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Beständeübersicht

Bestand

33119 Umlegungsamt Plauen

Datierung(1911 - 1912) 1936 - 1952 (1961)
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)0,80
1. Geschichte des Umlegungsamts Plauen
Nach der Verabschiedung des Gesetzes über Ablösungen und Gemeinheitsteilungen vom 17. März 1832 war die Generalkommission für Ablösungen und Gemeinheitsteilungen als spezielle Landesbehörde in Dresden eingerichtet worden. Zunächst ging es um Auseinandersetzungsgeschäfte zwischen bäuerlicher Bevölkerung und bevorrechteten Grundbesitzern. Nach 1859 wurden zunehmend Grundstückszusammenlegungen bearbeitet. Ab 1876 war die Behörde eine Abteilung der Kreishauptmannschaft Dresden und wurde nach 1917 als Landesamt für Grundstückszusammenlegungen bezeichnet. Daraus ging 1932 das Sächsische Landeskulturamt in Dresden, Friesenstraße 6, hervor.
Zur Durchführung der konkreten Grundstücksauseinandersetzungen bei Straßen-, Autobahn- und Eisenbahnbauten, Kanälen, Deichen und Staubecken wurden in Sachsen drei Umlegungsämter eingerichtet. Die Behörden in Dresden, Leipzig und Plauen bestanden bis 1952.

Das Umlegungsamt Plauen ging aus dem Zusammenlegungsamt Plauen - Nord hervor. Die Umstrukturierung erfolgte vermutlich zu Jahresbeginn 1938. Übergeordnete Behörden waren einerseits das erwähnte Sächsische Landeskulturamt und andererseits die Obere Umlegungsbehörde des Sächsischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit, die ihren Sitz in Dresden, Taschenberg 3, hatte.

Grundlage für die Tätigkeit des Umlegungsamtes war vor allem das Landesgesetz über die Zusammenlegung von Grundstücken vom 8. April 1935.
Demzufolge war "zur Steigerung der inländischen Nahrungsmittelerzeugung und sonstigen erheblichen Verbesserung der Landeskultur durch Verstärkung und Beschleunigung der Tätigkeit auf dem Gebiete der Zusammenlegung von Grundstücken [...] unter teilweiser Änderung der darüber bestehenden Vorschriften folgendes bestimmt [worden ...]:

1. Ist in einer Gemeinde der landwirtschaftliche Grundbesitz zersplittert oder sonst unwirtschaftlich gestaltet, so kann ein Zusammenlegungsverfahren durchgeführt werden, wenn davon eine erhebliche Verbesserung der Landeskultur zu erwarten ist.
2. Dasselbe gilt, wenn durch die Anlage von Kanälen, Deichen, Staubecken, Eisenbahnen, Straßen durch Verlegung oder Durchbruch von Wasserläufen oder durch ähnliche Maßnahmen oder Ereignisse Nachteile für die Landeskultur entstehen oder entstanden sind. [...]"

Als im August 1936 der Leiter des Zusammenlegungsamtes Plauen - Nord den Leiter des Sächsischen Landeskulturamtes über die Pläne der Heeresverwaltung, den in der Umgebung von Plauen gelegenen, bislang pachtweise überlassenen Standortexerzierplatz käuflich zu erwerben und auf 360 Hektar (später 236 Hektar) zu erweitern sowie ggf. einen Flugplatz zu schaffen, benachrichtigte, wies er auf die Möglichkeit hin, für dieses Vorhaben die Zusammenlegungsordnung anzuwenden. Im Oktober und November 1937 wurden daraufhin zwischen dem Sächsischen Landeskulturamt und dem Diplom-Landwirt Dr. Drechsel (Plauen) sowie dem öffentlich bestellten Landmesser Walter Rudolph (Plauen) Werkverträge über die Vorbereitung und Durchführung der für das erwähnte Vorhaben erforderliche Umlegung der Gemeinden Kobitzschwalde, Schneckengrün, Straßberg, Kloschwitz, Rößnitz und Neundorf abgeschlossen. Im März 1938 veröffentlichte die Obere Umlegungsbehörde den verbindlichen Umlegungsbeschluss.

Durch den Bau der Autobahn Chemnitz - Plauen - Naila war im Jahre 1940 die Zusammenlegung von Grundstücken der Gemeinden Weißensand und Schneidenbach erforderlich.

Zur Durchführung seiner Aufgaben arbeitete das Umlegungsamt Plauen mit der Kreishauptmannschaft Zwickau, dem Sächsisches Landesvermessungsamt, der Landesforstverwaltung, dem Landesbauernführer Sachsen, dem Verein Sächsischer Heimatschutz, der Sächsische Bauernsiedlung GmbH, Dresden, der Wehrkreisverwaltung IV Dresden, der Oberfinanzdirektion Leipzig (Reichsbodenschätzung), dem Sachlandmesser, der Amthauptmannschaft Plauen, dem Straßen- und Wasserbauamt Plauen, der Stadtverwaltung Plauen, dem Amtsgericht (Grundbuchamt) Plauen, dem Forstamt des Reichsnährstandes Stollberg, dem Bezirksförster der Landesbauernschaft, dem Kreisbauernführer Plauen, der Landeskulturaußenstelle des Reichsnährstandes Plauen, dem Kreisleiter der NSDAP und dem Bezirksvermessungsamt Plauen zusammen.

Es hatte seinen Sitz bis Mitte Juli 1938: Plauen, Wartburgstraße 3; bis Frühjahr 1942:
Plauen, Bahnhofstraße 57; verm. bis Mai 1945: Plauen, Karlstraße 63 und zuletzt: Plauen, Krausenstraße 1

Leiter des Umlegungsamtes:
verm. bis Ende 1942: Landeskulturkommissar Dr. Drechsel
November 1939/1940: i.V. Landeskulturrat Dr. Steude
verm. bis Mai 1945: Dr. Lehmann


2. Bestandsgeschichte
Die Akten waren bislang dem Bestand 30413 Rat des Bezirkes, Abt. Landwirtschaft, Sektor Recht, zugeordnet. Sie gelangten 1995 im Zuge der Auflösung des Verwaltungsarchivs des Regierungspräsidiums Chemnitz in das Sächsische Staatsarchiv Chemnitz.[01]
Im Juli 1963 hatte der Bezirkslandwirtschaftsrat, LPG Bodenrecht – Vertragsrecht als abliefernde Stelle den Bestand (4 Bündel, unverpackt) dem Verwaltungsarchiv des Rates des Bezirkes Karl-Marx-Stadt übergeben.[02] Die Umlegungs- und Vermessungsakten erhielten die Zugangsnummern 33247 – 33250.
Die Akten entstammen größtenteils dem Zusammenlegungssamt Plauen – Nord, dem späteren Umlegungsamt Plauen, respektive dem Büro des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs W. Rudolph in Plauen. Die Akten entstanden im Zeitraum 1936-1945, im Nachgang kamen in den Jahren 1945-1952 noch weitere Schriftstücke hinzu. Als im Jahre 1961 das Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft sich an die betroffenen Regionalbehörden mit der Bitte wandte, den Umfang der nicht zu Ende geführten Umlegungsverfahren und des nicht abgeschlossenen Grunderwerbs aus der Zeit vor 1945 zu ermitteln, kam noch ein geringfügiger Schriftverkehr hinzu.
Die nur bedingt erschlossenen Umlegungs- und Vermessungsakten wurden im November 2004 von Dr. Jürgen Nitsche in das Verzeichnungs- und Rechercheprogramm Augias-Archiv 7.2 eingegeben. Bei der Verzeichnung wurden insgesamt 35 Akteneinheiten (0,80 lfm) erfasst, die - bis auf eine Ausnahme - die Umlegung der im Kreis Plauen gelegenen Gemeinden Kobitzschwalde, Schneckengrün, Straßberg, Kloschwitz, Rößnitz und Neundorf zum Gegenstand hatten. In lediglich einer Akteneinheit wurde sich mit der teilweisen Umlegung der Gemeinden Weißensand (Kreis Auerbach/V.) und Schneidenbach (Kreis Plauen) befasst.


3. Ausgewählte Gesetze und Verordnungen
Gesetz über Zusammenlegung der Grundstücke vom 14. Juni 1834[03]
Gesetz über Zusammenlegung der Grundstücke vom 23. Juli 1861[04]
Gesetz über Aufbringung der Kosten vom 9. April 1888[05]
Gesetz über gemeinsame Angelegenheiten der Zusammenlegungsangelegenheiten vom 29. April 1890[06]
Gesetz über Aufbringung der Kosten vom 15. April 1896[07]
Gesetz über Verfahren bei Grundstücksumlegung vom 15. Juni 1900[08]
Gesetz zur Landbeschaffung für Zwecke der Wehrmacht vom 29. März 1935 mit Durchführungs- und Ergänzungsverordnung vom 21. August 1935
Weiteres Gesetz über die Zusammenlegung von Grundstücken (Zusammenlegungsordnung) vom 8. April 1935[09]
Umlegungsgesetz vom 26. Juni 1936[10]
Reichsumlegungsverordnung vom 16. Juni 1937[11]


[01] Vgl. Zug. Nr. 139/95 – 142/95.
[02] Vgl. Übergabeprotokoll vom 19. Juli 1963. Liste Nr. 2682.
[03] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1834, S. 141.
[04] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1861, S. 117; §§ 1 bis 6, 8, 9, 12, 33 bis 40 und 42 Abs. 2 aufgehoben durch Gesetz vom 8. April 1935.
[05] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1888, S. 108.
[06] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1890, S. 62.
[07] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1894, S. 78.
[08] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1900, S. 269.
[09] Sächsisches Gesetzblatt 1935, S. 43.
[10] Reichsgesetzblatt 1936, Teil 1, S. 518.
[11] Reichsgesetzblatt 1937, Teil 1, S. 629 und 648.
Umlegung der Gemeinden Kloschwitz, Kobitzschwalde, Neundorf, Rößnitz, Schneckengrün, Schneidenbach, Straßberg und Weißensand.
Nach der Verabschiedung des Gesetzes über Ablösungen und Gemeinheitsteilungen vom 17. März 1832 war die Generalkommission für Ablösungen und Gemeinheitsteilungen als spezielle Landesbehörde in Dresden eingerichtet worden. Zunächst ging es um Auseinandersetzungsgeschäfte zwischen bäuerlicher Bevölkerung und bevorrechteten Grundbesitzern. Nach 1859 wurden zunehmend Grundstückszusammenlegungen bearbeitet. Ab 1876 war die Behörde eine Abteilung der Kreishauptmannschaft Dresden und wurde nach 1917 als Landesamt für Grundstückszusammenlegungen bezeichnet. Daraus ging 1932 das Sächsische Landeskulturamt in Dresden hervor.
Zur Durchführung der konkreten Grundstücksauseinandersetzungen bei Straßen-, Autobahn- und Eisenbahnbauten, Kanälen, Deichen und Staubecken wurden in Sachsen drei Umlegungsämter eingerichtet. Die Behörden in Dresden, Leipzig und Plauen bestanden bis 1952.
Übergeordnete Behörden waren das Sächsische Landeskulturamt und die Obere Umlegungsbehörde des Sächsischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit Dresden.
Grundlage für die Tätigkeit des Umlegungsamtes war vor allem das Landesgesetz über die Zusammenlegung von Grundstücken vom 8. April 1935.
  • 2004 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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