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Beständeübersicht

Bestand

30580 Herrschaft Forderglauchau

Datierung1424 - 1936
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)16,63

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Günther, Britta: Zeittafel zur schönburgischen Geschichte. Chemnitz 2005.

Schlesinger, Walter: Das Schönburgische Amt Glauchau im 16. Jahrhundert. Glauchau 1937.

Schlesinger, Walter: Die Landesherrschaft der Herren von Schönburg. 1954

Wetzel, Michael: Schönburgische Herrschaften. Karte mit Beiheft C III 6 im Atlas zur Geschichte und Landeskunde von Sachsen, Leipzig/Dresden 2007.
Ablösungen.- Bergbausachen.- Bauangelegenheiten.- Einführung der Landgemeindeordnung.- Entwurf des Grund- und Hypothekenbuchs.- Gerichtsprotokolle.- Kaufprotokolle.- Lehnsprotokolle.- Klagesachen.- Konsensprotokolle.- Nachlassangelegenheiten.- Postwesen.- Unruhen in Waldenburg im Mai 1849.
Im Ergebnis langjähriger Erbauseinandersetzungen bestimmte ein schönburgischer Familienvertrag vom 2. Dezember 1681 die Teilung der hochverschuldeten Herrschaft Glauchau in die Herrschaften Forder- und Hinterglauchau. Zu Forderglauchau wurden dabei je 5/9 des Stadtgebietes von Glauchau und Meerane, die Stadt Hohenstein sowie die Dörfer Jerisau, Kleinbernsdorf, Lipprandis, Lobsdorf, Niederlungwitz (anteilig) und St. Egidien geschlagen. Einbezirkt waren außerdem die Vasallengüter Elzenberg und Thurm. Dieser Territorialbestand wurde im Erbgang bereits 1683 ein weiteres Mal in die Herrschaften Forderglauchau Peniger und Wechselburger Teil aufgespalten und erst 1763 wieder zusammengeführt. Die Zersplitterung der Schönburgischen Herrschaften erreichte in jenen Jahren ihren Höhepunkt. Als Residenz der Herrschaftsbesitzer diente der vordere Teil des Glauchauer Schlosskomplexes.
Da Forderglauchau zu den Reichsafterlehnsherrschaften zählte, behaupteten die Schönburger hier eine eigene Landeshoheit. Nach der Eingliederung ihrer Reichsafterlehen in das Kurfürstentum Sachsen durch die Rezesse vom 4. Mai 1740 behielten sie zahlreiche Sonderrechte. Ein Erläuterungsrezess vom 9. Oktober 1835 verkleinerte diese Sonderrechte nochmals, ehe die letzten Hoheitsbefugnisse 1878 an den sächsischen Staat übergingen. Die Gerichtsbarkeit des Amts übernahm ab 1865 das Gräflich Schönburgische Gerichtsamt Glauchau.
Folgende Orte unterstanden, zumindest zeitweise, ganz oder zum Teil der Erbgerichts-barkeit des Amtes: Dittrich, Glauchau, Gößnitz (Thüringen), Götzenthal, Hainichen (bei Gößnitz, Thüringen), Hohenstein, Jerisau, Kauritz, Kleinbernsdorf (bei Glauchau), Lipprandis, Lobsdorf, Meerane, Merlach (Thüringen), Niederlungwitz, Niederschindmaas, Pfaffroda (bei Meerane), Ponitz (Thüringen), Reinholdshain (bei Glauchau), Rothenbach, Schönhain (Thüringen), St. Egidien und Waldsachsen.
Nach dem Aussterben der Familienlinie Schönburg-Hinterglauchau wurden die Herrschaften Forder- und Hinterglauchau 1900 wieder vereint.
Der Bestand enthält Unterlagen folgender Provenienzen: Amt Glauchau; Amt Forderglauchau/Peniger Anteil, Amt Forderglauchau/Wechselburger Anteil; Gerichtsamt Glauchau; Kirchen- und Schulinspektion Glauchau; Direktorialamt Glauchau; Forstverwaltung.
Bis 2021 trug der Bestand den Titel: Herrschaft Forderglauchau (zusammengefasster Bestand).
  • 1955 | Findbuch
  • 2006, 2010 | Findbuch / Datenbank für 13,72 lfm
  • 2015 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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