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Beständeübersicht

Bestand

30590 Herrschaft Lichtenstein

Datierung1534 - 1950
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)25,13

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Schlesinger, Walter: Die Landesherrschaft der Herren von Schönburg, 1954.

Schlesinger, Walter: Das Schönburgische Amt Glauchau im 16. Jahrhundert, Glauchau 1937.

Zeittafel zur schönburgischen Geschichte, Chemnitz 2005
Hoheitsrechte.- Grenzen.- Register.- Finanzangelegenheiten.- Archivwesen.- Personalsachen.- Verwaltungssachen.- Grundstücksangelegenheiten.- Pachtangelegenheiten.- Anweisungen.- Nachlasssachen.- Vormundschaftssachen.- Bauangelegenheiten.- Gerichtsangelegenheiten.- Entwurf des Grund- und Hypothekenbuchs.- Innungssachen.- Vereinssachen.- Konzessionen.- Mühlensachen.- Bergbausachen.- Wohlfahrtssachen.- Landgemeindeordnung.- Verzeichnisse von Hausgenossen.- Wassersachen.- Forstsachen.- Jagdwesen.- Militärsachen.- Versicherungssachen.- Kirchenangelegenheiten.- Schulangelegenheiten.- Abgaben.- Ablösungen.
Die Herrschaft Lichtenstein gehört zu den Gründungen der Herren von Schönburg in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts. Als Besitzer werden sie 1261 erstmals urkundlich erwähnt.
Wahrscheinlich entwickelte sich im 15. Jahrhundert die lokale Verwaltungsebene auch in den schönburgischen Herrschaften. Von großer Bedeutung dabei ist das 1493 entstandene Erbbuch des Amtes Glauchau. In ihm wurden erstmals alle Leistungen der Untertanen an das Amt aufgezeichnet. Damit wird deutlich, dass Ende des 15. Jahrhunderts die Ämterverfassung in den schönburgischen Herrschaften ausgebildet gewesen sein muss. Seit Anfang des 16. Jahrhunderts ist eine gut geordnete Ämterorganisation nachweisbar, in der auch leitende Beamte erkennbar werden.
Zu den Aufgaben der schönburgischen Ämter als untere Justiz- und Verwaltungseinheiten gehörten - wie in Kursachsen - die Ausübung der Justiz, der Polizei und der Verwaltung. Gleichzeitig waren sie Wirtschafts- und Finanzbezirke. Dabei bestanden keine Unterschiede zwischen den Reichs- und den wettinischen Lehnsgebieten. Ähnlich wie in Sachsen gab es einen Amtmann, einen Schösser und weiteres Verwaltungspersonal.
Zum Amt Lichtenstein gehörten die Städte Lichtenstein und Callnberg (Gründung 1708) sowie die Dörfer Bernsdorf, Gersdorf, Hohndorf, Kuhschnappel (1702 - 1813 Amt Stein), Mülsen St. Jacob (Anteil), Mülsen St. Micheln, Neudörfel (1707 - 1813 Amt Hartenstein), Oberlungwitz, Ortmannsdorf (1702 - 1813 Amt Stein), Rödlitz (1707 - 1813 Amt Hartenstein), Rüsdorf (1702 - 1813 Amt Stein), Stangendorf und Streitwald.
Folgende Orte unterstanden, zumindest zeitweise, ganz oder zum Teil der Erbgerichts-barkeit des Amtes: Bernsdorf (bei Lichtenstein), Buscha (bei Altenburg), Callnberg, Ernstthal, Falken, Gersdorf (bei Lichtenstein), Hermsdorf (bei Glauchau), Hermsdorf (bei Hohenstein-Ernstthal), Hohenstein, Hohndorf (bei Lichtenstein), Jüdenhain (bei Zwickau), Kuhschnappel, Lichtenstein (bei Glauchau), Mülsen St. Jacob, Mülsen St. Micheln, Mülsen St. Niclas, Neuschönburg (bei Wildenfels), Oberlungwitz, Ortmannsdorf, Reichenbach (bei Hohenstein), Rödlitz, Rümpf, Rüsdorf, St. Egidien, Stangendorf und Streitwald (bei Lößnitz).
Wahrscheinlich Ende des 18. Jahrhunderts kam es zu Veränderungen der inneren Struktur der Ämter aufgrund von Differenzierungen zwischen den einzelnen Aufgabenbereichen. Es entstanden zwei von einander getrennte Bereiche - die Justizverwaltung und die Rentverwaltung.
Während die Rentverwaltung bis 1945 bestand, entstanden im Bereich der Justizverwaltung die Gerichtsämter. Gemäß des Hausvertrages vom 19. September 1862 kam es in den Rezessherrschaften Glauchau, Waldenburg, Lichtenstein, Hartenstein und Stein zur Errichtung eines schönburgischen Bezirksgerichtes in Glauchau sowie der schönburgischen Gerichtsämter Glauchau, Meerane, Hohenstein-Ernstthal, Lichtenstein, Waldenburg, Hartenstein und Lößnitz beschlossen. Allerdings trat diese Verordnung erst zum 1. Juni 1865 in Kraft. Durch die Übereinkunft zwischen dem Gesamthaus Schönburg und dem sächsischen Staat vom 29. Oktober 1878 ging die Gerichtsbarkeit ab 15. November 1878 auf das Königreich Sachsen über.
Weitere Angaben siehe Einleitung zur Tektonikgruppe 06.01 - Teil Rezessherrschaften.
Der Bestand enthält Unterlagen folgender Provenienzen: Amt (auch: Justiz- und Rentamt) Lichtenstein; Hofkanzlei Lichtenstein; Gerichtsamt Lichtenstein; Gemeinde Gersdorf; Gerichte Abtei-Oberlungwitz und Callnberg; Stadtgerichte Hohenstein und Lichtenstein; Kirchen- und Schulinspektionen.
Bis 2021 trug der Bestand den Namen: Herrschaft Lichtenstein (zusammengefasster Bestand).
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