen in der Lagerungsgemeinschaft. Die Trennung der unterschiedlichen Provenienzen erfolgte nur in den Findkarteien.
Ziel war es, nun auch diesen Komplex aufzulösen und die Akten nach ihrer Provenienz zu lagern. Dazu wurden die Akten des Bestandes Kammergut Döhlen zunächst nach der vorhandenen Findkartei aus der Lagerungsgemeinschaft herausgelöst. Bei dem vorliegenden Findbuch handelt es sich allerdings nicht um eine Neuerschließung, sondern um eine Erschließungsverbesserung durch Konversion der vorhandenen Findkartei einschließlich Revision und ggf. Ergänzung/Korrektur der Aktentitel.
Die Gerichtsbücher der Kammergüter befinden sich zusammen mit den Gerichtsbüchern anderer Provenienzen in einer weiteren Lagerungsgemeinschaft, deren Entstehung ebenfalls auf die Ablieferungen der Amtsgerichte zurückzuführen ist. Die gesonderte Lagerung kam durch das von den Akten abweichende Format der Gerichtsbücher zustande. Diese Lagerung soll erhalten bleiben, da die Benutzung jahrzehntelang nach den bestehenden Signaturen erfolgte und die vorhandenen Mikrofilme der Gerichtsbücher auch nach diesen Signaturen zu bestellen sind. Außerdem sprechen die genannten lagerungstechnischen Gründe weiterhin für die Erhaltung des jetzigen Zustandes. Verzeichnet sind die Gerichtsbücher in eigenen Findbüchern nach dem jeweils abgebenden Amtsgericht sowie in den entsprechenden Grundherrschaftsfindbüchern nach Provenienz. Der vorliegende Bestand enthält mithin die Gerichtsbücher des Kammerguts Döhlen. Im Hauptstaatsarchiv Dresden sind sie aus Bestandserhaltungsgründen nur über Mikrofilme benutzbar.

Literatur
Blaschke, Karlheinz: Grundzüge und Probleme einer sächsischen Agrarverfassungsgeschichte. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Bd. 82, 1965. [Ka 88] [01]

Blaschke, Karlheinz (Hrsg.): Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen (Neuausgabe), bearbeitet von Susanne Baudisch und Karlheinz Blaschke. Bd. 1, Leipzig 2006, S. 182. [R 201b]

Eichler, Ernst (Hrsg.); Hellfritzsch, Volkmar (Hrsg.); Walther, Hans (Hrsg.); Weber, Erika (Hrsg.): Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen. Berlin, 2001, Bd. 1, S. 199. [R 215]

Kuettner, Hans: Das Wesen der Domänen im Königreich Sachsen, aus: Stengels Wörterbuch des deutschen Staats- und Verwaltungsrechts, 2. Aufl. 1912 [X 1355]

Schumann, August: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, Zwickau 1814, Bd. 1, S. 730-735. [R 200]

Zachariae, Heinrich Albert: Das Eigenthumsrecht am deutschen Kammergut. Gegen A. l. Reyscher, die Rechte des Staates an den Domänen etc. Leipzig 1863, Göttingen 1864 [X 1463b]




[01] Bei den in eckigen Klammern stehenden Angaben handelt es sich um die Bibliothekssignaturen im Hauptstaatsarchiv Dresden.

Nachlassangelegenheiten.- Ablösungsrezesse.- Berainung des Döhlener Forstreviers.- Konsensprotokolle.- Kaufprotokolle.- Handelsprotokolle.- Verkaufsangelegenheiten.
Döhlen, südwestlich von Dresden, wurde erstmals 1206 als Herrensitz erwähnt. Das neuschriftsässige Rittergut wurde 1551 genannt. Die Herrschaft übte Erb- und Obergerichtsbarkeit aus. Ursprünglich gehörte das Vorwerk Zauckerode zum Rittergut Döhlen.

Im Jahr 1378 wurde das Gut als im Bezirk vom castrum Dresden befindlich beschrieben. Im Jahr 1547 zählte es zum Gebiet des Amtes Dresden. Die Zuständigkeit ging 1856 auf das Gerichtsamt Dresden und 1875 auf die Amtshauptmannschaft Dresden über.

Bis ins 15. Jahrhundert besaß die Familie Kochenmeister das Gut. Im Jahr 1612 ging es in den Besitz der Brüder von Grensing über, welche die Trennung von Zauckerorde vollzogen. Döhlen wurde damals als Sattelhof erwähnt. Ein General von Polenz kaufte 1752 das Rittergut, von welchem es an die Reinsberger Linie der Familie von Schönberg überging. Das Döhlener Rittergut mit den darauf befindlichen Kohlewerken wurde im Jahre 1806 durch den sächsischen König aufgekauft. Damit wurde es Kammergut und Domäne. Zu ihm gehörten auch Kohlengruben in der westlichen Hälfte der Freitaler Kohlenmulde. Mit Wirkung zum 01.04.1924 erfolgte die Vereinigung des bis dahin selbständigen Gutsbezirks Kammergut Döhlen mit dem Stadtgemeindebezirk Freital. Unter dem Namen Stadtteil Kammergut Döhlen bildete es von da ab einen Teil der Stadt Freital. Im Jahr 1946 wurde das Kammergut im Zuge der Bodenreform aufgelöst.

Weitere Angaben siehe 2.3.5.3 Domänenverwaltung und 6. Herrschaften.
  • 2013 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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